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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23 MD   

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https://dejure.org/2024,14992
VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23 MD (https://dejure.org/2024,14992)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.05.2024 - 4 A 33/23 MD (https://dejure.org/2024,14992)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. Mai 2024 - 4 A 33/23 MD (https://dejure.org/2024,14992)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    Rn. 57 In einer Entscheidung aus dem Jahr 2019 (Beschluss vom 25.06.2019 - 2 M 42/19 -, juris Rn. 43 ) führt das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt weiter aus:.

    Solche Feststellungen lassen sich aus den oben genannten Gründen vorliegend nicht treffen, vielmehr bedarf dies der näheren Prüfung in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (vgl. dazu OVG LSA, Beschluss vom 25.06.2019 - 2 M 42/19 -, juris Rn. 51 ).

    Das Vorbringen des Betreibers, er habe auf die Legalität des Vorhabens vertraut, kann unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nur dann beachtlich sein, wenn der Betreiber durch Behördenauskünfte in diesem Vertrauen bestärkt worden ist und ihn insoweit ein Verschuldensvorwurf nicht trifft (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 25.06.2019 - 2 M 42/19 -, juris Rn. 48 m. w. N).

    Das Fehlen finanzieller Mittel für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage - und ggf. seiner Nebenanlagen - vermag einen illegalen Betrieb nicht zu rechtfertigen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 25.06.2019 - 2 M 42/19 -, juris Rn. 60 f. m. w. N.).

  • VG Magdeburg, 17.02.2017 - 4 A 337/15

    Anforderungen an die Stellung eines Bauantrags im Sinne der Übergangsregelung des …

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies die Klage mit Urteil vom 17.02.2017 ( 4 A 337/15 MD) ab.

    Rn. 47 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den beigezogenen Verwaltungsvorgang sowie die beigezogenen Verfahrensakten (Aktenzeichen: 2 A 112/13 MD; 2 B 111/13 MD; 2 M 75/13; 4 A 337/15 MD; 2 L 40/17 Z; 4 A 328/16 MD; 2 L 70/18 ) verwiesen.

    Damit wurde der Bescheid nur ergänzend und hilfsweise auf die Unvollständigkeit der Antragsunterlagen gestützt, sodass es hier gerade an einer abschließenden Bewertung des Beklagten im Hinblick auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit der streitgegenständlichen Biogasanlage zum damaligen Zeitpunkt fehlt (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 17.02.2017 - 4 A 337/15 MD -, juris Rn. 89 ).

    Rn. 67 Abgesehen davon verstößt die streitgegenständliche Biogasanlage nach den Feststellungen der Kammer (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 17.02.2017 - 4 A 337/15 MD -, juris) gegen bauplanungsrechtliche Vorgaben, sodass bereits aus diesem Grund eine Genehmigungsfähigkeit der Anlage ausscheidet.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2020 - 2 L 70/18

    Schweinemast; Änderungsgenehmigungspflicht von Tierhaltungsanlagen mit gemischtem …

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 12.11.2020 ( 2 L 70/18 ) wurde das erstinstanzliche Urteil und gleichzeitig der Feststellungsbescheid des Beklagten vom 07.12.2015 aufgehoben.

    Rn. 47 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den beigezogenen Verwaltungsvorgang sowie die beigezogenen Verfahrensakten (Aktenzeichen: 2 A 112/13 MD; 2 B 111/13 MD; 2 M 75/13; 4 A 337/15 MD; 2 L 40/17 Z; 4 A 328/16 MD; 2 L 70/18 ) verwiesen.

    Davon, dass von dem für die ursprünglich errichtete Tiermastanlage erlassenen Genehmigungsbescheid vom 28.08.1995 noch eine Genehmigungswirkung für den Betrieb der (heutigen) Tierhaltungsanlage ausgeht, ist jedenfalls nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 12.11.2020 (- 2 L 70/18 -, juris Rn. 67 ff.) nicht auszugehen.

