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   OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09   

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https://dejure.org/2010,13130
OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09 (https://dejure.org/2010,13130)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09 (https://dejure.org/2010,13130)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2010 - 4 Ss 1558/09 (https://dejure.org/2010,13130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit der Einreise eines Flüchtlings

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GK Art. 31 Abs. 1; AufenthG § 95 Abs. 5
    Strafbarkeit der Einreise eines Flüchtlings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Pönalisierungsverbot aus Art. 31 I GFK - Zur Rechtfertigung von Straftaten bei Flüchtlingseinreisen (Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano; ZAR 3/2011, S. 81-90)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 164
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 270/03

    Vorwurf der unerlaubten Einreise türkischer Staatsangehöriger kurdischer Herkunft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09
    Hierbei genügt die bloße Durchreise durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einen sicheren Drittstaat, um Asylrechtsschutz auszuschließen (OLG Köln NStZ-RR 2004, 24 m.w.N), und zwar auch dann, wenn der Flüchtling sich auf einer verplombten Ladefläche eines LKW befunden hat (BVerwGE 105, 194).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 4St RR 131/98

    Strafbarkeit der illegalen Überschreitung der "grünen" Grenze durch einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09
    Bei Überschreiten der "grünen" Grenze hat der Flüchtling bereits gegenüber dem festnehmenden Polizeibeamten zum Ausdruck zu bringen, dass er um Asyl nachsucht (s. § 13 Abs. 3 Satz 2 AsylVfG und BayObLGSt 1998, 172).
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 5.97

    Kein Asyl bei Durchqueren eines sicheren Drittstaates in einem verschlossenen und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09
    Hierbei genügt die bloße Durchreise durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einen sicheren Drittstaat, um Asylrechtsschutz auszuschließen (OLG Köln NStZ-RR 2004, 24 m.w.N), und zwar auch dann, wenn der Flüchtling sich auf einer verplombten Ladefläche eines LKW befunden hat (BVerwGE 105, 194).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2008 - 5 Ss 122/08

    Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung oder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2010 - 4 Ss 1558/09
    Dies ist auch dann der Fall, wenn er vor der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet das Territorium eines sicheren Drittstaates durchquert, also nur als Durchgangsland berührt hat, solange dort kein schuldhaft verzögerter Aufenthalt vorgelegen hat (OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 1998 - 1 Ws 62/98, OLG Düsseldorf StV 2009, 138 f).
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Griechenland war vor diesem Hintergrund zum Zeitpunkt der Einreise des Beschwerdeführers nicht mehr uneingeschränkt als "sicherer Drittstaat" im asylverfahrensrechtlichen Sinne einzuordnen (vgl. dazu BVerfG, Einstweilige Anordnungen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 - juris; vom 23. September 2009 - 2 BvQ 68/09 - juris; vom 5. November 2009 - 2 BvQ 77/09 -, juris; EGMR (GK), M.S.S. v. Belgien und Griechenland, Urteil vom 21. Januar 2011, Nr. 30696/09, juris), so dass der Beschwerdeführer - ebenso wie seine Frau - trotz seiner Einreise über Griechenland weiterhin als "Flüchtling" im Sinne des § 95 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 31 Abs. 1 GFK anzusehen war (vgl. auch: OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09 -, juris, Rn. 11, zu einer ähnlichen Sachverhaltskonstellation).

    aa) Ein Flüchtling geht seines Schutzes durch Art. 31 Abs. 1 GFK grundsätzlich nicht schon dadurch verlustig, dass er aus einem Drittstaat einreist und nicht direkt aus dem Herkunftsstaat, sofern er diesen Drittstaat nur als "Durchgangsland" nutzt und sich der Aufenthalt in diesem nicht schuldhaft verzögert (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09 -, juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 5 Ss 122/08 -, juris, Rn. 4).

