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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9916
OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12 (https://dejure.org/2013,9916)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.04.2013 - 4 A 260/12 (https://dejure.org/2013,9916)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. April 2013 - 4 A 260/12 (https://dejure.org/2013,9916)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 14 Abs. 1; GG Art 2 Abs. 1, Art 14 Abs. 1; SächsVwVG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1
    Erledigung eines Anordnungsbescheids durch die Befolgung einer Verpflichtung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und ihre dauerhafte Benutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Satzungsrechtliche Regelung eines Anschluss- und Benutzungszwanges reicht aus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung eines Anordnungsbescheids durch die Befolgung einer Verpflichtung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und ihre dauerhafte Benutzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2013, 867
  • DÖV 2013, 653
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 21.12.2010 - 4 A 749/08

    Kläranlage, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Befreiung, Abwasserbeseitigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Etwaige Zumutbarkeitserwägungen seien nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08) im Rahmen eines gesonderten Befreiungsverfahrens zu prüfen.

    Diese Auffassung hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung vertreten (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08) und ausgeführt, dass schon die satzungsrechtliche Regelung eines Anschluss- und Benutzungszwanges eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Anordnungsbescheides darstellt (s. a. Beschluss vom 16. März 2010 - 4 A 250/08 -).

    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass individuelle Belange grundsätzlich Gegenstand eines gesonderten Befreiungsverfahrens zu sein haben (st. Rspr. des Senats, so etwa Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08).

    Diese entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08).

  • OVG Sachsen, 16.10.2007 - 4 B 507/05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Dauerverwaltungsakt; Kleinkläranlage; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Der Senat habe in seinem vom Beklagten angeführten Urteil vom 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05 - ausdrücklich offen gelassen, ob es sich bei einer Anordnung zur Herstellung eines Anschlusses an die Abwasserentsorgung und zur Außerbetriebnahme einer Kleinkläranlage um einen Dauerverwaltungsakt handele.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05) habe es ausdrücklich offen gelassen, ob Anordnungen zur Herstellung eines Anschlusses an die Abwasserentsorgung und zur Außerbetriebnahme einer vorhandenen Kleinkläranlage als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung anzusehen seien.

    Rn. 22 Der Senat hat diese Frage bisher ausdrücklich offen gelassen (Urt. v. 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05).

    Rn. 27 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein sog. Vollanschluss auch für Grundstücke verlangt werden kann, die über eine Kleinkläranlage verfügen (Urt. v. 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05 - m. w. N., Beschl. v. 16. März 2010 - 4 A 250/08).

  • OVG Sachsen, 16.03.2010 - 4 A 250/08

    Anschluss- und Benutzungszwang, Kleinkläranlage, Außerbetriebsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Rn. 27 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein sog. Vollanschluss auch für Grundstücke verlangt werden kann, die über eine Kleinkläranlage verfügen (Urt. v. 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05 - m. w. N., Beschl. v. 16. März 2010 - 4 A 250/08).

    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstück vollständig an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. März 2010, a. a. O., m. w. N.).

    Diese Auffassung hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung vertreten (Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 4 A 749/08) und ausgeführt, dass schon die satzungsrechtliche Regelung eines Anschluss- und Benutzungszwanges eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Anordnungsbescheides darstellt (s. a. Beschluss vom 16. März 2010 - 4 A 250/08 -).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1993 - 9 L 297/89

    Anschluß- und Benutzungszwang; Öffentliche Abfallentsorgung; Dauerverwaltungsakt; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Anders als in dem vom OVG Lüneburg (Beschl. v. 19. Januar 1993 - 9 L 297/89) entschiedenen Fall, bedürfe es vorliegend keiner "Aufforderung des Verpflichteten" zum Vollzug des Anschluss- und Benutzungszwangs.

    So dürften auch die vom Beklagten angeführten Ausführungen des OVG Lüneburg (Beschl. v. 19. Januar 1993, a. a. O., juris Rn. 9) zu verstehen sein, wenn es von "der zum Vollzug des satzungsmäßigen Anschluss- und Benutzungszwangs erforderlichen Aufforderung des Verpflichteten" spricht.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2012 - 1 S 3072/11

    Tatsächliche Anschlussmöglichkeit für Hinterliegergrundstück an Wasserversorgung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Jedenfalls zum Anschluss- und Benutzungszwang in einer Abwasserversorgungssatzung hält auch der VGH BW die satzungsrechtliche Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwanges auf Grundlage einer Ermächtigung in der Gemeindeordnung als hinreichende Rechtsgrundlage für Anordnungsbescheide (Urt. v. 20. September 2012 - 1 S 3072/11 - juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 10 S 2731/03

    Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Soweit sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Forderung einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für Anordnungen im Einzelfall auf eine Entscheidung des VGH BW zum Anschluss- und Benutzungszwang durch eine Abfallwirtschaftssatzung bezieht (Beschl. v. 28. August 2006 - 10 S 2731/03 -, zitiert nach juris) ist auszuführen, dass sich diese Entscheidung ausdrücklich auf Besonderheiten des badenwürttembergischen Landesabfallrechts bezieht (…juris, Rn. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2012 - 15 A 2041/12

    Rechtmäßigkeit einer behördlichen Aufforderung zum Anschluss der bebauten und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Diese Auffassung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des OVG NRW (jüngst: Beschl. v. 14. Dezember 2012 15 A 2041/12 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10

    Anschlusszwang, Benutzungszwang, Abwasserbeseitigungsanlage, Kleinkläranlage, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Die Auswahl des Zwangsmittels Zwangsgeld ist im Zusammenhang mit der Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwanges grundsätzlich ermessensgerecht, da es den Pflichtigen in Einklang mit § 19 Abs. 3 SächsVwVG voraussichtlich weniger beeinträchtigt als die Androhung einer Ersatzvornahme (SächsOVG, Urt. v. 30. November 2010 - 4 A 101/10 -, UA. S. 14).
  • VGH Bayern, 20.08.2009 - 4 C 09.1606

    Prozesskostenhilfe; Anschluss- und Benutzungszwang (Wasserversorgungsanlage); …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Auch der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (v. 20. August 2009 - 4 C 09.1606) enthalte den vom Verwaltungsgericht aufgestellten Rechtssatz nicht.
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12
    Anders als im vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall (Urt. v. 25. September 2008 - 7 C 5.08) bilde die Anordnung auch nicht die Grundlage für einen späteren Kostenbescheid.
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Auch bei der Erfüllung eines Gebots tritt keine Erledigung ein, wenn der Verwaltungsakt eine auf unbestimmte Dauer gerichtete Verpflichtung ausspricht, die als Grundlage ihrer Erfüllung fortbesteht und sich beständig aktualisiert (OVG Bautzen, Urteil vom 16.04.2013, 4 A 260/12, Rn. 31 bei juris, zur Verpflichtung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage), wenn ein auf Auskunftserteilung gerichteter Verwaltungsakt nach der Auskunftserteilung Rechtsgrundlage für die Verwertung der Daten bleibt (BGH…, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 16/06, Rn. 19 bei juris) oder wenn von dem Verwaltungsakt, mit dem Handlungspflichten auferlegt werden, jedenfalls für das Vollstreckungsverfahren weiterhin rechtliche Wirkungen ausgehen, z.B. für die Erhebung von Kosten des Vollstreckungsverfahrens (BVerwG…, Urteil vom 25.09.2008, 7 C 5/08, Rn. 13 bei juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 1 S 1130/15

    Niederschlagswasser kann wasserrechtlicher Überlassungspflicht sowie Anschluss- …

    Was Nummer 3 des angefochtenen Bescheids angeht, ist nicht erkennbar, dass das angedrohte Zwangsgeld von 3.500,-- EUR zu den voraussichtlichen Kosten des Anschlusses nur eines der beiden Grundstücke an die öffentliche Abwasseranlage außer Verhältnis stünde (zur Maßgeblichkeit des mutmaßlichen wirtschaftlichen Interesses an einer Nichtbefolgung der Anordnung vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 16.04.2013 - 4 A 260/12 -, DVBl 2013, 867).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 152/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage …

    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstück vollständig an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen ist (vgl. SächsOVG, DVBl 2013, 867 Rn. 27 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
    Auch bei der Erfüllung eines Gebots tritt keine Erledigung ein, wenn der Verwaltungsakt eine auf unbestimmte Dauer gerichtete Verpflichtung ausspricht, die als Grundlage ihrer Erfüllung fortbesteht und sich beständig aktualisiert (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 16.04.2013, 4 A 260/12, Rn. 31 bei juris, zur Verpflichtung zum Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage), wenn ein auf Auskunftserteilung gerichteter Verwaltungsakt nach der Auskunftserteilung Rechtsgrundlage für die Verwertung der Daten bleibt (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 16/06, Rn. 19 bei juris) oder wenn von dem Verwaltungsakt, mit dem Handlungspflichten auferlegt werden, jedenfalls für das Vollstreckungsverfahren weiterhin rechtliche Wirkungen ausgehen, z.B. für die Erhebung von Kosten des Vollstreckungsverfahrens (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.09.2008, 7 C 5/08, Rn. 13 bei juris).
  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 189/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage …

