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Rechtsprechung
   BSG, 09.06.1988 - 4/1 RA 57/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,8118
BSG, 09.06.1988 - 4/1 RA 57/87 (https://dejure.org/1988,8118)
BSG, Entscheidung vom 09.06.1988 - 4/1 RA 57/87 (https://dejure.org/1988,8118)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 1988 - 4/1 RA 57/87 (https://dejure.org/1988,8118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gehaltsnachzahlung - Versichertenrente - Wesentliche Änderung - Zugunsten des Betroffenen - Definition - Begünstigender Verwaltungsakt

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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 53/86

    Aufhebung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts durch die BA …

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87
    Den Bescheid vom 9. September 1982 durfte die BfA nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB 10 jedoch lediglich "mit Wirkung für die Zukunft", dh für die Zeit nach der Bekanntgabe des streitigen Aufhebungsbescheides (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 31), also ab 2. November 1984 aufheben (§ 37 Abs. 2 SGB 10).
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 40/83

    Feststellung einer Sozialleistung - Antragstellung - Rechtswidriger …

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87
    Danach darf ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt unter weiteren Voraussetzungen nur zurückgenommen werden, wenn er von Anfang an rechtswidrig war (BSGE 57, 274 = SozR 1300 § 48 Nr. 11;… BSG SozR 1300 § 45 Nr. 29).
  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen …

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87
    Danach darf ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt unter weiteren Voraussetzungen nur zurückgenommen werden, wenn er von Anfang an rechtswidrig war (…BSGE 57, 274 = SozR 1300 § 48 Nr. 11; BSG SozR 1300 § 45 Nr. 29).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche …

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87
    Später eingetretene Umstände (Rechtsänderungen oder tatsächliche Ereignisse) sind nicht zu berücksichtigen (vgl BSGE 57, 209 = SozR 1300 § 44 Nr. 13; Schneider-Danwitz, RVO-Gesamtkommentar, Stand: Dezember 1985, § 44 SGB 10 Anm 9, 10 mwN).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 109/76

    Umfang der Bindungswirkung - Rentenbescheid - Altersruhegeld - Ersatzzeit - …

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87
    Die Bindungswirkung des Rentenbescheides eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung erstreckt sich nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1988 - 4/11a RA 10/87 - S 9 zur Veröffentlichung vorgesehen - BSG SozR 1500 § 77 Nr. 56; jeweils mwN) lediglich auf den Verfügungssatz, dh auf die Entscheidung über die Art, Höhe und Dauer (Beginn und Ende) der Rente, nicht hingegen auf die Begründung des Bescheides, zu der insbesondere die Faktoren der Berechnung der Rentenhöhe gehören.
  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen …

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87
    Bei Bewilligung des Altersruhegeldes konnte und durfte es noch nicht berücksichtigt werden, weil nach § 14 Abs. 1 des Vierten Buches des SGB (SGB 4) nur tatsächlich erzielte "Einnahmen" aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt sind, sie also dem Versicherten nicht lediglich geschuldet, sondern wirtschaftlich derart zugeflossen sein müssen, daß er über sie verfügen kann (…BSGE 22, 160 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO; BSGE 22, 162 = SozR Nr. 16 zu § 160 RVO;… BSG SozR 2200 § 160 Nr. 9;… BSG aaO § 385 Nrn 9 und 2;… BSG SozR 2100 § 14 Nr. 9; Gurgel, RVO-Gesamtkommentar, Stand: Juli 1983, § 14 SGB 4 Anm 2 S 114f; jeweils mwN).
  • BSG, 28.10.1981 - 12 RK 23/80