    Der Flüchtling hat hiernach die erste Gelegenheit zu nutzen, um die Gründe darzulegen, welche die unrechtmäßige Einreise oder den unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne auch: OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09 -, juris, Rn. 13).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 233/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    Denn die von dem Angeklagten unterstützten syrischen Staatsangehörigen sind nicht unmittelbar aus dem Verfolgerstaat (Syrien), sondern aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Griechenland, Österreich) in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und konnten sich schon deshalb nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht auf das Asylgrundrecht berufen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09, juris, Rn. 9 m. Anm. Senge, jurisPR-StrafR 20/2010 Anm. 2; OLG Köln, NStZ-RR 2004, 24 f.; BayObLG, BayObLGSt 1998, 172, 173; BVerwG, NVwZ 1992, 682, 684; NVwZ 1984, 591; Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 183 ff.; Stoppa in: Huber, AufenthG, § 95 Rn. 354 mwN).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 178/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    Denn die Asylbewerber sind jeweils nicht unmittelbar aus dem Verfolgerstaat (Syrien), sondern aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Frankreich, Griechenland) oder aus der Schweiz in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und konnten sich schon deshalb nach Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG, § 26a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG nicht auf das Asylgrundrecht berufen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 2. März 2010 - 4 Ss 1558/09, juris, Rn. 9 m. Anm. Senge, jurisPR-StrafR 20/2010 Anm. 2; OLG Köln, NStZ-RR 2004, 24 f.; BayObLG, BayObLGSt 1998, 172, 173; BVerwG, NVwZ 1992, 682, 684; NVwZ 1984, 591; Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 183 ff.; Stoppa in: Huber, AufenthG § 95 Rn. 354 mwN).
  • AG Kehl, 26.04.2016 - 3 Cs 208 Js 14124/14

    Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen: Persönlicher

    Das Tatbestandsmerkmal der "Unmittelbarkeit" des Art. 31 Abs. 1 GFK will lediglich verhindern, dass Flüchtlinge, die sich bereits in einem anderen Staat niedergelassen haben, unter Berufung auf die Konvention ungehindert weiterreisen können (vgl. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2014, a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 Ss 1558/09, veröffentlicht bei juris.de.; AG Frankfurt, Urteil vom 17.06.2015, Az. 975 Cs 858 Js 53066/14, StV 2015, 706).
  • AG Berlin-Tiergarten, 22.05.2013 - 257 Cs 162/12

    Illegale Einreise, unerlaubte Einreise, Drittstaat, Griechenland, Dublin II-VO,

    Nach den Ausführungen zu Ziff. II. 1. konnte sich die Angeklagte am 12.08.2012 bei ihrer Einreise aus Griechenland, das eigentlich zu den sicheren Drittstaaten i.S.d. § 26a Abs. 2 AsylVfG gezählt wird, wegen §§ 26a Abs. 1 S. 3 Nr. 3, 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylVfG auf das Asylgrundrecht gemäß Art. 16a Abs. 1 GG berufen, so dass die Einreise ohne Aufenthaltstitel und ohne gültige Dokumente (Reisepass oder Passersatz, Visum) vom Asylgrundrecht gedeckt ist, wobei das Asylgrundrecht einen Rechtfertigungsgrund darstellt (zum Asylrecht als Rechtfertigungsgrund s. Renner, a.a.O., zu § 95 AufenthG Rz. 9), so dass es auf die Frage, inwieweit sich aus Art. 31 der Genfer Flüchtlingskonvention ein Strafaufhebungsgrund ergibt (zum Charakter als Strafaufhebungsgrund s. Renner, a.a.O., zu § 95 AufenthG Rz 8), nicht ankommt, insbesondere nicht auf die Frage, inwieweit die Beteiligung von Schleusern bei der Einreise das Eingreifen des Strafaufhebungsgrundes hindert (s. insoweit Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 02.10.1998, Gz. 4 St RR 131/98; OLG Köln, Urteil vom 21.10.2003, Gz. Ss 270 - 271/03 u.a.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2008, Gz. III - 5 Ss 122/08 u.a.; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.03.2010, Gz. 4 Ss 1558/09 - alle Entscheidungen abrufbar über "Juris").
  • VGH Bayern, 08.11.2013 - 10 ZB 13.227

    Einreise ohne das erforderliche Visum; offensichtlich unbegründeter Asylantrag;

    Denn Art. 31 Abs. 1 GK setzt voraus, dass der Flüchtling unmittelbar aus einem Gebiet kommt, in dem sein Leben oder seine persönliche Freiheit bedroht waren, und er sich unverzüglich bei den Behörden meldet und die Gründe darlegt, die die unrechtmäßige Einreise oder den unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen (OLG Stuttgart, U.v. 2.3.2010 - 4 Ss 1558/09 - Rn. 12 f.).
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