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Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 01.10.1998

Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,31774
LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98 (https://dejure.org/1998,31774)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1998 - 4 O 165/98 (https://dejure.org/1998,31774)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1998 - 4 O 165/98 (https://dejure.org/1998,31774)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Die beiderseitigen Geschäftsbereiche dürfen nur nicht so weit voneinander entfernt sein, daß die Gefahr ausscheidet, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise könne durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gäbe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge (BGH, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; GRUR 1985, 461, 463 - Gefa/Gewa, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor).

    Andererseits kann sie aber auch bei Waren oder Dienstleistungen, die sich wirtschaftlich entfernter stehen, dann vorliegen, wenn die Bezeichnungen übereinstimmen oder nur geringfügig voneinander abweichen (BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse - m.w.N.).

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 154/82

    Pflicht des Auftragnehmers bei Erteilung des Auftrags aufgrund besonderer …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Eine solche Beratung hat der Bekl. auch nach eigenem Vorbringen nicht vorgenommen und so auch den Warn- und Hinweispflichten nicht genügt, die ihn, der seinen Auftrag wegen besonderer Sachkunde erhalten hat, selbst bei entgegenstehenden Weisungen durch den Mandanten treffen (BGH NJW 1985, 42, 43).
  • OLG Braunschweig, 20.03.1997 - 2 U 141/96

    Anforderungen an die Darlegung von Kaufpreisforderungen; Wirksamkeit von …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Die Berufung gegen das Urteil der Kammer vom 29. Oktober 1996, 4 O 413/95, Entscheidungen 1996, 72 - Schwenkvorrichtung für Industrieroboter - ist durch Urteil des OLG vom 7. Mai 1998, 2 U 141/96, zurückgewiesen worden; die Revision (X ZR 108/98) ist zurückgenommen worden.
  • LG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 O 413/95

    Schwenkvorrichtung für Industrieroboter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Die Berufung gegen das Urteil der Kammer vom 29. Oktober 1996, 4 O 413/95, Entscheidungen 1996, 72 - Schwenkvorrichtung für Industrieroboter - ist durch Urteil des OLG vom 7. Mai 1998, 2 U 141/96, zurückgewiesen worden; die Revision (X ZR 108/98) ist zurückgenommen worden.
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenschlagwort in Alleinstellung verwendet worden ist oder ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr., s. nur BGH, GRUR 1997, 468 - NetCom; GRUR 1997, 845 - Immo-Data).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Zwar ist richtig, daß sich nach der Rechtsprechung des BGH in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 986 Abs. 1 BGB auf eine Priorität eines gestattenden Dritten berufen kann, wer vom Träger einer gleichen oder verwechslungsfähigen Kennzeichnung in Anspruch genommen wird, der selbst zwar gegenüber dem originären eigenen Firmenrecht des Gestattungsempfängers den Prioritätsvorrang hat, jedoch seinerseits im Verhältnis zum Gestattenden prioritätsjünger ist und von diesem auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könnte (BGH, GRUR 1993, 574, 576 - Decker; GRUR 1994, 652, 653 - Virion; WRP 978, 980 - Makalu).
  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Die beiderseitigen Geschäftsbereiche dürfen nur nicht so weit voneinander entfernt sein, daß die Gefahr ausscheidet, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise könne durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gäbe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge (BGH, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; GRUR 1985, 461, 463 - Gefa/Gewa, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenschlagwort in Alleinstellung verwendet worden ist oder ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr., s. nur BGH, GRUR 1997, 468 - NetCom; GRUR 1997, 845 - Immo-Data).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Zwar ist richtig, daß sich nach der Rechtsprechung des BGH in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 986 Abs. 1 BGB auf eine Priorität eines gestattenden Dritten berufen kann, wer vom Träger einer gleichen oder verwechslungsfähigen Kennzeichnung in Anspruch genommen wird, der selbst zwar gegenüber dem originären eigenen Firmenrecht des Gestattungsempfängers den Prioritätsvorrang hat, jedoch seinerseits im Verhältnis zum Gestattenden prioritätsjünger ist und von diesem auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könnte (BGH, GRUR 1993, 574, 576 - Decker; GRUR 1994, 652, 653 - Virion; WRP 978, 980 - Makalu).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 71/92

    "NEUTREX"; Leerübertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98
    Entsprechend §§ 12 Satz 1, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB hat die Bekl. darüber hinaus den in der Eintragung des Firmenbestandteils InCom liegenden fortdauernden Störungszustand durch Erteilung einer entsprechenden Löschungsbewilligung zu beseitigen (vgl. BGH, GRUR 1981, 60, 64 - Sitex; GRUR 1995, 117 - NEUTREX).
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 14/89

    Verwechselungsgefahr zweier Unternehmenskennzeichnungen bei Übereinstimmung des …

