Rechtsprechung
| VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10 |
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Schmutzwasseranschlussbeitrag
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
§ 70 Abs 1 VwGO, § 122 Abs 2 Nr 1 AO, § 170 Abs 1 AO
Rechtmäßigkeit eines Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheids; Wirksamkeit der Anschlussbeitragssatzung; Ermittlung der Tiefenbegrenzung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (24)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07
Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Rn. 63 Im Ergebnis dürfte aber wie in dem Fall, der dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14. September 2010 ( 4 K 12/07 , KStZ 2011, 215 ff., hier zitiert aus juris, Rn. 33 ff.) zugrunde lag, auch hier eine andere mögliche Lesart möglich sein, die rechtlich zulässig und deshalb normerhaltend zugrunde zu legen ist.Rn. 66 gilt ebenso, dass die Entstehung der Beitragspflicht (mit der Anschlussmöglichkeit) für Außenbereichsgrundstücke vordergründig nicht korrekt beschrieben ist, aber gleichwohl im Zusammenspiel mit der zutreffenden Regelung im Beitragsmaßstab hinreichend verdeutlicht, dass die bloße Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks im Außenbereich gerade noch nicht die sachliche Beitragspflicht entstehen lässt (…vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N. und Urt. v. 14. September 2010, a. a. O., Rn. 39 f. m. w. N.).
Rn. 84 Ausführlich erörtert wird die grundsätzliche Zulässigkeit der (dort allerdings qualifizierten) Tiefenbegrenzung in jüngerer Zeit vor allem im Urteil des Senats vom 14. September 2010 (a. a. O., Rn. 76):.
Rn. 88 a) Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern führt zur Problematik der Ermittlung der Tiefenbegrenzung im Urteil vom 14. September 2010 (a. a. O., Rn. 77 f.) u. a. aus:.
Es kann schlichtweg nicht hinreichend beurteilt werden, ob im Übrigen eine sorgfältige Ermittlung der örtlichen Verhältnisse (so die ständige Rechtsprechung des Obergerichts, neben dem zitierten Urt. v. 14. September 2010, a. a. O., etwa Urt. v. 13. Nov.
Rn. 102 Diese Auffassung des Gerichts kann sich auch auf die nachfolgenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern im Urteil vom 14. September 2010 (a. a. O., Rn. 85; vgl. auch Klausing, in: Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 1031b) stützen, das offenbar sogar bei der Ermittlung einer qualifizierten Tiefenbegrenzungsregelung keinen zwingenden Automatismus zwischen Ende des letzten Gebäudes und Ende des Bebauungszusammenhangs nach § 34 Abs. 1 BauGB bzw. Anfang des Außenbereichs nach § 35 BauGB sieht:.
Dem steht auch nicht die bereits zitierte Passage aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 14. September 2010 (a. a. O., Rn. 78) entgegen, wonach der Satzungsgeber Ermessen habe, auf welche Weise er die ortsüblichen Verhältnisse ermittele.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2000 - 4 K 8/99
Zuständigkeit des Gemeinderates für die Festsetzung der Kalkulation von Beiträgen …
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Maßgebend für den Begriff der Einrichtung ist nicht die technische Ausgestaltung, sondern grundsätzlich die rechtliche Bestimmung durch den Ortsgesetzgeber (vgl. OVG M-V, Urt. v. 15. Nov. 2000 - 4 K 8/99 -, DVBl. 2001, 1376), d. h. im Rahmen seines Organisationsermessens kann er technisch voneinander getrennte Anlagen zusammenfassen und als einheitliche öffentliche Einrichtung betreiben.Um dieses Ermessen ordnungsgemäß ausüben zu können, muss er vor Beschlussfassung über die Satzung und Festlegung der Tiefenbegrenzung die örtlichen Verhältnisse sorgfältig und willkürfrei in allen Bereichen des Verbandsgebietes ermitteln (…OVG Greifswald, 15.03.1995, a.a.O.; 15.11.2000, a.a.O.;… 13.11.2001, a.a.O.;… 20.11.2003, a.a.O.; 27.08.2008 - 1 L 155/06 -, n.v.) … Auf welche Weise der Satzungsgeber die ortsüblichen Verhältnisse zu ermitteln hat, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Zur Gültigkeit eines Beitragssatzes bedarf es daher einer stimmigen Kalkulation, die vom Satzungsgeber mit der Beschlussfassung zu billigen ist (OVG M-V, Urt. v. 15.11.2000, Az.: 4 K 8/99, veröffentlicht in: LKV 2001, 516).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07
Vorteilsbegriff im Sinne des KAG MV §§ 9, 7; Beitragspflicht bei Möglichkeit des …
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Rn. 58 sind, wenngleich auch gemessen an den nachfolgenden "klareren" Vorschriften der Satzung wiederum gleichsam mystifiziert, offenbar Grundstücke im unbeplanten Innenbereich i. S. des § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) gemeint (vgl. OVG M-V, Urt. v. 15. April 2009 - 1 L 205/07 -, juris, Rn. 29 ff., 33), was rechtlich in Ordnung ist.Rn. 62 wirft wiederum das Problem auf, dass die Kombination "Anschlussmöglichkeit + Bebauung" für Außenbereichsgrundstücke nicht zur Begründung der Anschlussbeitragspflicht für leitungsgebundene Einrichtungen führt; hier muss das Grundstück vielmehr tatsächlich angeschlossen sein (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N.;… Aussprung, a. a. O., § 9 Anm. 7.5 und 4.1, dort S. 60).
Rn. 66 gilt ebenso, dass die Entstehung der Beitragspflicht (mit der Anschlussmöglichkeit) für Außenbereichsgrundstücke vordergründig nicht korrekt beschrieben ist, aber gleichwohl im Zusammenspiel mit der zutreffenden Regelung im Beitragsmaßstab hinreichend verdeutlicht, dass die bloße Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks im Außenbereich gerade noch nicht die sachliche Beitragspflicht entstehen lässt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15. April 2009, a. a. O., Rn. 36 m. w. N. …und Urt. v. 14. September 2010, a. a. O., Rn. 39 f. m. w. N.).
- VG Schwerin, 06.01.2012 - 4 A 437/10
Anschlussbeitragspflicht einer Erbengemeinschaft; Adressierung des …
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Rn. 32 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie die beigezogenen Beiakten Nr. 10 bis Nr. 33 aus dem Verfahren 4 A 1296/10, alle beigezogenen Beiakten aus dem Verfahren 4 A 1412/10 mit Ausnahme der Beiakte 1 und die beigezogene Beiakte Nr. 4 aus dem Verfahren 4 A 1755/10 sowie die Protokolle der mündlichen Verhandlungen vor der Kammer vom 3. November 2011 in den Verfahren 4 A 1412/10 und 4 A 1413/10 und vom 6. Januar 2012 in den Verfahren 4 A 437/10 und 4 A 516/10.Rn. 73 in seinen (nicht rechtskräftigen) Urteilen vom 6. Januar 2012 ( 4 A 437/10 und 4 A 516/10) rechtlich beanstandet und für unwirksam gehalten.
Rn. 76 Bislang hatte der Beklagte auf gerichtliche Nachfrage in der mündlichen Verhandlung am 3. November 2011 im Verfahren 4 A 1412/10 nicht bestätigen können, dass es im Verbandsgebiet keine Anwendungsfälle für die hier problematisierten Fallgestaltungen eines Grundstücks mit Flächen sowohl im Bebauungsplangebiet als auch im unbeplanten Innenbereich gibt; auch in den beiden genannten Verfahren 4 A 437/10 und 4 A 516/10 lag dem Gericht keine abweichende Erklärung vor.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 4 K 31/06
Aufgabenbeschreibung eines Abwasserzweckverbands; gebührenrechtliche Folgen von …
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Rn. 83 1. Zwar wird es von der hiesigen obergerichtlichen ständigen Rechtsprechung, der sich die Kammer angeschlossen hat, grundsätzlich für zulässig erachtet, nicht nur eine qualifizierte (für Grundstücke mit Übergang von Innen- zum Außenbereich nach § 35 BauGB), sondern auch - wie hier - eine schlichte Tiefenbegrenzungslinie in der Anschlussbeitragssatzung zu etablieren, also vollständig im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB liegende Grundstücke flächen- und damit beitragsseitig "bis auf weiteres" (nämlich eine zulässige tiefere spätere Überbauung) zu begrenzen (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 12. Oktober 2011 - 4 K 31/06 -, S. 24 des amtlichen Umdrucks;… Sauthoff, in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2011, § 8 Rn. 1653 und Aussprung, a. a. O., § 9 Anm. 10 und 10.1, jeweils m. w. N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung;… aus der Kammerrechtsprechung etwa Urt. v. 25. Januar 2007 - 4 A 217/06 - S. 15 f. des amtlichen Umdrucks;… vgl. auch für das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen Dietzel, in: Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 614b).Rn. 90 In seinem wohl jüngsten einschlägigen Urteil vom 12. Oktober 2011 in der Sache 4 K 31/06 (S. 24 f. des amtlichen Umdrucks) hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern zur Ermittlung der Tiefenbegrenzung gemeint:.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2003 - 1 M 180/03
Wirksamkeit einer Kanalbaubeitragssatzung; Erhebung von Kanalbaubeiträgen; …
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
