Rechtsprechung
| VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
Heranziehung zu Grundgebühren für dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (21)
- OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juni 2019 (- 2 KN 1/19 - juris Rn. 41 und 52), für die Übertragung der Aufgabe der Abfallentsorgung eines Kreises auf einen Zweckverband ohne nähere Begründung von einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß §§ 18, 19 GkZ ausgegangen ist, überzeugt dies nicht.Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 3. September - 2 KN 5/16 - juris Rn. 27 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 34; VG Schleswig…, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 64 ff. - jeweils m. w. N.).
Hierfür sprechen neben dem Wortlaut der Norm ("berechtigen") auch Sinn und Zweck des Zitiergebots: Zu dem Normsetzungsprogramm der Exekutive bzw. zu einer Nachprüfung durch Betroffene gehört auch - wenn nicht gar zu allererst -, sich zu vergewissern, dass der konkrete Träger der öffentlichen Verwaltung selbst zum Erlass der Satzung befugt ist (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 54 f.).
Im Fall einer Aufgabenübertragung nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sind in einer Gebührensatzung deshalb die Vorschriften zu nennen, aus denen sich die Berechtigung ergibt, die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis auf die betreffende Körperschaft zu übertragen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 52).
Erst durch die Angabe des hier einschlägigen § 1 Abs. 2 KAG ergibt sich, dass unter anderem Zweckverbände in Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben - um solche handelt es sich hier, da sich der Charakter der Aufgabe durch den Übergang nicht ändert - kommunale Abgaben erheben können (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 79 unter Hinweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41).
- VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Vielmehr ist auch die Aufgabenübertragung auf einen schon bestehenden Zweckverband durch öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend § 5 Abs. 1 GkZ möglich (vgl. auch VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 62; Wolf, in: Dehn, Praxis der Kommunalverwaltung Schleswig-Holstein, GkZ-Kommentar, Stand 12.2020, § 5 Erl. 4.4.3).Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 3. September - 2 KN 5/16 - juris Rn. 27 ff.; OVG Schleswig…, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 34; VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 64 ff. - jeweils m. w. N.).
Die Angabe fehlerhafter oder überflüssiger Vorschriften führt nicht grundsätzlich zu einem Verstoß gegen das Zitiergebot, da der Sinn und Zweck des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch erreicht wird, wenn die zutreffenden Vorschriften zumindest (auch) benannt werden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 68).
Erst durch die Angabe des hier einschlägigen § 1 Abs. 2 KAG ergibt sich, dass unter anderem Zweckverbände in Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben - um solche handelt es sich hier, da sich der Charakter der Aufgabe durch den Übergang nicht ändert - kommunale Abgaben erheben können (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 79 unter Hinweis auf OVG Schleswig…, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Hiervon sei auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 - ausgegangen.Der Beitrittsvertrag vom 3./26. November 1980 nimmt vielmehr ausdrücklich (nur) auf § 3 GkZ Bezug, der wiederum den einheitlichen Übergang von Aufgabenwahrnehmung und Satzungsrecht bestimmt (so zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung einer anderen Gemeinde auf den beklagten Zweckverband auch: OVG Schleswig, Urteil vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 - juris Rn. 48).
Sowohl der Wortlaut der Norm als auch ihre Entstehungsgeschichte sprechen dafür, dass mit ihr nicht erstmals eine Übertragungsmöglichkeit auf "andere Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auf rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts" geschaffen wurde, sondern es sich bei § 31a Abs. 3 Satz 1 a. F. (§ 46 Abs. 3 Satz 1 LWG) vielmehr um eine spezialgesetzliche Regelung zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung "durch öffentlich-rechtlichen Vertrag" nach §§ 18, 19 GkZ handelt (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 - juris Rn. 55).