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer …

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    Ob dieser Wegfall eingetreten ist, ist vom Regelungsgehalt des Verwaltungsakts her zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.1990 - BVerwG 3 C 49.87 -, juris).

    Mit der Erledigung der angeordneten Verpflichtungen aus Ziffer 1b, 1d, 1e und 1f des Bescheids haben sich ebenso die darauf fußenden, akzessorischen Zwangsgeldandrohungen in den Ziffern 3c, 3e, 3f und 3g des Bescheides erledigt (BVerwG, Urteil vom 15.11.1990 - 3 C 49.87 -, juris Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2016 - 8 B 1395/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Stilllegungsverfügung betreffend zwei …

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    Es ist gerade nicht ausgeschlossen, dass die von der Klägerin betriebene Biogasanlage und die von ihr noch geplanten Änderungen zukünftig solche Gefahren auslösen können (vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 08.11.2016 - 8 B 1395/15 -, juris Rn. 73).

    Entscheidend ist umgekehrt, dass es bislang keinen hinreichenden Grund für die Annahme gibt, dass der Betrieb der Biogasanlage genehmigt werden könnte (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 08.11.2016 - 8 B 1395/15 -, juris Rn. 72).

  • VGH Bayern, 17.07.2023 - 22 CS 23.693

    Teilstilllegung eines Abfalllagerplatzes

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    Denn für § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG ist nicht maßgeblich, inwieweit der Betreiber zu vertreten hat, dass die Anlage formell illegal betrieben wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.07.2023 - 22 CS 23.693 -, juris Rn. 30), sodass es auf eine etwaige fahrlässige Verursachung durch die Klägerin nicht ankommt.

    Rn. 68 Es kann deshalb auch dahinstehen, ob die von der Klägerin vorgetragenen Bemühungen hinsichtlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes teilweise bereits deshalb unbeachtlich sind, weil es sich um Umstände handelt, welche erst nach Erlass der streitgegenständlichen Stilllegungsverfügung vom 27.01.2023 eingetreten und daher für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Stilllegungsverfügung nicht relevant sind (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Beurteilung der Anfechtungsklage gegen die auf § 20 Abs. 2 BImSchG gestützte Untersagungsverfügung: BayVGH, Beschluss vom 17.07.2023 - 22 CS 23.693 -, juris Rn. 31 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 12.07.2011 - 12 LA 184/09 -, juris Rn. 13; siehe zu dieser Problematik umfassend, wenn auch im Ergebnis offengelassen: OVG NRW…, Beschluss vom 31.10.2023 - 8 B 676/23 -, juris Rn. 18 ff. m. w. N.).

  • OVG Berlin, 16.07.1985 - 2 S 90.85

    Stillegung; Anordnung; Genehmigung; Betrieb; Anlagen; Ermessen; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    Einen solchen atypischen Fall hat das OVG Berlin auch dann angenommen, wenn die Behörde nicht erstmals und unvermittelt mit dem ungenehmigten Betrieb befasst wird, sondern die davon verursachten Umwelteinwirkungen aufgrund ihrer bisherigen Überwachungstätigkeit und bezüglich der Anlage erlassenen Maßnahmen bereits so weit unter Kontrolle hält, dass die Fortsetzung des Betriebes für die Zeit bis zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens hingenommen werden kann (OVG Berlin, Beschl. v. 16.07.1985 - 2 S 90.85 -, nach Juris).".

    Rn. 65 Es wäre vor diesem Hintergrund auch verfehlt, anzunehmen, der Beklagte könne die von der Biogasanlage verursachten Umwelteinwirkungen aufgrund seiner bisherigen Überwachungstätigkeit und wegen der erlassenen Maßnahmen bereits so weit unter Kontrolle halten, dass die Fortsetzung des Betriebes für die Zeit bis zum Abschluss des - vorliegend noch einzuleitenden - Genehmigungsverfahrens hingenommen werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 16.07.1985 - 2 S 90.85 -, juris).

