Rechtsprechung
| VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 124a Abs 6 S 1 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 2 VwGO
Versäumnis der Begründungsfrist durch eine Behörde
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Streit um eine Verfügung in Bezug auf die tierärztliche Hausapotheke einer …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Dagegen bezweckt es keine Besserstellung der Behörde im Hinblick auf die von einem Vertretungsberechtigten im Rahmen seiner Prozessführung zu wahrenden Sorgfaltspflichten (BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 B 59.20 -, juris Rdnr. 3;… Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 36; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 12 A 2310/08 -, juris Rdnr. 10).Erfolgt die Zustellung einer fristauslösenden gerichtlichen Entscheidung wie eines die Berufung zulassenden Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis, darf ein Rechtsanwalt dieses grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 15 A 3600/05 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 38 mit Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09 -, juris Rdnr. 6).
Rn. 16 Wenn der Beklagte die Aufgabe der Erzeugung und Rücksendung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses einer in der Sache nicht zuständigen Mitarbeiterin (ggf. ohne juristische Fachkenntnisse) überträgt, ohne sichergestellt zu haben, dass vor der Rücksendung eine Person im Sinne des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO die Frist für die Begründung der Berufung berechnet und elektronisch oder schriftlich festgehalten hat, trägt er auch das Risiko dafür, dass der Vorgang - aus welchen Gründen auch immer - außer Kontrolle gerät, bevor die Frist notiert ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 43; OVG MV…, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 1 L 51/05 -, juris Rdnr. 12).
- BGH, 02.02.2010 - VI ZB 58/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung vor …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Erfolgt die Zustellung einer fristenauslösenden gerichtlichen Entscheidung wie eines die Berufung zulassenden Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis, darf ein Rechtsanwalt dieses erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BVerwG…, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09 -, juris Rdnr. 6; NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 2 LA 185/12 -, juris Rdnr. 7;… Hoppe in: Eyermann, 16. Aufl. 2022, VwGO, § 60 Rdnr. 14).Erfolgt die Zustellung einer fristauslösenden gerichtlichen Entscheidung wie eines die Berufung zulassenden Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis, darf ein Rechtsanwalt dieses grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 15 A 3600/05 -, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 38 mit Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09 -, juris Rdnr. 6).
- BVerwG, 26.01.2021 - 2 B 59.20
Anforderungen an die Fristenkontrolle bei fristgebundenen Schriftsätzen
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Rn. 9 Ein Verschulden im Sinne von § 60 Absatz 1 VwGO ist anzunehmen, wenn der Betroffene diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 B 59/20 -, juris Rdnr. 3).Dagegen bezweckt es keine Besserstellung der Behörde im Hinblick auf die von einem Vertretungsberechtigten im Rahmen seiner Prozessführung zu wahrenden Sorgfaltspflichten (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 B 59.20 -, juris Rdnr. 3;… Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.; NdsOVG…, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 36; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 12 A 2310/08 -, juris Rdnr. 10).
- BVerwG, 04.02.2013 - 6 B 55.12
Berufungsbegründungsfrist; Sorgfaltswidrigkeit; Fristenkalender
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Erfolgt die Zustellung einer fristenauslösenden gerichtlichen Entscheidung wie eines die Berufung zulassenden Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis, darf ein Rechtsanwalt dieses erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09 -, juris Rdnr. 6; NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 2 LA 185/12 -, juris Rdnr. 7;… Hoppe in: Eyermann, 16. Aufl. 2022, VwGO, § 60 Rdnr. 14).Erfolgt die Zustellung einer fristauslösenden gerichtlichen Entscheidung wie eines die Berufung zulassenden Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis, darf ein Rechtsanwalt dieses grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 15 A 3600/05 -, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 38 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09 -, juris Rdnr. 6).
- BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22
Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Dies gilt auch im Falle der Rücksendung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (BVerwG, Beschluss vom 19. September 2022 - 9 B 2.22 -, juris Rdnr. 22). - BVerwG, 11.01.2012 - 9 B 55.11
Beschwerdefrist; Versäumung; Verschulden; Wiedereinsetzung; Organisationsmangel; …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Selbst wenn es bisher nicht zu Komplikationen bei Fristsachen gekommen sein mag, belegt dies die Tauglichkeit der Büroorganisation für eine zuverlässige Fristenkontrolle nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 9 B 55/11 -, juris Rdnr. 4). - BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Des Weiteren hat ein Prozessbevollmächtigter durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden, insbesondere, wenn im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis der Eingang der Entscheidung in der Kanzlei und die Entgegennahme durch den Rechtsanwalt zeitlich auseinanderfallen können (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 1 B 7.11 -, juris Rdnr. 5). - BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Dagegen bezweckt es keine Besserstellung der Behörde im Hinblick auf die von einem Vertretungsberechtigten im Rahmen seiner Prozessführung zu wahrenden Sorgfaltspflichten (BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 B 59.20 -, juris Rdnr. 3; Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 -, juris Rdnr. 7 m.w.N.; NdsOVG…, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 36; OVG NRW…, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 12 A 2310/08 -, juris Rdnr. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - 15 A 3600/05
Vertretungszwang bei Zustellungen, wenn ein Bevollmächtigter nicht bestellt ist; …
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Erfolgt die Zustellung einer fristauslösenden gerichtlichen Entscheidung wie eines die Berufung zulassenden Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis, darf ein Rechtsanwalt dieses grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (OVG NRW, Beschluss vom 26. Juli 2006 - 15 A 3600/05 -, juris; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. Mai 2024 - 14 LB 115/23 -, juris Rdnr. 38 mit Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09 -, juris Rdnr. 6). - BVerwG, 08.05.1991 - 3 C 68.89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung einer Beschwerdefrist
Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Entgegen der Auffassung des Beklagten beruht das Fristversäumnis nicht auf dem Verschulden einer Hilfsperson, der Frau T., für das der Beklagte nicht gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO einzustehen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 1991 - 3 C 68.89 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 12 A 2310/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 2 LA 185/12
Anforderungen der Rechtsprechung an die Organisation eines Anwaltsbüros zur …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.2005 - 1 L 51/05
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2025 - 4 S 31.25
Beschwerde; Einlegungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine rechtsmittelfähige Entscheidung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den (Hand-) Akten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert ist (BGH…, Urteil vom 16. Juli 1998 - VII ZR 409/97 - juris Rn. 13 ff., vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 27. Februar 2025 - 4 A 1670/24 - juris Rn. 10).Er trägt daher das Risiko dafür, dass der Vorgang - aus welchen Gründen auch immer - außer Kontrolle gerät, bevor die Frist durch einen eigenen Beschäftigten mit Befähigung zum Richteramt festgehalten wird und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 27. Februar 2025 - 4 A 1670/24 - juris Rn. 16).
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