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LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 TaBVGa 32/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
§ 111 BetrVG, § 940 ZPO, § 112 Abs. 2 S. 2 BetrVG, §§ 920 Abs. 2, 936 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 111 ; BetrVG § 112 ; ZPO § 940
Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)
Erleichterung von Restrukturierungen: Reduzierung von Zeitarbeitnehmern stellt keine Betriebsänderung dar
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 14.02.2018 - 5 BVGa 3/18
- LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 TaBVGa 32/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG Darmstadt, 14.02.2018 - 5 BVGa 3/18
§§ 935, 940 ZPO, § 11 Satz 1 BetrVG, § 11 KSchG
Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 TaBVGa 32/18
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 14. Februar 2018 - 5 BVGa 3/18 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 14. Februar 2018 - 5 BVGa 3/18 -.
- LAG Hessen, 27.06.2007 - 4 TaBVGa 137/07
Zum Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung …
Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 TaBVGa 32/18
Die maßgebliche Frist beträgt gemäß der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer regelmäßig nicht mehr als drei Monate, da innerhalb einer solchen Zeitdauer die Bestellung einer Einigungsstelle und das Verfahren vor der Einigungsstelle abgeschlossen werden kann ( Hess. LAG 27. Juni 2007 - 4 TaBVGa 137/07 - AuR 2008/267, zu III 3 c ).