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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30702
VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14 (https://dejure.org/2015,30702)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07.07.2015 - 4 A 222/14 (https://dejure.org/2015,30702)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 4 A 222/14 (https://dejure.org/2015,30702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 35 Abs 1 S 4 BauGB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 6 BauGB, § 3 Abs 1 BImSchG, § 5 BImSchG, § 6 Abs 1 BImSchG
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Abfallbehandlungsanlage; Vereinbarkeit der Anlagengenehmigung mit der wasserrechtlichen Erlaubnis; Überschreitung der Genehmigungsfrist

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Abfallbehandlungsanlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Abfallbehandlungsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 19.92

    Anforderungen an das Bauen im Außenbereich - Voraussetzungen für die Verfestigung …

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Damit ist in Bezug auf die Erweiterung des baulichen Bestandes wie auch auf die dadurch ermöglichte Erweiterung des Betriebsumfangs eine Verhältnismäßigkeitsbeurteilung anzustellen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 19/92 -, NVwZ-RR 1994, 371).

    Damit ist in Bezug auf die Erweiterung des baulichen Bestandes wie auch auf die dadurch ermöglichte Erweiterung des Betriebsumfangs eine Verhältnismäßigkeitsbeurteilung anzustellen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 19/92 -, NVwZ-RR 1994, 371).

    Diese Frage lässt sich zwar nicht schematisch nach einem bestimmten fixen Prozentsatz beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.), jedoch wird die Grenze der angemessenen Erweiterung in Rechtsprechung und Literatur - je nach den Umständen des Einzelfalls - in dem Bereich einer Flächen- oder Bauvolumenzunahme von 20 % bis 25 % (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 22.05.2002 - 1 A 11346/01 -, juris), teilweise aber auch bis etwa 25 % bis 50 % gezogen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076 -, juris).

    Der Maßstab der Angemessenheit einer Erweiterung ist auf städtebaulich relevante Bewertungsmerkmale zu beziehen (BVerwG, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.).

    Auch sei eine Erweiterung nicht stets dann angemessen, wenn die Zahl der Arbeitsplätze nicht erhöht werde (BVerwG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 C 19/92 -, a, a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung …

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Allerdings sind die konkurrierenden bzw. sich überschneidenden Prüfungsmaßstäbe entsprechend der Sachentscheidungskompetenz der jeweiligen Behörden grundsätzlich auf die konkurrierenden Genehmigungsverfahren aufzuteilen, um umfassende Doppelprüfungen zu vermeiden (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 01.12.2011 - 8 D 58/08.AK -, BauR 2012, 773 und juris [Rdnr. 422]).

    Stehen der wasserrechtlichen Erlaubnis unüberwindliche Hindernisse entgegen, so ist auch die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ausgeschlossen (Jarass, NVwZ 2009, 68; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 01.12.2011, a. a. O.).

    So kann sie ihrer Koordinationspflicht im Einzelfall auch dadurch genügen, dass die Genehmigung unter dem Vorbehalt nachträglicher (sich aus dem parallelen wasserrechtlichen Verfahren ergebender) Anforderungen stellt (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 01.12.2011, a. a. O.; Jarass, NVwZ 2009, 68).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung …

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Der gesetzliche Maßstab für die Schädlichkeit von Geräuschen ist in der TA Lärm mit Bindungswirkung für das gerichtliche Verfahren jedenfalls insoweit abschließend konkretisiert, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (OVG LSA, Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris).

    Die GIRL wird allgemein als antizipiertes generelles Sachverständigengutachten angesehen, welches auf fachwissenschaftlichen Untersuchungen beruht und allgemeine Erfahrungssätze auflistet, die in vielfältigen Verfahren erprobt, zur Diskussion gestellt und ergänzt worden sind (OVG LSA, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris).

