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   VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90   

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VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90 (https://dejure.org/1991,4168)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.02.1991 - 4 S 1806/90 (https://dejure.org/1991,4168)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - 4 S 1806/90 (https://dejure.org/1991,4168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Beförderungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 217 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1985 - 1 B 319/85
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90
    Hier wird mit der Übertragung eines der 50 intern nach Besoldungsgruppe A 13 bewerteten Beförderungsdienstposten, denen nur 30 Statusämter und Planstellen eines Oberamtsrats der Besoldungsgruppe A 13 gegenüberstehen, faktisch in der Weise eine Beförderungsanwartschaft begründet, daß der Inhaber eines entsprechend bewerteten Dienstpostens, seine Bewährung auf diesem Dienstposten vorausgesetzt, ein Beförderungsstatusamt verliehen bekommen und damit befördert werden kann, sobald eine entsprechende haushaltsrechtliche Planstelle zur Verfügung steht (vgl. zur "Topfwirtschaft": OVG Münster, Beschluß vom 30.8.1985, ZBR 1986, 54).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VI C 17.72

    Fehlerhafte Ausübung von Ermessen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90
    Das Amt im statusrechtlichen Sinn wird bestimmt durch die Zugehörigkeit zu einer Laufbahngruppe, das Endgrundgehalt und die zugehörige Amtsbezeichnung (BVerwG, Urteil v. 3.3.1975, ZBR 1975, 226; Günther, ZBR 1978, S. 73).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90
    Wesentliche Grundlage der behördlichen Eignungsbeurteilung sind die erstellten dienstlichen Beurteilungen, für deren Abfassung den zuständigen Stellen gleichfalls ein Beurteilungsspielraum zukommt (BVerwGE 60, 245 und Senatsurteil vom 9.12.1986 -- 4 S 2192/85 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1986 - 4 S 2192/85

    Konkurrentenklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 4 S 1806/90
    Wesentliche Grundlage der behördlichen Eignungsbeurteilung sind die erstellten dienstlichen Beurteilungen, für deren Abfassung den zuständigen Stellen gleichfalls ein Beurteilungsspielraum zukommt (BVerwGE 60, 245 und Senatsurteil vom 9.12.1986 -- 4 S 2192/85 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2016 - 4 S 585/16

    Zum Alter und zur Aktualität von Regelbeurteilungen eines Beamten bei

    Wenn Regelbeurteilungen nach den maßgeblichen Vorschriften alle drei Jahre zu erstellen sind (vgl. etwa § 48 Abs. 1 BLV), rechtfertigt das den Schluss, dass Regelbeurteilungen - jedenfalls im Allgemeinen - auch dann den Personalentscheidungen zugrunde gelegt werden können, wenn sie nicht vor längerer Zeit als vor drei Jahren erstellt wurden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.06.2003 - 4 S 905/03 -, NVwZ-RR 2004, 120, vom 16.06.2003 - 4 S 777/03 -, vom 02.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, und vom 27.02.1991 - 4 S 1806/90 - Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Bd. 2, Rn. 230 ff.; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 4 S 905/03

    Regelbeurteilung - Grundlage für Auswahlentscheidung

    Wenn danach Regelbeurteilungen alle drei Jahre zu erstellen sind, rechtfertigt das den Schluss, dass Regelbeurteilungen - jedenfalls im Allgemeinen - auch dann den an der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung orientierten Personalentscheidungen zugrunde gelegt werden können, wenn sie nicht vor längerer Zeit als vor drei Jahren erstellt sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27.02.1991 - 4 S 1806/90 - und vom 02.12.1994, IÖD 1995, 134; OVG Münster, Beschlüsse vom 19.09.2001, DÖD 2001, 315=NWVBl. 2002, 113=NVwZ-RR 2002, 594, und vom 15.11.2002, IÖD 2003, 130=NWVBl. 2003, 184; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und Richter, 3. Auflage, RdNr. 230, 231 mit FN.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 4 S 2224/01