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83

    "Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr

  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen …

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

  • LG Düsseldorf, 11.01.2000 - 4 O 438/98
    Ebenso ist im geschäftlichen Verkehr eine Verletzung eines schutzwürdigen Interesses am eigenen Namen im Sinne von § 12 BGB insbesondere dann gegeben, wenn von einem anderen eine Firma oder sonstige Unternehmensbezeichnung verwendet wird, die auf Grund der Ähnlichkeit der Bezeichnungen die Gefahr einer Verwechslung der Unternehmen begründet (vgl. hierzu auch Kammer…, Urt. vom 22. September 10.98, 4 0 473/97, Entscheidungen 1998, 86, 88 = NJW-RR 1999, 623 = MMR 1999, 369 - Nazar;… Urt. vom 12. November 1998, 4 0 280/98, Entscheidungen 1998, 116, 117 - ECON; Urt. vom 12. November 1998, 4 0 165/98, Entscheidungen 1998, 120, 121/122 - INCOM).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,36763
LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98 (https://dejure.org/1998,36763)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.1998 - 4 O 165/98 (https://dejure.org/1998,36763)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 4 O 165/98 (https://dejure.org/1998,36763)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kennzeichenrechtlicher Schutz kann für Bezeichnung "Incom" als Firmenbezeichnung in Anspruch genommen werden; Bestehen von kennzeichenrechtlichem Schutz kann für die Bezeichnung "Incom" als Firmenbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    Die beiderseitigen Geschäftsbereiche dürfen nur nicht so weit voneinander entfernt sein, daß die Gefahr ausscheidet, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise könne durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gäbe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge (BGH, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; GRUR 1985, 461, 463 - Gefa/Gewa, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor).

    Andererseits kann sie aber auch bei Waren oder Dienstleistungen, die sich wirtschaftlich entfernter stehen, dann vorliegen, wenn die Bezeichnungen übereinstimmen oder nur geringfügig voneinander abweichen (BGH GRUR 1966, 267, 269 - White Horse - m.w.N.).

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenschlagwort in Alleinstellung verwendet worden ist oder ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr., s. nur BGH, GRUR 1997, 468 - NetCom; GRUR 1997, 845 - Immo-Data).
  • BGH, 18.03.1993 - I ZR 178/91

    Unterscheidbarkeit bei übereinstimmenden Familiennamen - Priorität gegenüber …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    Zwar ist richtig, daß sich nach der Rechtsprechung des BGH in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 986 Abs. 1 BGB auf eine Priorität eines gestattenden Dritten berufen kann, wer vom Träger einer gleichen oder verwechslungsfähigen Kennzeichnung in Anspruch genommen wird, der selbst zwar gegenüber dem originären eigenen Firmenrecht des Gestattungsempfängers den Prioritätsvorrang hat, jedoch seinerseits im Verhältnis zum Gestattenden prioritätsjünger ist und von diesem auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könnte (BGH, GRUR 1993, 574, 576 - Decker; GRUR 1994, 652, 653 - Virion; WRP 978, 980 - Makalu).
  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    Die beiderseitigen Geschäftsbereiche dürfen nur nicht so weit voneinander entfernt sein, daß die Gefahr ausscheidet, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise könne durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gäbe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge (BGH, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; GRUR 1985, 461, 463 - Gefa/Gewa, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    Ist dies zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob die fragliche Kurzbezeichnung tatsächlich als Firmenschlagwort in Alleinstellung verwendet worden ist oder ob sie sich im Verkehr durchgesetzt hat (st. Rspr., s. nur BGH, GRUR 1997, 468 - NetCom; GRUR 1997, 845 - Immo-Data).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 22/92

    Anforderungen an den Fortbestand einer Firmenbezeichnung; Benutzung durch einen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    Zwar ist richtig, daß sich nach der Rechtsprechung des BGH in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 986 Abs. 1 BGB auf eine Priorität eines gestattenden Dritten berufen kann, wer vom Träger einer gleichen oder verwechslungsfähigen Kennzeichnung in Anspruch genommen wird, der selbst zwar gegenüber dem originären eigenen Firmenrecht des Gestattungsempfängers den Prioritätsvorrang hat, jedoch seinerseits im Verhältnis zum Gestattenden prioritätsjünger ist und von diesem auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könnte (BGH, GRUR 1993, 574, 576 - Decker; GRUR 1994, 652, 653 - Virion; WRP 978, 980 - Makalu).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 71/92

    "NEUTREX"; Leerübertragung eines Warenzeichens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    Rn. 33 Entsprechend §§ 12 Satz 1, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB hat die Beklagte darüber hinaus den in der Eintragung des Firmenbestandteils InCom liegenden fortdauernden Störungszustand durch Erteilung einer entsprechenden Löschungsbewilligung zu beseitigen (vgl. BGH, GRUR 1981, 60, 64 - Sitex; GRUR 1995, 117 - NEUTREX).
  • BGH, 22.11.1990 - I ZR 14/89

    Verwechselungsgefahr zweier Unternehmenskennzeichnungen bei Übereinstimmung des …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    In der Tat erscheint es zutreffend, nicht jede beliebige Gestattung genügen zu lassen, die darauf hinausliefe, das an das Unternehmen gebundene und deshalb auch nicht zu vervielfältigende (vgl. BGH, GRUR 1991, 393, 394 - OH International) Firmenrecht zum freien Gegenstand des Handelsverkehrs zu machen.
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83

    "Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    Die beiderseitigen Geschäftsbereiche dürfen nur nicht so weit voneinander entfernt sein, daß die Gefahr ausscheidet, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise könne durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen gäbe es irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge (BGH, GRUR 1966, 267, 269 - White Horse; GRUR 1985, 461, 463 - Gefa/Gewa, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis; GRUR 1990, 1042, 1044 - Datacolor).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.10.1998 - 4 O 165/98
    Rn. 33 Entsprechend §§ 12 Satz 1, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB hat die Beklagte darüber hinaus den in der Eintragung des Firmenbestandteils InCom liegenden fortdauernden Störungszustand durch Erteilung einer entsprechenden Löschungsbewilligung zu beseitigen (vgl. BGH, GRUR 1981, 60, 64 - Sitex; GRUR 1995, 117 - NEUTREX).
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

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