Rechtsprechung
| VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13.Z |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 BGB, § 837 BGB, § 94 BGB, § 95 BGB, § 959 BGB, § 11 Abs 1 HDSchG, § 16 HDSchG, § 7 Abs 3 HSOG, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
Verkehrssicherungspflicht für denkmalgeschütztes Grabmal - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HDSchG § 11 Abs. 1; HDSchG § 16; HSOG § 7 Abs. 3
Einordnung eines denkmalgeschützten Grabmals als Scheinbestandteil eines Friedhofsgrundstücks - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht für denkmalgeschütztes Grabmal
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers einer Grabstätte
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers einer Grabstätte
Verfahrensgang
- VG Gießen, 01.08.2013 - 8 K 4599/11
- VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13.Z
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 855
- DÖV 2015, 893
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- VG Gießen, 01.08.2013 - 8 K 4599/11
Eigentumsaufgabe an einem Grabmal
Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13
{ABSCHNITT:Tenor:} Die Anträge des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 1. August 2013 - 8 K 4599/11.GI - sowie auf Aufhebung des Beiladungsbeschlusses vom 26. August 2014 werden abgelehnt.{RN: 2} Der gemäß § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 1. August 2013 - 8 K 4599/11.GI - bleibt ohne Erfolg.
- VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88
Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende …
Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13
Soweit dem Kläger durch die Erhaltung des Denkmals im Sinne von § 11 HDSchG unzumutbare Aufwendungen entstehen sollten, wäre diese Problematik nicht durch einen automatischen Eigentumsübergang auf die Beklagte, sondern im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich des Übernahmeanspruchs gegen den Beigeladenen nach § 26 HDSchG zu lösen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 16. März 1995 - 4 UE 3505/88 -, ESVGH 45, 241 = BRS 57 Nr. 270). - VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05
Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung; …
Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13
Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (Hessischer VGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - 9 UZ 1070/05 -, BRS 69 Nr. 176 = NVwZ-RR 2006, 230; vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 -, HSGZ 2005, 432; vom 14. April 2015 - 4 A 1957/13.Z - ).
- VGH Hessen, 18.08.2005 - 9 UZ 1170/05
Interkommunales Abstimmungsgebot und gemeindliche Nachbarklage
Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13
Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (Hessischer VGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - 9 UZ 1070/05 -, BRS 69 Nr. 176 = NVwZ-RR 2006, 230; vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 -, HSGZ 2005, 432; vom 14. April 2015 - 4 A 1957/13.Z - ). - VGH Hessen, 10.07.2014 - 3 A 893/14
Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13
Schließlich muss dargelegt werden, warum die aufgeworfene Frage für das Verwaltungsgericht erheblich war und warum sie sich auch im Berufungsverfahren als entscheidungserheblich stellen würde (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 3 S 348/05 - vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 6. November 2014 - 6 A 690/14.Z -, Beschluss vom 10. Juli 2014 - 3 A 893/14.Z -). - VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01
Darlegung von Zulassungsgründen; fehlende Antragsbefugnis - Meldung eines …
Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13
Bei der Prüfung der ernstlichen Zweifel ist das Gericht auf die in dem Zulassungsantrag dargelegten Gründe beschränkt (Hessischer VGH, Beschluss vom 20. März 2001 - 4 TZ 822/01 -, NVwZ 2001, 1178;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 124a Rdnr. 50). - VGH Hessen, 09.02.2011 - 6 A 1871/10
Erledigung im Berufungszulassungsverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13
Soweit man zugunsten des Klägers davon ausgeht, er habe rügen wollen, das Verwaltungsgericht habe das Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten zu Unrecht aus Vorschriften des Denkmalschutzrechts hergeleitet, nicht aus solchen des Friedhofsrechts, so wäre dies kein Fehler des gerichtlichen Verfahrens, sondern allenfalls eine unrichtige Anwendung materiellen Rechts, die aber im Rahmen des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO nicht gerügt werden kann (…vgl. Sodan/Ziekow, VwGO, § 124 Rdnr. 190; Hessischer VGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 6 A 1871/10.Z -, [...] Rdnr. 5). - VGH Hessen, 14.04.2015 - 4 A 1957/13
Auszug aus VGH Hessen, 08.05.2015 - 4 A 1862/13
Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Verwaltungsgerichtshof die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (Hessischer VGH, Beschlüsse vom 18. August 2005 - 9 UZ 1070/05 -, BRS 69 Nr. 176 = NVwZ-RR 2006, 230; vom 14. Oktober 2005 - 7 UZ 2417/05 -, HSGZ 2005, 432; vom 14. April 2015 - 4 A 1957/13.Z - ).
- OVG Niedersachsen, 03.05.2022 - 1 ME 31/22
Dereliktion; Eigentumsaufgabe; Zustandsstörer
Zudem soll sie sicherstellen, dass nach einer Eigentumsaufgabe ein Verantwortlicher für das Grundstück greifbar ist (…vgl. zur vergleichbaren Rechtslage in anderen Ländern OVG NRW, Beschl. v. 3.3.2010 - 5 B 66/10 -, NJW 2010, 1988 = BauR 2010, 1072 = juris Rn. 6 zu § 18 Abs. 3 OBG NRW; HessVGH, Beschl. v. 8.5.2015 - 4 A 1862/13.Z -, NVwZ-RR 2015, 855 = juris Rn. 9;… BVerwG, Urt. v. 23.9.2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75 NVwZ 2004, 1505 = juris Rn. 22). - VGH Bayern, 03.03.2023 - 4 B 22.819
Übergang der "Verfügungsgewalt" über die nicht innerhalb von zwei Monaten …
Auch der spezielle Umstand, dass die auf dem Grab liegende Steinplatte gestalterisch an das unter Ensembleschutz stehende Erscheinungsbild des St. ...-friedhofs angepasst war und damit von Anfang an ebenfalls einer denkmalschutzrechtlichen Bindung unterlag, ließ sie nicht zu einem wesentlichen Grundstücksbestandteil werden, da aus den Vorschriften des Denkmalschutzrechts kein absolutes Veränderungs- oder Trennungsverbot folgt (vgl. HessVGH, B.v. 8.5.2015 - 4 A 1862/13.Z - NVwZ-RR 2015, 855 Rn. 8;… Davydov in Martin/Krautzberger, Denkmalschutz und Denkmalpflege, 5. Aufl. 2022, Rn. 439). - VGH Hessen, 23.01.2018 - 4 A 2903/15 Aus der Begründung des Zulassungsantrages muss deutlich werden, warum prinzipielle Bedenken gegen einen vom Verwaltungsgericht in einer konkreten Rechts- oder Tatsachenfrage eingenommenen Standpunkt bestehen, warum es also erforderlich ist, dass sich das Berufungsgericht klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetzt und entscheidet, ob diese Bedenken durchgreifen (Hessischer VGH, Beschluss vom 8. Mai 2015 - 4 A 1862/13.Z -, NVwZ-RR 2015, 855).
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