Rechtsprechung
| BVerwG, 06.07.1990 - 4 A 1.87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wasserstraßen - Unentgeltliche Nutzung - Anspruch auf Nutzung - Nutzung von Bodenschätzen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.07.1990 - 4 A 1.87
- BVerwG, 07.11.1991 - 4 A 1.87
Papierfundstellen
- BVerwGE 85, 223
- NVwZ 1991, 369 (Ls.)
- NVwZ-RR 1991, 13
- DVBl 1990, 1172
- DÖV 1992, 40
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 1.90
Recht zur Benutzung von Sewasserstraßen - Brodersbyer Noors
§ 1 III 1 WaStrG weist den Ländern nicht jede Nutzung des Bundeseigentums an Seewasserstraßen ausschließlich zu (vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 1991, 13 = DVBl. 1990, 1172).Bereits nach dem Wortlaut der Regelung hat der Gesetzgeber nicht jede Nutzungsbefugnis, die sich aus dem Eigentum ergeben kann, den Ländern - vorbehaltlich der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Bundes - Überlassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - BVerwG 4 A 1.87 - DVBl. 1990, 1172 ).
Sie ist das Ergebnis eines Kompromisses in einem Streit zwischen dem Bund und den Küstenländern über den Umfang der Seewasserstraßen und die daraus folgenden Zuständigkeitsabgrenzungen und Eigentumsverhältnisse (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173 f.).
Auch nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG zugunsten der Länder enthaltene Vorbehalt als die begrenzte Zuweisung von Nutzungsbefugnissen in dem Sinne zu verstehen, daß die Wahrnehmung der den Küstenländern obliegenden öffentlichen Aufgaben durch die Festlegung der Eigentumsbefugnisse des Bundes nicht erschwert werden soll, insbesondere nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1174).
Richtig ist zwar, daß die in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG aufgeführten Nutzungsarten - mit Ausnahme der Bodenentnahme - schon durch ihre Ziele ohne weiteres öffentlichen Interessen zuzuordnen sind, die das Land selbst wahrzunehmen hat oder wahrnehmen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173).
- BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 17.15
Anteil an geeignetem Material; Eigentum; Feuerfesteignung; Gemeinde; Gewinnen; …
Die Einbeziehung der in § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG genannten Bodenschätze in den Geltungsbereich des Bergrechts sollte volkswirtschaftlich wichtige Vorkommen aus dem Bereich der Steine und Erden einem Rechtsregime unterstellen, das den Erfordernissen der Rohstoffsicherung in besonderer Weise Rechnung trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - 4 A 1.87 - BVerwGE 85, 223 ; Beschluss vom 24. Februar 1997 - 4 B 260.96 - Buchholz 406.27 § 3 BBergG Nr. 1; BT-Drs. - VGH Hessen, 07.07.2015 - 2 A 177/15
Nassauskiesung im Bannwald
- BGH, 20.06.1996 - III ZR 116/94
Zulässigkeit einer Klage auf künftige Leistung; Übertragung der …
Insbesondere werden nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen die Liegeplätze des Hafens Strande aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses jährlich neu vergeben und stehen daher nicht nur einem begrenzten Kreis von Berechtigten, sondern grundsätzlich jedem interessierten Segelsportler zur Verfügung (vgl. insoweit auch BVerwGE 85, 223, 225 ff; 87, 169, 174, 175, 180 f). - BGH, 12.10.2000 - III ZR 242/98
Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen
Die von der Revision hiergegen vorgebrachten Rügen sind unbegründet; sie unterscheiden nicht genügend zwischen den Voraussetzungen derartiger Bescheide und ihrem Gegenstand oder Inhalt, wobei dahingestellt bleiben mag, ob es sich bei solchen Bestätigungen überhaupt um Verwaltungsakte handelt, wie die Revision meint (ablehnend BVerwGE 85, 223, 245; OVG Münster im Urteil vom 30. September 1997 - 21 A 3785/96, Umdruck S. 7 ff.). - BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 3.90
Recht der Wasserstraßen: Übernahme der Nutzung eines von einem Landkreis …
"Bereits nach dem Wortlaut der Regelung hat der Gesetzgeber nicht jede Nutzungsbefugnis, die sich aus dem Eigentum ergeben kann, den Ländern - vorbehaltlich der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Bundes - überlassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - BVerwG 4 A 1.87 - DVBl. 1990, 1172 ).Sie ist das Ergebnis eines Kompromisses in einem Streit zwischen dem Bund und den Küstenländern über den Umfang der Seewasserstraßen und die daraus folgenden Zuständigkeitsabgrenzungen und Eigentumsverhältnisse (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173 f.).
Auch nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG zugunsten der Länder enthaltene Vorbehalt als die begrenzte Zuweisung von Nutzungsbefugnissen in dem Sinne zu verstehen, daß die Wahrnehmung der den Küstenländern obliegenden öffentlichen Aufgaben durch die Festlegung der Eigentumsbefugnisse des Bundes nicht erschwert werden soll, insbesondere nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1174).