    Anrechnungszeiträume für wiederkehrende Sonderzahlungen

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87
    Bei Bewilligung des Altersruhegeldes konnte und durfte es noch nicht berücksichtigt werden, weil nach § 14 Abs. 1 des Vierten Buches des SGB (SGB 4) nur tatsächlich erzielte "Einnahmen" aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt sind, sie also dem Versicherten nicht lediglich geschuldet, sondern wirtschaftlich derart zugeflossen sein müssen, daß er über sie verfügen kann (…BSGE 22, 160 = SozR Nr. 12 zu § 160 RVO;… BSGE 22, 162 = SozR Nr. 16 zu § 160 RVO;… BSG SozR 2200 § 160 Nr. 9;… BSG aaO § 385 Nrn 9 und 2; BSG SozR 2100 § 14 Nr. 9; Gurgel, RVO-Gesamtkommentar, Stand: Juli 1983, § 14 SGB 4 Anm 2 S 114f; jeweils mwN).
  • BSG, 11.02.1988 - 11a RA 10/87

    Klage auf Dauerrente - Rentenbewilligung - Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - …

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87
    Die Bindungswirkung des Rentenbescheides eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung erstreckt sich nämlich nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1988 - 4/11a RA 10/87 - S 9 zur Veröffentlichung vorgesehen - BSG SozR 1500 § 77 Nr. 56; jeweils mwN) lediglich auf den Verfügungssatz, dh auf die Entscheidung über die Art, Höhe und Dauer (Beginn und Ende) der Rente, nicht hingegen auf die Begründung des Bescheides, zu der insbesondere die Faktoren der Berechnung der Rentenhöhe gehören.
  • BSG, 26.03.1987 - 11a RA 62/85

    Neuberechnung der Rente - Übertragung von Rentenanwartschaften - …

    Auszug aus BSG, 09.06.1988 - 1 RA 57/87
    Auch kann die Verwaltung anläßlich einer derartigen Gelegenheit die Neubemessung der beitragslosen Zeiten ohne unverhältnismäßige Belastung in einem Arbeitsgang vornehmen (BSG SozR 5750 Art. 2 § 12b Nr. 2).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und …

    Rn. 15 d) Die durch die Heiz- und Betriebskostennachforderung für das Jahr 2006 eingetretene Änderung der tatsächlichen Verhältnisse "zugunsten des Betroffenen" iS von § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X war auch wesentlich iS des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, dh rechtserheblich, weil die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in neuer Höhe zu bemessen waren, der Bewilligungsbescheid vom 10.1.2007 also unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen so nicht mehr hätte erlassen werden dürfen (vgl BSG, Urteil vom 9.6.1988 - 4/1 RA 57/87 - SozR 2200 § 1255a Nr. 19 S 56).
  • BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Abweichung von der Aufteilung der …

    Haben sich Veränderungen in den rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnissen ergeben, die dazu führen, dass der Verwaltungsakt dem Grunde oder der Höhe nach so nicht mehr ergehen dürfte, so liegt eine wesentliche Änderung vor (Brandenburg in jurisPK-SGB X, 2013, § 48 RdNr 60). Eine Änderungswirkung zugunsten des Berechtigten liegt vor, wenn die Änderung nach objektiver Betrachtungsweise "per saldo" einen Vorteil bewirkt (BSG SozR 2200 § 1255a Nr. 19)..
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …

    Wie der erkennende Senat bereits aufgezeigt hat (SozR 2200 § 1255a Nr. 19 S 54), ist Sinn dieser Übergangsregelung, einerseits das neue - verfassungsgemäße (…BVerfG SozR 2200 § 1255 Nr. 28;… BSG aaO, S 57 ff) - Recht möglichst rasch und umfassend zur Geltung zu bringen, andererseits aber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der von der Neuregelung nachteilig Betroffenen Rechnung zu tragen; außerdem soll die Verwaltung davon entlastet werden, allein wegen dieser Rechtsänderung alle schon bindend beschiedenen Rentenansprüche von Amts wegen (§§ 44 Abs. 1 Satz 1, 45, 48 Abs. 1 SGB X) erneut zu überprüfen und neu festzustellen.
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