    Auswahlentscheidung - Dauer der Wahrnehmung der höherwertigen Dienstaufgabe

    Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber sind auf der Grundlage hinreichend aktueller dienstlicher Beurteilungen (vgl. § 115 LBG) zu vergleichen, bei deren Erstellung dem Dienstherrn ebenfalls ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.1981, ZBR 1981, 315; Beschlüsse des Senats vom 27.02.1991 - 4 S 1806/90 -, BWVPr. 1992, 47, und vom 19.05.1999, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2002 - 4 S 457/02

    Bewerberauswahl für Beförderungsdienstposten

    Entsprechendes hat zu gelten, wenn - wie hier - ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten übertragen und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschlüsse des Senats vom 08.12.1998, a.a.O., vom 07.02.1997, IÖD 1997, 258, und vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Entsprechendes hat zu gelten, wenn - wie hier - ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten (vgl. § 11 Abs. 3 LBG) übertragen und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschluß des Senats vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 1 B 286/23

    Hinreichende Aktualität einer zu einem bestimmten Stichtag erstellten

    - dieser Begriff findet sich schon bei Wolff, Die Aktualität der dienstlichen Beurteilung, in: ZBR 2016, 7 ff., 10, rechte Spalte, vierter Absatz - einer fortdauernden Aktualität der vorliegenden Regelbeurteilungen normieren bzw. zugrunde legen darf, die jedenfalls bei einem zweijährigen Regelbeurteilungsturnus mit Blick auf § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG maximal ein weiteres, drittes Jahr betragen kann, in diesem Sinne Wolff, Die Aktualität der dienstlichen Beurteilung, in: ZBR 2016, 7 ff., 10, rechte Spalte, OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 29. April 2016- OVG 7 S 3.16 -, juris, Rn. 6 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. Februar 1991 - 4 S 1806/90 -, juris, Rn. 14; a. A., aber aus den hier dargelegten Gründen nicht überzeugend der mit einer "eigenwilligen Begründung" (so Wolff, Die Aktualität der dienstlichen Beurteilung, in: ZBR 2016, 7 ff., 10 mit Fn. 28) versehene Beschluss des Bay. VGH vom 8. März 2010 - 3 CE 09.3208 -, juris, Rn. 18, streitet gerade sein verfassungsrechtlich, nämlich durch Art. 33 Abs. 2 und Art. 87 ff. GG fundiertes legitimes Interesse an einer möglichst zügigen Besetzung aktuell zu besetzender Stellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1997 - 4 S 73/97

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens - fehlender Anordnungsgrund für die

    Allerdings hat ein Bewerber einen Anspruch darauf, daß sein Dienstherr das ihm bei seiner Entscheidung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt, wenn - wie hier - ein Beförderungsdienstposten im Rahmen eines Auswahlverfahrens entsprechend § 11 Abs. 1 LBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der einzelnen Bewerber übertragen werden soll und der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden soll (vgl. Beschluß des Senats vom 29.9.1995 - 4 S 2130/95 -, ZBR 1996, 191 (LS); Beschluß vom 2.12.1994 - 4 S 2152/94 -, IÖD 1995, 134, Beschluß vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1995 - 4 S 2130/95

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: einstweilige Anordnung eines

    Soll ein ausgeschriebener Beförderungsdienstposten im Rahmen eines Auswahlverfahrens entsprechend § 11 Abs. 1 LBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der einzelnen Bewerber übertragen werden und soll der ausgewählte Bewerber später ohne weiteres Auswahlverfahren nach Vorliegen der persönlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen befördert werden, haben die einzelnen Bewerber einen Anspruch darauf, daß der Dienstherr das ihm bei seiner Entscheidung danach zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt (vgl. Beschluß des Senats vom 2.12.1994, IÖD 1995, 134; Beschluß vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1994 - 11 S 1355/94

    Auswahlentscheidung zwischen mehreren Beförderungsbewerbern - Erstellung einer

    Zwar mag es unter bestimmten Umständen ausreichen, bei Beförderungsentscheidungen auf die im Rahmen der letzten Regelbeurteilungen erstellten dienstlichen Beurteilungen der Bewerber zurückzugreifen und von der Erstellung von Anlaßbeurteilungen unmittelbar vor der Beförderungsentscheidung abzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.2.1991 - 4 S 1806/90 -).
  • VG Freiburg, 16.11.1992 - 2 K 1359/92

    Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Nichtbesetzung einer Beamtenstelle;

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