- BVerwG, 30.11.1990 - 7 A 2.90
Recht der Wasserstraßen: Übernahme der Nutzung eines von einem Landkreis …
"Bereits nach dem Wortlaut der Regelung hat der Gesetzgeber nicht jede Nutzungsbefugnis, die sich aus dem Eigentum ergeben kann, den Ländern - vorbehaltlich der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des Bundes - überlassen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - BVerwG 4 A 1.87 - DVBl. 1990, 1172 ).Sie ist das Ergebnis eines Kompromisses in einem Streit zwischen dem Bund und den Küstenländern über den Umfang der Seewasserstraßen und die daraus folgenden Zuständigkeitsabgrenzunger und Eigentumsverhältnisse (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1173 f.).
Auch nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ist der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WaStrG zugunsten der Länder enthaltene Vorbehalt als die begrenzte Zuweisung von Nutzungsbefugnissen in dem Sinne zu verstehen, daß die Wahrnehmung der den Küstenländern obliegenden öffentlichen Aufgaben durch die Festlegung der Eigentumsbefugnisse des Bundes nicht erschwert werden soll, insbesondere nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 a.a.O. S. 1174).
- VGH Hessen, 20.02.2014 - 2 B 277/14
Erweiterung eines Quarztagebaus
Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die wichtigsten Vorkommen aus dem Bereich der volkswirtschaftlich bedeutsamen Steine und Erden dem Bergrecht unterworfen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990 - 4 A 1/87 -, BVerwGE 85, 223).Weiter war Zweck der Einbeziehung der in § 3 Abs. 4 Nr. 1 BBergG genannten Stoffe in den Geltungsbereich des Bergrechts die Absicht des Gesetzgebers, die zur Rohstoffsicherung volkswirtschaftlich wichtigsten Bodenschätze dem Bergrecht zu unterwerfen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1990, a. a. O.), damit sie privilegiert gegenüber anderen Nutzungen des Bodens gewonnen werden können.
- VG Darmstadt, 22.12.2015 - 7 K 1452/13
Entscheidungsvorbehalt im bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss
Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die wichtigsten Vorkommen aus dem Bereich der volkswirtschaftlich bedeutsamen Steine und Erden dem Bergrecht unterworfen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1999 - 4 A 1/87 - BVerwGE 85, 223).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.11.1991 - 4 A 1.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gegenstandslosigkeit des Streitwertbeschlusses infolge einer Verweisung des Rechtsstreits - Maßgeblichkeit der beim übernehmenden erstinstanzlichen Gericht entstehenden Kostentatbestände - Schätzung des Gegenstandswertes nach richterlichem Ermessen - Zunächst ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.07.1990 - 4 A 1.87
- BVerwG, 07.11.1991 - 4 A 1.87
Papierfundstellen
- Rpfleger 1992, 132
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 28.05.1997 - 20 W 182/97
Verkauf einer Eigentumswohnung; Antrag auf Eigentumsumschreibung bei dem …
Daraus folgt, daß die Wertfestsetzung für das gesamte Verfahren, also einschließlich des vor dem erstinstanzlichen Prozeßgericht geführten Verfahrensabschnitts, ebenfalls von der Beschwerdezivilkammer zu erfolgen hatte (vgl. VGH Mannheim NVwZ-RR 1992, 165;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 55. Aufl. § 17 b GVG Rn. 5; Oestreich/Winter/Hellstab GKG Streitwertkommentar III 1 "Festsetzung des Streitwerts"; Hellstab Rpfleger 1992, 132;… siehe auch Hartmann a.a.O. § 25 GKG Rn. 37).Nach der an das Beschwerdegericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgesprochenen Verweisung des Verfahrens war nunmehr jedoch der Wert nach den Regeln dieses Gerichts zu beurteilen (OLG Frankfurt am Main JurBüro 1976, 369;… Markl/Meyer GKG 3. Aufl. § 9 Rn. 5;… Hartmann a.a.O. § 9 GKG Rn. 6; vgl. auch BVerwG Rpfleger 1992, 132 mit Anm. Hellstab).
- OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 33/17
Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum …
Maßgebend sind damit die beim übernehmenden Gericht entstehenden Kostentatbestände des Gerichtskostengesetzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.11.1991 - 4 A 1/87, Rechtspfleger 1992, 132;… Schneider, in: Schneider/Volpert/Fölsch (Hrsg.), Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 4, Rdnr. 26; a. A. wohl OLG München, Beschluss vom 14.08.2008 - 7 W 2922/07, juris). - OLG Frankfurt, 18.10.2017 - 8 W 31/17
Streitwertbemessung nach Verweisung einer Sache vom Arbeitsgericht zum …
Maßgebend sind damit die beim übernehmenden Gericht entstehenden Kostentatbestände des Gerichtskostengesetzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.11.1991 - 4 A 1/87, Rechtspfleger 1992, 132;… Schneider, in: Schneider/Volpert/Fölsch (Hrsg.), Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 4, Rdnr. 26; a. A. wohl OLG München, Beschluss vom 14.08.2008 - 7 W 2922/07, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2025 - 6 A 4.24
Flughafen Berlin-Brandenburg; Schallschutz; selbstständiges Beweisverfahren zur …
Rn. 28 Die Streitwertfestsetzung durch das LG Cottbus vom 22. August 2024 ist infolge der Verweisung gegenstandslos (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. November 1991 - 4 A 1.87 -, juris Rn. 3).
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