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   LG Dessau-Roßlau, 31.01.2014 - 4 O 749/12   

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https://dejure.org/2014,7492
LG Dessau-Roßlau, 31.01.2014 - 4 O 749/12 (https://dejure.org/2014,7492)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 31.01.2014 - 4 O 749/12 (https://dejure.org/2014,7492)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 4 O 749/12 (https://dejure.org/2014,7492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 253 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1 HaftPflG, § 19 StVO
    Haftung eines Eisenbahnbetreibers bei Sturzunfall eines Fahrradfahrers: Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten an einem Bahnübergang, Schmerzensgeldbemessung bei Mittelgesichtsfraktur und weiteren Verletzungen unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten an einem Bahnübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 31.01.2014 - 4 O 749/12
    Hiernach ist derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (vgl. statt vieler BGH, NJW 2007, 762).
  • OLG Hamm, 16.06.1997 - 13 U 13/97
    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 31.01.2014 - 4 O 749/12
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist die Beklagte jedoch nicht aus Gefährdungshaftung nach § 1 HaftpflG (Haftpflichtversicherungsgesetz) einstandspflichtig, denn ein Unfall, der wie hier, nur durch eine Betriebsanlage und nicht durch den Bahnbetrieb als solchen verursacht wird, stellt keinen Betriebsunfall i.S.d. HaftpflG dar (vgl. BGH, VersR 1958, 609; OLG Hamm, NZV 1998, 154).
  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14

    Haftung eines Bahnbetriebsunternehmens bei Sturzunfall eines Fahrradfahrers:

    unter Abänderung des am 31. Januar 2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Dessau-Roßlau, Geschäftsnummer: 4 O 749/12, die Klage abzuweisen.
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