  • OVG Sachsen, 18.06.2003 - 4 B 128/01

    Außenbereich, Bauschuttrecyclinganlage, Eigenart der Landschaft, Privilegiertes …

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Rn. 41 Vor diesem Hintergrund haben etwa das Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom 22.11.2012 (- 4 A 80/11 -, juris) und das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.06.2003 (- 4 B 128/01 -, NVwZ 2004, 1138) eine Abfallbehandlungsanlage bzw. eine Bauschuttrecyclinganlage als nicht privilegiert angesehen, weil die Anlagen gewerbe- bzw. industrietypisch und dem vormals landwirtschaftlich genutzten Standort wesensfremd seien.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2002 - 1 A 11346/01
    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Diese Frage lässt sich zwar nicht schematisch nach einem bestimmten fixen Prozentsatz beurteilen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.), jedoch wird die Grenze der angemessenen Erweiterung in Rechtsprechung und Literatur - je nach den Umständen des Einzelfalls - in dem Bereich einer Flächen- oder Bauvolumenzunahme von 20 % bis 25 % (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 22.05.2002 - 1 A 11346/01 -, juris), teilweise aber auch bis etwa 25 % bis 50 % gezogen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076 -, juris).
  • VG Halle, 22.11.2012 - 4 A 80/11

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für eine Abfallbehandlungsanlage

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Rn. 41 Vor diesem Hintergrund haben etwa das Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom 22.11.2012 (- 4 A 80/11 -, juris) und das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 18.06.2003 (- 4 B 128/01 -, NVwZ 2004, 1138) eine Abfallbehandlungsanlage bzw. eine Bauschuttrecyclinganlage als nicht privilegiert angesehen, weil die Anlagen gewerbe- bzw. industrietypisch und dem vormals landwirtschaftlich genutzten Standort wesensfremd seien.
  • VGH Bayern, 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076
    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Diese Frage lässt sich zwar nicht schematisch nach einem bestimmten fixen Prozentsatz beurteilen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.12.1993, a. a. O.), jedoch wird die Grenze der angemessenen Erweiterung in Rechtsprechung und Literatur - je nach den Umständen des Einzelfalls - in dem Bereich einer Flächen- oder Bauvolumenzunahme von 20 % bis 25 % (vgl. OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 22.05.2002 - 1 A 11346/01 -, juris), teilweise aber auch bis etwa 25 % bis 50 % gezogen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.09.2006 - 1 ZB 05.2076 -, juris).
  • VG München, 21.01.1997 - M 1 K 95.4131
    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Hinsichtlich der Erweiterungen in den Jahren 2001 und 2003 ist schon wegen des Zeitablaufs nicht von einer unangemessenen Mehrfacherweiterung auszugehen (vgl. hierzu VG München, Urteil vom 21.01.1997 - M 1 K 95.4131 -, juris).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Vorhaben, die zwar wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung eine spezifische Außenbereichspräferenz aufweisen, aber wegen einer Vielzahl entsprechender Bauwünsche, die bei einer Privilegierung an beliebiger Stelle im Außenbereich grundsätzlich realisierbar wären, zu einer nicht nur vereinzelten Bebauung im Außenbereich führen könnten, sollen nicht ohne förmliche Bauleitplanung im Außenbereich ausgeführt werden (BVerwG, Urteil vom 16.06.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95).
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall

    Auszug aus VG Magdeburg, 07.07.2015 - 4 A 222/14
    Messbare Größen für Keime oder überhaupt Erkenntnisse darüber, ab welcher Keimzahl generell oder für bestimmte Erreger von einer Schädlichkeit ausgegangen werden muss, also einen Immissionsgrenzwert, gibt es nicht (BayVGH, Urteil vom 24.03.2011 - 22 B 10.2316 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2004 - 2 L 5/00

    Umfang des Anfechtungsrechts der Gemeinde gegen Baugenehmigungen für …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 8 S 3189/96

    Modifizierende Auflage in einer Gestattung zur Einleitung von Grundwasser in die …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1989 - 21 A 952/88
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - 2 M 89/15

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …

    Zwar hat die Immissionsschutzbehörde grundsätzlich auch zu prüfen, ob dem Vorhaben wasserrechtliche Hindernisse entgegenstehen (…OVG NW, Urt. v. 01.12.2011 - 8 D 58/08.AK -, juris RdNr. 430; VG Magdeburg, Urt. v. 07.07.2015 - 4 A 222/14 -, juris RdNr. 29 ).
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