2001 - 4 K 16/00 -, juris, Rn. 45 und Beschl. v. 20. November 2003 - 1 M 180/03 -, juris, Rn. 15) bzw. eine hinreichende Vergleichbarkeit der ausgewählten Ortslagen mit den übrigen im Verbandsgebiet vorliegt, ob - anders ausgedrückt - z. B. die bezogen auf die Zahl der Einwohner "kleine" Stadt Rerik mit ihren "nur" ca. 2.218 Einwohnern (…Statistische Berichte des Statistischen Amts Mecklenburg-Vorpommern, Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, Stand: 31. Dezember 2010, S. 5) eine repräsentative Ortslage im Verbandsgebiet als möglicherweise eine typische Ortslage (Ostseebad) an der Ostsee mit ihren touristischen und gegebenenfalls baulichen Besonderheiten etwa anstelle der "größeren" Stadt Kühlungsborn mit ca. 7.158 Einwohnern (…a. a. O.), oder aber (auch oder stattdessen) eine hinreichende Vergleichbarkeit der Bebauungsstruktur im Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB für die Stadt Bad Doberan als teilweise "Binnengemeinde", teilweise (Stadtteil Heiligendamm) "Ostseegemeinde" mit ihren ca. 11.325 Einwohnern (…a. a. O.) darstellt.Rn. 100 Die Tiefenbegrenzung ist eine nur in Ausnahmefällen widerlegbare Vermutung, dass der diesseits der Begrenzungslinie liegende Teil des Grundstücks Bauland ist (…vgl. etwa OVG Greifswald, Urt. v. 14. Sept. 2010, a. a. O., Rn. 76; Beschl. v. 20. November 2003, a. a. O., Rn. 14), der jenseits davon gelegene aber "orts- bzw. verbandsgebietstypisch" nicht.
- VG Schwerin, 25.01.2007 - 4 A 217/06
Rechtmäßigkeit einer Beitragskalkulation bei der Heranziehung zu …
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Rn. 83 1. Zwar wird es von der hiesigen obergerichtlichen ständigen Rechtsprechung, der sich die Kammer angeschlossen hat, grundsätzlich für zulässig erachtet, nicht nur eine qualifizierte (für Grundstücke mit Übergang von Innen- zum Außenbereich nach § 35 BauGB), sondern auch - wie hier - eine schlichte Tiefenbegrenzungslinie in der Anschlussbeitragssatzung zu etablieren, also vollständig im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB liegende Grundstücke flächen- und damit beitragsseitig "bis auf weiteres" (nämlich eine zulässige tiefere spätere Überbauung) zu begrenzen (…vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 12. Oktober 2011 - 4 K 31/06 -, S. 24 des amtlichen Umdrucks;… Sauthoff, in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2011, § 8 Rn. 1653 und Aussprung, a. a. O., § 9 Anm. 10 und 10.1, jeweils m. w. N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; aus der Kammerrechtsprechung etwa Urt. v. 25. Januar 2007 - 4 A 217/06 - S. 15 f. des amtlichen Umdrucks;… vgl. auch für das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen Dietzel, in: Driehaus, a. a. O., § 8 Rn. 614b).Rn. 134 Die Kammer führt in ständiger Rechtsprechung (etwa Urt. v. 25. Januar 2007, a. a. O., …und Urt. v. 5. Mai 2011, a. a. O., dort auf Seite 23 ff. des amtlichen Umdrucks), Folgendes aus, an dem das Gericht auch vorliegend festhält:.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94
Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip; …
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Ermessensfehlerfrei ist die vom Ortsgesetzgeber getroffene Entscheidung, nur eine zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung im Verbandsgebiet zu betreiben, nur dann, wenn den anzuschließenden Grundstücken in etwa gleiche Vorteile aus der Anschlussmöglichkeit vermittelt werden (vgl. OVG M-V, Urt. v. 15. März 1995 - 4 K 22/94 -, DVBl. 1995, 1146).Ermessensfehlerhaft ist die Zusammenfassung technisch getrennter Anlagen deshalb, wenn die zusammengefassten Systeme in Arbeitsweise und/oder Arbeitsergebnissen schlechterdings nicht vergleichbar sind (vgl. OVG M-V, Urt. v. 15. März 1995, a. a. O., m. w. N.).
