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   BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94   

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BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94 (https://dejure.org/1994,3369)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1994 - 4 StR 380/94 (https://dejure.org/1994,3369)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1994 - 4 StR 380/94 (https://dejure.org/1994,3369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Gefahr der Begehung zukünftiger erheblicher rechtswidriger Taten infolge Alkohlkonsums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 358

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Zwar genügt gelegentliches oder öfters Betrinken in Verbindung mit im Rausch begangenen Straftaten für sich allein für die Anordnung nach § 64 StGB grundsätzlich nicht; vielmehr wird ein "Hang" vorausgesetzt, von dem die Rechtsprechung regelmäßig erst dann ausgeht, wenn der Alkoholmißbrauch den Grad einer wenigstens psychischen Abhängigkeit erreicht hat (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1), ihm mithin eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zugrunde liegt, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 m.N.).

    Daß der seit Mitte der achtziger Jahre wieder verstärkte Alkoholkonsum des Angeklagten nicht feststellbar bereits zu einem hirnorganischen Abbau geführt hat (UA 12), macht die Prüfung nicht entbehrlich, weil für den Hang im Sinne von § 64 Abs. 1 StGB eine auf körperlichen Faktoren beruhende Abhängigkeit nicht vorausgesetzt wird (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4).

    Eine willentliche Alkoholabstinenz des Angeklagten wäre für sich genommen noch kein Grund, von einer Anordnung nach § 64 StGB abzusehen, weil die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gerade dem Zweck dient, einen vorhandenen Willen zur Abstinenz zu stärken (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4).

  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, hat das Gericht die Unterbringung demnach zwingend vorzunehmen (st. Rspr.; BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7, 8 m.w.N.).

    Der aufgezeigte Rechtsfehler nötigt auch zur Aufhebung des Strafausspruchs; denn der Senat kann nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die Strafen noch niedriger ausgefallen wären, wenn der Tatrichter zugleich die Unterbringung angeordnet hätte (vgl. BGHSt 28, 327, 330; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6, 7).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, hat das Gericht die Unterbringung demnach zwingend vorzunehmen (st. Rspr.; BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Der aufgezeigte Rechtsfehler nötigt auch zur Aufhebung des Strafausspruchs; denn der Senat kann nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die Strafen noch niedriger ausgefallen wären, wenn der Tatrichter zugleich die Unterbringung angeordnet hätte (vgl. BGHSt 28, 327, 330; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6, 7).
  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, hat das Gericht die Unterbringung demnach zwingend vorzunehmen (st. Rspr.; BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Damit aber sind solche Umstände beschrieben, die die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 Abs. 1 StGB begründen können (vgl. BGHSt 37, 160, 161).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Der aufgezeigte Rechtsfehler nötigt auch zur Aufhebung des Strafausspruchs; denn der Senat kann nicht mit Sicherheit ausschließen, daß die Strafen noch niedriger ausgefallen wären, wenn der Tatrichter zugleich die Unterbringung angeordnet hätte (vgl. BGHSt 28, 327, 330; BGHR StGB § 64 Ablehnung 6, 7).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, hat das Gericht die Unterbringung demnach zwingend vorzunehmen (st. Rspr.; BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7, 8 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Zwar genügt gelegentliches oder öfters Betrinken in Verbindung mit im Rausch begangenen Straftaten für sich allein für die Anordnung nach § 64 StGB grundsätzlich nicht; vielmehr wird ein "Hang" vorausgesetzt, von dem die Rechtsprechung regelmäßig erst dann ausgeht, wenn der Alkoholmißbrauch den Grad einer wenigstens psychischen Abhängigkeit erreicht hat (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1), ihm mithin eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung zugrunde liegt, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 m.N.).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 242/94

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Ablehnung der Therapie

    Auszug aus BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94
    Daß die Strafkammer auf "Anraten" der Sachverständigen von der Anordnung abgesehen hat, läßt demgegenüber befürchten, daß sie bei ihrer Entscheidung ein ihr nicht zustehendes Ermessen ausgeübt und sich dabei auch von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten hat leiten lassen, die bei der Entscheidung über die Anordnung der Maßregel grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Juni 1994 - 2 StR 242/94).
  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

    Dies wäre nicht zutreffend (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1994 - 4 StR 380/94; Stree in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 64 Rdn. 3).
  • BGH, 10.12.2002 - 4 StR 479/02

    Sich aufdrängende Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Entbehrlichkeit

    Die Frage, ob, wenn die Unterbringung nach § 64 StGB neben mehreren in demselben Urteil verhängten Strafen in Betracht kommt, die Maßregelanordnung einer der Strafen zuzuordnen ist oder dies dem Vollstreckungsverfahren (§ 44 b StrVollstrO) überlassen bleibt (in BGH, Beschluß vom 25. August 1994 - 4 StR 380/94 - nicht erörtert), bedarf hier deshalb keiner Entscheidung.
  • BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95

    Bereitschaft des Täters - Freiwillige ambulante Therapie - Anordnung der

    Die Bereitschaft eines Täters, sich wegen seines Hanges freiwillig in eine ambulante Therapie zu begeben, steht der Anordnung der Maßregel somit nicht entgegen, wie überhaupt bei der Entscheidung nach § 64 StGB Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 242/94 - und vom 25. August 1994 - 4 StR 380/94).
  • BGH, 18.10.1994 - 2 StR 244/94

    Unterbringungsanordnung - Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - Vorliegen der

    Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte haben bei der Entscheidung über die Anordnung der Maßregel grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Beschl. vom 29. Juni 1994 - 2 StR 242/94 und vom 25. August 1994 - 4 StR 380/94).
  • BGH, 19.09.1995 - 5 StR 418/95

    Erfordernis der Erörterung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Unter diesen Umständen ist es ein sachlichrechtlicher Fehler, daß das Landgericht die Fragen einer Unterbringung nach § 64 StGB nicht erörtert hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 5 StR 137/95 - 25. August 1994 - 4 StR 380/94 - BGH bei Holtz MDR 1994, 432 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
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