Wie sich aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt, wollte der Gesetzgeber mit der erstmaligen Regelung zum Zwangszusammenschluss der zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten zu Zweckverbänden oder zu Verbänden im Sinne der Ersten Wasserverbandsverordnung in § 35 Abs. 6 LWG in der Fassung des 2. Änderungsgesetzes zum Landeswassergesetz vom 7. Mai 1979 (GVOBl. Schl.-H. S. 328) (§ 31a Abs. 2 LWG a. F., jetzt § 46 Abs. 2 LWG) die Möglichkeiten der Aufgabenübertragung nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit nicht einschränken (siehe hierzu ausführlich: OVG Schleswig, Urteil vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 - Rn. 53 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93
Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Nur die Einhaltung der äußersten Grenzen dieser "gesetzgeberischen" Freiheit ist vom Gericht überprüfbar (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22. September 1994 - 2 L 93/93 - juris Rn. 25 ff.; Thiem/Böttcher, KAG SH, Stand Juni 2022, § 6 Erl. 51).Der Sache nach handelt es sich bei der Grundgebühr dementsprechend um die Benutzungsmöglichkeitsgebühr für eine Vorhalteleistung und damit um ein Vorteilsentgelt (vgl. zur Grundgebühr für die öffentliche Wasserversorgung: OVG Schleswig, Urteil vom 22. September 1994 - 2 L 93/93 - juris Rn. 25).
Soweit die Klägerin eine Differenzierung der Grundgebühr nach der Zahl der tatsächlich in Anspruch genommenen Abfuhren durch den Beklagten geltend macht, verkennt sie, dass die Grundgebühr gerade nicht nach dem Maß der tatsächlichen Inanspruchnahme, sondern nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu bemessen ist, der sich entsprechend § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG an Umfang und Art der aus der Abfuhrbereitschaft und Vorhaltung folgenden und abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstleistung zu orientieren hat (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22. September 1994 - 2 L 93/93 - juris Rn. 25).
- BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97
Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Durch den Anschluss- und Benutzungszwang lässt sich mit größtmöglicher Sicherheit eine Verunreinigung des Grundwassers durch Abwässer ausschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234.97 -, juris Rn. 2; OVG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE - juris Rn. 43).Die Voraussetzungen für einen besonderen Ausnahmefall, in dem die Ausübung des Anschluss- und Benutzungszwangs mit Blick auf Art. 14 Abs. 1 GG und das Verhältnismäßigkeitsgebot zu unbilligen Härten führen würde, sind hier nicht gegebenen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234.97 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08
Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Das Fehlen der gesetzlich geforderten Mindestangaben für die Entstehung der Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen gemäß § 7 Nr. 1 Buchst. a) BGS 2020 führt - für sich gesehen - zur Unwirksamkeit der Satzung im Hinblick auf den diese Gebührenerhebung betreffenden Teil der Satzung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13; OVG Schleswig…, Beschluss vom 13. August 2020 - 2 KN 5/19 - juris Rn. 20; VG Schleswig…, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 692/17 - juris Rn. 63).Die Gebührenerhebung beruht nämlich auf der einleuchtenden Überlegung, dass das Bereitstellen und ständige Vorhalten einer betriebsbereiten Einrichtung für jedes angeschlossene Grundstück invariable Kosten verursacht, was es rechtfertigt, diese Vorhaltekosten (ganz oder teilweise) unabhängig von dem Maß der Benutzung im Einzelfall auf die Benutzer zu verteilen (vgl. zur Erhebung von Wasserbezugsgebühren: BVerwG…, Beschluss vom 12. August 1981 - 8 B 20.81 - juris Rn. 4; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 5).
