Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14420
BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10 (https://dejure.org/2011,14420)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2011 - 4 StR 633/10 (https://dejure.org/2011,14420)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10 (https://dejure.org/2011,14420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 244 StGB; § 244a StGB; § 22 StGB; § 154 Abs. 2 StPO; § 318 StPO
    Schwerer Bandendiebstahl (Versuch; mangelnde Zueignungsabsicht hinsichtlich eines Tresors und der in ihm aufgefundenen Gegenstände); Verfahrenseinstellung trotz Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensbeschränkung hinsichtlich einer in den Urteilsgründen nicht festgestellten Straftat bei Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensbeschränkung hinsichtlich einer in den Urteilsgründen nicht festgestellten Straftat bei Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch

  • Wolters Kluwer

    Absicht rechtwidriger Zueignung trotz fehlerhafter Vorstellung von einem in einem Tresor befindlichen Tatobjekt

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensbeschränkung hinsichtlich einer in den Urteilsgründen nicht festgestellten Straftat bei Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensbeschränkung hinsichtlich einer in den Urteilsgründen nicht festgestellten Straftat bei Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2; StPO § 265; StPO § 357 S. 1
    Absicht rechtwidriger Zueignung trotz fehlerhafter Vorstellung von einem in einem Tresor befindlichen Tatobjekt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.09.2005 - 2 StR 378/05

    Diebstahl (Vollendung; Versuch; Zueignungsabsicht); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89

    Gewaltanwendung - Zueignungswille - Geringwertige Beute - Raubversuch -

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2009 - 4 StR 354/09

    Diebstahl (Tatvorsatz; Absicht rechtswidriger Zueignung; fehlgeschlagener

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.06.2000 - 4 StR 91/00

    Verletzung des Rechts auf gerichtliche Entscheidung in angemessener Zeit;

    Auszug aus BGH, 11.01.2011 - 4 StR 633/10
    Da sich die Absicht rechtswidriger Zueignung weder auf den Tresor noch auf die Fahrzeugschlüssel, sondern auf das erhoffte Geld bezog, liegt kein vollendeter schwerer Bandendiebstahl vor, sondern nur ein fehlgeschlagener Versuch eines schweren Bandendiebstahls (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 1990 - 3 StR 500/89, StV 1990, 408; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343; vom 7. September 2005 - 2 StR 378/05 und vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2017 - 2 StR 479/17

    Diebstahl (fehlender Aneignungsvorsatz hinsichtlich eines Behältnisses:

    Insoweit kommt, was die Strafkammer nicht bedacht hat, ein fehlgeschlagener Versuch des Diebstahls in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12 und vom 27. April 2017 - 4 StR 609/16 mwN).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 609/16

    Verwerfung der Aufklärungsrüge als unzulässig

    Will sich der Täter, wie hier festgestellt, nicht das Behältnis, sondern in der Hoffnung auf möglichst große Beute allein dessen vermuteten Inhalt aneignen, fehlt es hinsichtlich des Behältnisses am Zueignungswillen zum Zeitpunkt der Wegnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - 4 StR 42/12; vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22).
  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 42/12

    Versuchter Diebstahl bei Irrtum über den Inhalt eines Tresors

    Damit ist lediglich eine versuchte Diebstahlstat gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14; vom 8. September 2009 - 4 StR 354/09, StV 2010, 22; vom 6. Juni 2000 - 4 StR 91/00, NStZ-RR 2000, 343).
  • BGH, 12.03.2013 - 4 StR 337/12

    Strafzumessung (neue Feststellungen zu persönlichen Verhältnis nach Aufhebung des

    Der Umstand, dass der Angeklagte A. seine Revision auf den Strafausspruch beschränkt hat, steht der Verfahrenseinstellung nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 StR 633/10, StraFo 2011, 184; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 154 Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht