Rechtsprechung
| BVerwG, 09.11.2017 - 4 A 19.16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss betreffend die Errichtung und den Betrieb einer kombinierten 380-kV/110-kV-Freileitung; Enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses; Fachplanerische Abwägungsentscheidung bzgl. der Auswahl unter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss betreffend die Errichtung und den Betrieb einer kombinierten 380-kV/110-kV-Freileitung; Enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses; Fachplanerische Abwägungsentscheidung bzgl. der Auswahl unter ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einen Belang bevorzugt: Abwägungsgebot nicht verletzt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15
Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2017 - 4 A 19.16
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 23; stRspr).Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - NVwZ 2016, 308 Rn. 55, vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 32 …und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - UPR 2017, 352 = juris Rn. 44).
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16
Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse; …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2017 - 4 A 19.16
Die Einwände der Beigeladenen betreffen mithin nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Klage (…BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 52, vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 21 und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - UPR 2017, 352 = juris Rn. 15).Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (…BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - NVwZ 2016, 308 Rn. 55…, vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 32 und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - UPR 2017, 352 = juris Rn. 44).
- BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13
Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser; …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2017 - 4 A 19.16
Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - NVwZ 2016, 308 Rn. 55…, vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 32 …und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - UPR 2017, 352 = juris Rn. 44).
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2017 - 4 A 19.16
Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 …und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 23; stRspr). - BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13
Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2017 - 4 A 19.16
Die Einwände der Beigeladenen betreffen mithin nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Klage (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 52, vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 21 …und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - UPR 2017, 352 = juris Rn. 15). - BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97
Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2017 - 4 A 19.16
Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn der Planungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 22. Oktober 2015 - 7 C 15.13 - NVwZ 2016, 308 Rn. 55…, vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - NVwZ 2017, 708 Rn. 32 …und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - UPR 2017, 352 = juris Rn. 44). - BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16
Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden
Auszug aus BVerwG, 09.11.2017 - 4 A 19.16
Ihr für den Mast Nr. 3 in Anspruch genommenes Grundstück kann - bis auf die für den Mastfuß genutzte Fläche (ca. 144 m²) - weiterhin uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden, etwaige Bewirtschaftungserschwerungen sind zu entschädigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl. 2017, 1039 = juris Rn. 70). - BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung; …
Auszug aus BVerwG, 09.11.2017 - 4 A 19.16
Die Einwände der Beigeladenen betreffen mithin nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit der Klage (BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1998 - 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 52, vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 21 …und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - UPR 2017, 352 = juris Rn. 15).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22
Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt
Rn. 27 § 42 Abs. 2 VwGO lässt es nicht zu, die Klage nach unterschiedlichen Klagegründen aufzuspalten mit der Folge, einzelne dieser Gründe im Wege einer Art Vorprüfung endgültig auszuschließen und die sachliche Nachprüfung auf die verbleibenden Klagegründe zu beschränken; die Frage, wie weit der Anspruch auf gerichtliche Nachprüfung jeweils reicht, ist eine Frage der Begründetheit (std Rspr BVerwG, vgl. Urt. v. 03.11.2020 - 9 A 12.19 -, juris Rn. 29, Urt. v. 09.11.2017 - 4 A 19.16 -, juris Rn. 11, Urt. v. 06.04.2017 - 4 A 1.16 -, juris Rn. 15). - VGH Bayern, 31.03.2026 - 8 AS 25.40089
Wasserrechtliche Planfeststellung für Hochwasserschutzmaßnahme, mittelbare …
Rn. 20 Soweit der Antragsteller schließlich einwendet, dass es ihm insbesondere um Bauerwartungen nach § 35 Abs. 1 BauGB auf seinem Grundstück gehe, die durch den Leitungsbau zunichte gemacht oder zumindest erheblich erschwert würden, verlangt er der Sache nach, dass diese - zudem noch nicht ansatzweise planerisch konkretisierten - Interessen höher gewichtet werden, als die Wahrung des Bestandes bereits asphaltierter Stellplatzflächen auf dem Grundstück … 1. Auf das Abwägungsgebot kann er sich hierbei allerdings nicht stützen (BVerwG, U.v. 9.11.2017 - 4 A 19.16 - juris Rn. 21).
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