    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstück vollständig an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen ist (vgl. SächsOVG, DVBl. 2013, 867 Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2014 - 9 N 114.13

    Öffentliche Schmutzwasserkanalisation; Anschluss- und Benutzungszwang; …

    § 12 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf in Verbindung mit einer satzungsrechtlichen Regelung über den Anschlusszwang stellt eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür dar, den Anschlusszwang in Bezug auf ein einzelnes Grundstück durch Verwaltungsakt zu konkretisieren (vgl. OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 12. November 2008 - OVG 9 A 2.08 -, juris, Rdnr. 19, unter Hinweis auf OVG NW…, Urteil vom 7. März 1994 - 22 A 753/92 -, juris, Rdnr. 15;… Düwel, in: Becker u. a., KAG Bbg, Rdnr. 861 zu § 6 KAG; SächsOVG, Urteil vom 16. April 2013 - 4 A 260/12 -, juris, Rdnr. 37; VGH BaWü…, Urteil vom 20. September 2012 - 1 S 3072/11 -, juris, Rdnr. 27; OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 22. Februar 2012 - OVG 9 B 50.11 -, juris, Rdnr. 22).
  • OVG Thüringen, 02.03.2026 - 4 ZKO 654/23

    Anschluss- und Benutzungszwang: Zur Bedeutung der Angaben im …

    Rn. 37 Die Pflicht zum Anschluss an die von dem Beklagten bereit gestellte öffentliche Entwässerungseinrichtung folgt sodann aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EWS (vgl. in diese Richtung auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. April 2013 - 4 A 260/12 -, Rn. 37 f., juris).

    Soweit es dort heißt, der Zweckverband "kann" zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen, begründet dies kein Entschließungsermessen; vielmehr wird damit lediglich in Bezug auf den bereits aus § 5 Abs. 1 Satz 1 der EWS folgenden Anschlusszwang eine Kompetenz des Beklagten niedergeschrieben (vgl. zu dieser Unterscheidung zwischen "Ermessens-Kann" und "Kompetenz-Kann" bereits BVerwG…, Urteil vom 8. Dezember 1965 - V C 21.64 -, BVerwGE 23, 25-31, Rn. 22 sowie Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. April 2013 - 4 A 260/12 -, Rn. 39, juris).

  • OVG Thüringen, 04.03.2026 - 4 ZKO 654/23

    Anschluss- und Benutzungszwang; Abwasserbeseitigungskonzept; subjektives Recht; …

    Die Pflicht zum Anschluss an die von dem Beklagten bereit gestellte öffentliche Entwässerungseinrichtung folgt sodann aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EWS (vgl. in diese Richtung auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. April 2013 - 4 A 260/12 -, Rn. 37 f., juris).

    Soweit es dort heißt, der Zwe ckverband "kann" zur Erfüllung der nach dieser Satzung bestehenden Verpflichtungen Anordnungen für den Einzelfall erlassen, begründet dies kein Entschließungsermessen; vielmehr wird damit lediglich in Bezug auf den bereits aus § 5 Abs. 1 Satz 1 der EWS folgenden Anschlusszwang eine Kompetenz des Beklagten niedergeschrieben (vgl. zu dieser Unterscheidung zwischen "Ermessens-Kann" und "Kompetenz-Kann" bereits BVerwG…, Urteil vom 8. Dezember 1965 - V C 21.64 -, BVerwGE 23, 25 -31, Rn. 22 sowie Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. April 2013 - 4 A 260/12 -, Rn. 39, juris).

  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 283/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage …

    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstück vollständig an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen ist (vgl. SächsOVG, DVBl 2013, 867 Rn. 27 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 198/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage …

    Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Grundstück vollständig an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen ist (vgl. SächsOVG, DVBl 2013, 867 Rn. 27 m.w.N.).
  • VG Leipzig, 04.07.2018 - 6 L 274/18
  • OVG Sachsen, 26.05.2015 - 4 A 236/13

    Grundstücksentwässerungsleitung, Dichtheitsprüfung, Kamerabefahrung, Druckprobe

  • VG Gera, 30.10.2013 - 2 K 894/12

    Anschluss- und Benutzungszwang nach Herstellung einer Abwasserentsorgungsanlage; …

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