  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817

    Stilllegungsanordnung für Abfalllagerplatz

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    Aufgrund dieser zeitlich unbegrenzten Wirkung der in Ziffern 1 (Einstellung der Nutzung), 1a (Einstellung der Substratzufuhr) und 1c (Abschaltung Betrieb des Motors) getroffenen Anordnungen kann allein durch die tatsächliche Betriebseinstellung und das Nichtbetreiben der Biogasanlage keine Erledigung eintreten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817 -, juris Rn. 55).

    Rn. 77 Der Beklagte weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass sich die in Ziffer 1b, 1d, 1e und 1f des streitgegenständlichen Bescheids getroffenen Anordnungen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA i. V. m. § 43 Abs. 2 VwVfG auf andere Weise dadurch erledigt haben, dass sie von der Klägerin freiwillig vollständig erfüllt wurden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817 -, juris Rn. 56).

  • VG Magdeburg, 16.04.2013 - 2 B 111/13

    Stilllegungsverfügung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    Den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer beim Verwaltungsgericht am 02.04.2013 hiergegen erhobenen Klage lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 16.04.2013 (2 B 111/13 MD) ab und stützte sich zur Begründung im Wesentlichen auf die Begründung des angefochtenen Bescheids.

    Rn. 47 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den beigezogenen Verwaltungsvorgang sowie die beigezogenen Verfahrensakten (Aktenzeichen: 2 A 112/13 MD; 2 B 111/13 MD; 2 M 75/13; 4 A 337/15 MD; 2 L 40/17 Z; 4 A 328/16 MD; 2 L 70/18 ) verwiesen.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.05.2024 - 4 A 33/23
    So gehen von einem Verwaltungsakt, mit dem Handlungspflichten auferlegt werden, auch nach dessen Vollziehung weiterhin rechtliche Wirkungen für das Vollstreckungsverfahren aus, wenn der Grundverwaltungsakt zugleich die Grundlage für den Kostenbescheid bildet und diese Titelfunktion des Grundverwaltungsakts andauert (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.09.2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …

  • BVerwG, 29.12.2010 - 7 B 6.10

    Biogasanlage; Schweinemast; Genehmigung; genehmigungsbedürftige Anlage; …

  • BVerwG, 27.07.2005 - 6 B 37.05
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2013 - 12 ME 41/13

    Verpflichtung einer Behörde zur Anordnung der Stilllegung einer Biogasanlage nach …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 8 B 676/23

    Immissionsschutz; genehmigungsbedürftige Anlage; Stilllegung; Beseitigung; …

  • BVerwG, 03.01.2022 - 7 B 6.21

    Immissionsschutzrechtlicher Feststellungsbescheid für in einer Anlage nutzbare …

  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 68.82

    Untersagung des Betriebs einer Altanlage nach § 25 Abs. 2 BImSchG

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 12 ME 102/16

    Atypischer Fall; Fertigerzeugnis; Futtermittelmühle; Produktionskapazität; …

  • BVerwG, 30.01.2008 - 7 B 47.07

    Erforderlichkeit der Auslegung eines Verwaltungsaktes unter Berücksichtigung des …

  • VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2011 - 12 LA 184/09

    Untersagung der Nutzung von zwei Stallgebäuden nach Umnutzung; Ausschluss der …

  • VG Düsseldorf, 30.10.2024 - 3 K 4270/22
    Rn. 51 vgl. speziell zu immissionsschutzrechtlichen Stilllegungsanordnungen: VGH Bayern, Beschluss vom 29. Juni 2022 - 22 ZB 21.1817 -, juris Rn. 55; VG Magdeburg, Urteil vom 14. Mai 2024 - 4 A 33/23 MD -, juris Rn. 50; ebenso allgemein zu zukunftsgerichteten Untersagungsverfügungen: BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 -, juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2024 - 3 M 20/24 -, juris Rn. 6; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2024 - 3 K 1603/21 -, juris Rn. 53 ff.
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