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   LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 TaBVGa 32/18   

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https://dejure.org/2018,25471
LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 TaBVGa 32/18 (https://dejure.org/2018,25471)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.03.2018 - 4 TaBVGa 32/18 (https://dejure.org/2018,25471)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. März 2018 - 4 TaBVGa 32/18 (https://dejure.org/2018,25471)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 111 ; BetrVG § 112 ; ZPO § 940
    Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • efarbeitsrecht.net (Kurzinformation)

    Erleichterung von Restrukturierungen: Reduzierung von Zeitarbeitnehmern stellt keine Betriebsänderung dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Darmstadt, 14.02.2018 - 5 BVGa 3/18

    §§ 935, 940 ZPO, § 11 Satz 1 BetrVG, § 11 KSchG

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 TaBVGa 32/18
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 14. Februar 2018 - 5 BVGa 3/18 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 14. Februar 2018 - 5 BVGa 3/18 -.

  • LAG Hessen, 27.06.2007 - 4 TaBVGa 137/07

    Zum Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung einer geplanten Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.03.2018 - 4 TaBVGa 32/18
    Die maßgebliche Frist beträgt gemäß der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer regelmäßig nicht mehr als drei Monate, da innerhalb einer solchen Zeitdauer die Bestellung einer Einigungsstelle und das Verfahren vor der Einigungsstelle abgeschlossen werden kann ( Hess. LAG 27. Juni 2007 - 4 TaBVGa 137/07 - AuR 2008/267, zu III 3 c ).
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