- OVG Brandenburg, 27.03.2002 - 2 D 46/99
Normenkontrolle einer Gebührensatzung für die dezentrale Fäkalienentsorgung, …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Unbeachtlich ist, ob in demselben Leistungszeitraum, für den die Grundgebühr erhoben wird, eine Entleerung und Abfuhr des Schmutzwassers tatsächlich erfolgt und dementsprechend zusätzlich eine Leistungsgebühr anfällt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. März 2016 - OVG 9 A 6.10 - juris Rn. 13; OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE - juris Rn. 42 ff.; VG Potsdam…, Urteil vom 8. September 2009 - 8 K 965/05 - juris Rn. 29 ff.; Thiem/Böttcher, KAG SH, Stand Juni 2022, § 6 Erl.Durch den Anschluss- und Benutzungszwang lässt sich mit größtmöglicher Sicherheit eine Verunreinigung des Grundwassers durch Abwässer ausschließen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 234.97 -, juris Rn. 2; OVG Frankfurt (Oder), Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE - juris Rn. 43).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - 9 A 6.10
Normenkontrollantrag gegen eine Gebührensatzung: Grundgebühr von 14 Euro je Monat …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Unbeachtlich ist, ob in demselben Leistungszeitraum, für den die Grundgebühr erhoben wird, eine Entleerung und Abfuhr des Schmutzwassers tatsächlich erfolgt und dementsprechend zusätzlich eine Leistungsgebühr anfällt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2016 - OVG 9 A 6.10 - juris Rn. 13; OVG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 27. März 2002 - 2 D 46/99.NE - juris Rn. 42 ff.; VG Potsdam…, Urteil vom 8. September 2009 - 8 K 965/05 - juris Rn. 29 ff.; Thiem/Böttcher, KAG SH, Stand Juni 2022, § 6 Erl.Der hier gewählte Einheitsmaßstab für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung - eine Grundgebühr je Kleinkläranlage - unterliegt keinen rechtlichen Bedenken und bedarf keiner weitergehenden Differenzierung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2016 - OVG 9 A 6.10 - juris Rn. 14; VG Halle (Saale)…, Urteil vom 27. Mai 2005 - 4 A 845/03 - juris Rn. 36).
- VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17
Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Eine geltungserhaltende Auslegung der Satzung unter (direkter) Heranziehung von § 38 AO scheidet aus, weil § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG ausdrücklich fordert, dass die Satzung selbst den Zeitpunkt der Entstehung der Abgabe regelt, (VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 692/17 - juris Rn. 65).Das Fehlen der gesetzlich geforderten Mindestangaben für die Entstehung der Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen gemäß § 7 Nr. 1 Buchst. a) BGS 2020 führt - für sich gesehen - zur Unwirksamkeit der Satzung im Hinblick auf den diese Gebührenerhebung betreffenden Teil der Satzung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40.08 - juris Rn. 13; OVG Schleswig…, Beschluss vom 13. August 2020 - 2 KN 5/19 - juris Rn. 20; VG Schleswig, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 692/17 - juris Rn. 63).
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16
Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den …
Auszug aus VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20
Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. September - 2 KN 5/16 - juris Rn. 27 ff.; OVG Schleswig…, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 34; VG Schleswig…, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 64 ff. - jeweils m. w. N.).Der Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit zur Unwirksamkeit der Satzung insgesamt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 - juris Rn. 26 m. w. N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96
Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung
- BVerwG, 29.04.2021 - 9 C 1.20
Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig
- BVerwG, 12.08.1981 - 8 B 20.81
Wasserbezugsgebühren - Verbrauchsunabhängige Grundgebühr - Verbrauchsabhängige …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2003 - 2 K 1/01
Zentrale Abwasserbeseitigung, Abwasserbeseitigungsanlage, Abwassergebühr, …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 4 L 69/09
Zur Kalkulation von Grundgebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung
- OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
- VG Potsdam, 08.09.2009 - 8 K 965/05
Gebührenpflicht bei Inanspruchnahme von Vorhalteleistungen einer dezentralen …
- VG Halle, 27.05.2005 - 4 A 845/03
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19
Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch …
- VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 222/20
Bekanntmachung einer Niederschlagwassergebührensatzung; Zitiergebot; …
Da eine Aufgabenübertragung immer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag voraussetzt (vgl. Urteil der Kammer vom 7. Juni 2023 - 4 A 192/20 - juris Rn. 41 ; vgl. zur späteren Aufnahme weiterer Mitglieder: Wolf, in: Dehn, Praxis der Kommunalverwaltung Schleswig-Holstein, GkZ, Stand: Dez. 2020, § 5 Erl. 4.4.3), kann diese entgegen der Ansicht des Klägers nicht erst mit der 1. Änderungssatzung der Verbandssatzung vom 24. April 2018 erfolgt sein.Rn. 59 Gemessen daran verstößt die Niederschlagswassergebührensatzung gegen das Zitiergebot (vgl. auch Urteil der Kammer vom 7. Juni 2023 - 4 A 192/20 - juris).
Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 4. November 2022 - 4 A 192/19 - juris Rn. 33 an, in dem zusätzlich die Frage der Zitierung der §§ 18, 19 GkZ aufgeworfen, aber erst mit Kammerurteil vom 7. Juni 2023 - 4 A 192/20 - juris Rn. 51 ff. beantwortet worden ist.
- OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2025 - 6 LB 9/24
Anschluss- und Benutzungszwang; Wiederherstellung einer …
Dementsprechend ist eine kumulative Angabe beider Formen der Aufgabenübertragung nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit für den Normadressaten jedenfalls dann irreführend, wenn die Aufgabenübertragung allein durch Verbandsmitglieder erfolgt und erschwert ihm die Kontrolle, ob die Satzung den gesetzlichen Anforderungen genügt (vgl. schon VG Schleswig, Urt. v. 17.01.2024 - 4 A 222/20 -, juris Rn 60 , Urt. v. 07.06.2023 - 4 A 192/20 -, juris Rn. 52 ).Ersichtlich wurde hier - wie zuvor durch § 31 Abs. 8 LWG in der Fassung des Landeswassergesetzes vom 11.02.2008 (GVOBl. Seite 91 ff.) - eine spezialgesetzliche Regelung zur Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Sinne der §§ 18, 19 GkZ normiert (… VG Schleswig, Urt. v. 17.01.2024 - 4 A 222/20 -, juris Rn. 40, 63 und Urt. v. 07.03.2023 - 4 A 192/20 -, juris Rn. 43 ), die, wie bereits dargelegt, vorliegend nicht einschlägig ist (vgl. VG Schleswig Urt. v. 07.03.2023 - 4 A 192/20 -, juris Rn. 53).
- VG Schleswig, 12.06.2023 - 4 A 10030/21
Grundstücksanschlusskosten: Verstoß gegen das Verbot der doppelten …
Auch ist (nunmehr) § 1 Abs. 2 Satz 1 KAG absatzgenau zitiert, was aufgrund der dargestellten Maßstäbe deshalb erforderlich ist, weil die Vorschrift mehrere Rechtsetzungsbefugnisse enthält und in Absatz 2 Satz 1 speziell die Befugnis für den Zweckverband geregelt ist (VG Schleswig, Urteil vom 7. Juni 2023 - 4 A 192/20 - juris Rn. 57 m.w.N.). - VG Schleswig, 19.12.2024 - 4 A 242/22
Umbindung einer Grundstücksentwässerungsanlage
Sie verstößt in der Fassung der Änderungssatzung vom 17. Juli 2023 insbesondere nicht (mehr) gegen das Zitiergebot gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG , da im Einleitungssatz mit § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 6 GkZ i.V.m. § 17 Abs. 2 GO , § 44 Abs. 1 und 3 LWG namentlich die Rechtsgrundlagen für Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs für die Abwasserbeseitigungseinrichtungseinrichtung des beklagten Zweckverbandes angegeben werden (vgl. zum Zitiergebot bei einer Aufgabenübertragung auf einen Zweckverband auch VG Schleswig, Urteil vom 7. Juni 2023 - 4 A 192/20 - juris).
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