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Außerdem erforderte eine Berücksichtigung dieser Umstände womöglich eine weitere Ermittlung der örtlichen Verhältnisse, weil das Ziehen der Grenze zwischen dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und dem Außenbereich grundsätzlich eine Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhaltes erfordert (BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66 -, BVerwGE 31, 20, 21) ...". - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97
Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne
Auszug aus VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1744/10
Eine Abgabensatzung ist hiernach jedenfalls unwirksam, wenn in erheblichem Umfang nicht beitragsfähiger Aufwand angesetzt und daher gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstoßen wird, oder wenn erhebliche methodische Fehler die Feststellung unmöglich machen, ob das Aufwandsüberschreitungsverbot verletzt ist oder nicht (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 07.11.1996, Az.: 4 K 11/96, veröffentlicht in: VwRR MO 1997, 13; Urt. v. 25.02.1998, A.: 4 K 8/97, 4 K 18/97, veröffentlicht in: NordÖR 1998, 256 jeweils m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.1996 - 4 K 11/96
Überprüfung der Wirksamkeit einer Abfallgebührensatzung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2001 - 4 K 16/00
- OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07
Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung; Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung
- OVG Niedersachsen, 12.08.2003 - 9 LA 36/03
Vollgeschossmaßstab im Beitragsrecht
- OVG Niedersachsen, 21.09.1995 - 9 L 6639/93
Kommunale Abgaben; Tiefenbegrenzungsregelung; Vermutung; Widerlegbarkeit; …
- BVerwG, 30.07.1976 - IV C 65.74
Tiefenbegrenzung als Maßstab zur Berechnung des Beitragssatzes und …
- BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 85.93
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
Rechtmäßigkeit eines Trinkwasserbeitragsbescheides, …
- VG Greifswald, 12.03.2003 - 3 A 319/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.12.2009 - 1 L 323/06
Nacherhebung eines Anschlussbeitrags
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2004 - 1 L 288/04
Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht unter dem Aspekt …
- VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1740/10
Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht für den …
- VG Schwerin, 19.07.2010 - 3 A 317/10
Vorzeitiger Mittelabruf einer staatlichen Zuwendung; Verjährung eines …
- VG Schwerin, 02.12.2004 - 4 A 79/02
- VG Kassel, 27.10.2020 - 6 K 1247/16
Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung in einer Entwässerungssatzung
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bebauungszusammenhang nach § 34 Abs. 1 BauGB nicht unbedingt mit der Außenwand der letzten Baulichkeit enden muss, sondern je nach den örtlichen Gegebenheiten etwa noch einen Hausgarten einschließen kann (bauakzessorische Nutzung) (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 1 L 289/11 -, juris, Rn. 35;… Urteil vom 14. September 2010 - 4 K 12/07 -, juris, Rn. 85; VG Schwerin, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 A 1744/10 -, juris, Rn. 99 ff.), was aber auch nicht zwingend zu berücksichtigen ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 20. September 2016 - 1 K 19/12 -, juris, Rn. 52). - VG Cottbus, 18.12.2014 - 6 L 217/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
Erst dann, wenn die Anlagen hinsichtlich ihrer Arbeitsweise und ihres Arbeitsergebnisses schlechterdings unvergleichbar sind, dürfen sie nicht zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefasst werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 31. Oktober 2012 -9 A 9/11,- juris m.w.N.; OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 26. September 2002 -9 D 9/02.NE-, juris; VG Schwerin, Urteil vom 17. Februar 2012 -4 A 1744/10-, juris). - VG Schwerin, 21.02.2012 - 4 A 1072/09
Anschlussbeitragsrecht: Keine Geltung der AVBWasserV, Heranziehung von …
Rn. 76 Nunmehr hat der Beklagte allerdings in der mündlichen Verhandlung am 17. Februar 2012 in den Sachen 4 A 1740/10 und 4 A 1744/10 vorgetragen, dass im Rahmen der Beitragserhebung kein Fall aufgetreten sei, aufgrund dessen man die Beitragserhebung auf die jeweilige Norm des § 4 Abs. 2 Buchst. b der Beitragssatzung Wasser bzw. der Beitragssatzung Schmutzwasser gegründet habe. - VG Schwerin, 13.01.2014 - 4 A 1200/11
Friedhof einer Kirchengemeinde - Rechtsweg; Haftung des Erben für …
Dieser Zulässigkeitsmangel ist allerdings von Beklagtenseite durch den Widerspruchsbescheid vom 16. Juni 2011 geheilt worden, da der Widerspruch des Klägers dort zurückgewiesen (statt verworfen) und durch Einlassung zur Frage der (fehlenden) Begründetheit des Widerspruchs in der Sache Stellung bezogen wurde (statt vieler: VG Schwerin, Urteil vom 17. Februar 2012 - 4 A 1744/10 -, juris, Rn. 36 m. w. N.). - VG Schwerin, 17.02.2012 - 4 A 1740/10
Zulässigkeit der schlichten Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht für den …
Rn. 4 Zugleich erließ er unter dem gleichen Datum einen Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheid, der Gegenstand des Verfahrens 4 A 1744/10 ist.
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