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Rechtsprechung
   VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,61830
VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22 HAL (https://dejure.org/2022,61830)
VG Halle, Entscheidung vom 22.08.2022 - 4 A 345/22 HAL (https://dejure.org/2022,61830)
VG Halle, Entscheidung vom 22. August 2022 - 4 A 345/22 HAL (https://dejure.org/2022,61830)
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Volltextveröffentlichung

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 905 Abs 2 BGB
    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage; dauerhafte rechtliche Sicherung des vollständigen Leistungsrechts

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen …

    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Hinsichtlich der erforderlichen dinglichen Sicherung des Leitungsverlaufes über bestimmte Grundstücke verweist die Klägerin im Wesentlichen auf ihren Vortrag in dem Verfahren 4 A 452/21 HAL und macht sich den Vortrag für das vorliegende Verfahren zu eigen.

    Rn. 54 Hinsichtlich der "Frageliste" der Klägerin verweist der Beklagte auf sein Vorbringen im Verfahren 4 A 452/21 HAL und führt unter Vorlage entsprechender Planauszüge wiederholend aus:.

    Rn. 97 Der Beklagte hat im vorliegenden Verfahren, im Verfahren zum Az: 4 A 452/21 HAL und im Verfahren 4 A 349/22 HAL und den dazu übersandten Unterlagen (Kartenmaterial, Widmungsverfügungen und Grundbucheintragungen) ausführlich zu den hinsichtlich der rechtlichen Sicherung der Anschlussmöglichkeit durch die Klägerin aufgeworfenen Fragen Stellung genommen.

    Rn. 100 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf das Urteil der Kammer vom 26. Februar 2024 (- 4 A 452/21 HAL, juris) verwiesen, das hinsichtlich der Leitungsführung jedenfalls zum überwiegenden Teil die auch hier maßgebliche Leitungsführung betrifft.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses; …

    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2020, - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.) wie auch des erkennenden Gerichtes ist ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird.

    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 ;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-;… Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).

    Dabei gilt der Begriff des öffentlichen Eigentums nicht nur für Grundstücke des Entsorgungspflichtigen, sondern für alle im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücke (so auch OVG Sachsen-Anhalt Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22

    Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück

    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Rn. 73 So verdeutliche der Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2024 ( 4 L 204/22 , juris), dass auch ein einst im öffentlichen Eigentum stehendes Grundstück zu einem Privatgrundstück werden und dessen späterer Eigentümer unter Umständen auch eine Beseitigung der Abwasserleitung verlangen könne.

    Das kann aber nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, wie auch die vom Beklagten zitierte Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 12. Januar 2024, - 4 L 204/22 , juris) deutlich macht, wäre also spekulativ.

    Rn. 92 Dass eine entsprechende Duldungsverpflichtung aus § 905 Satz 2 BGB aber eben nicht - wie offenbar vom OVG Weimar (…a.a.O. Rn. 105) angenommen - als Regelfall zugrunde gelegt werden kann, ergibt sich nicht zuletzt aus dem bereits zitierten Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 12. Januar 2024 (- 4 L 204/22 - , juris, Rn. 48 ff.), in dem eine Duldungspflicht des Eigentümers des betreffenden Privatgrundstückes aus § 905 Satz 2 BGB gleichermaßen verneint wird wie etwaige Duldungspflichten aus § 917 BGB und § 918 Abs. 2 BGB, § 93 WHG oder § 8 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 15 A 1151/02

    Entwässerungsanschluss eines Hinterliegergrundstücks

    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Aus der Rechtsprechung des VGH München (Urteil vom 17. April 1985, 23 B 83 A.2018) und des OVG Münster (Urteil vom 02. März 2004, 15 A 1151/02, für einen bereits bestehenden Anschluss) lasse sich Vergleichbares entnehmen.

    Unter Verweis hierauf hatte das OVG Münster mit Urteil vom 2. März 2004 (- 15 A 1151/02 - juris, Rn. 40 ff.) für den Fall einer über ein Vorderliegergrundstück zu einem Hinterliegergrundstück führenden Leitung angenommen, dass "bei einem mit dem Einverständnis des Eigentümers, durch das die Anschlussleitung verlegt wird, tatsächlich hergestellten Anschluss für ein auf Entwässerung angewiesenes Grundstück regelmäßig schon deshalb zu bejahen [ist], weil in diesem Fall ein Notleitungsrecht besteht".

  • OVG Thüringen, 03.09.2008 - 1 KO 559/07

    Zum Anspruch auf Belieferung mit Trinkwasser aus der öffentlichen …

    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Ähnlich argumentiere das OVG Weimar (Urteil vom 3. September 2008, 1 KO 559/07).

    Rn. 91 Gleiches gilt für das vom Beklagten in Bezug genommene Urteil des OVG Weimar (Urteil vom 3. September 2008, - 1 KO 559/07, juris, Rn. 102 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06

    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …

    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 ; Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-;… Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).

    An dieser Rechtsprechung hält die Kammer - nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit - fest (so bereits OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1995 - 9 M 1462/95
    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.;… Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 ;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-; Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).

    Das Erfordernis einer rechtlich und tatsächlich auf Dauer gesicherten Anschlussmöglichkeit wurzelt - wie grundsätzlich auch der Beklagte nicht in Abrede stellt - bereits im gesetzlichen Begriff des "Vorteils" (so auch OVG NdS., Urteil vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Denn ohne sachliche Beitragspflicht kann auch die persönliche Beitragspflicht nicht entstehen (BVerwG, Urteil vom 27. September 1982 - 8 C 145/81 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2009, - 4 M 94/09 - juris;… Urteil vom 11. September 2012, - 4 L 155/09 -, juris Rn. 86 ; so auch VG Cottbus…, Urteil vom 11. Februar 2020 - 6 K 2979/17 -, juris Rn. 28 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …

    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Denn ohne sachliche Beitragspflicht kann auch die persönliche Beitragspflicht nicht entstehen (BVerwG, Urteil vom 27. September 1982 - 8 C 145/81 -, Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. November 2009, - 4 M 94/09 - juris; Urteil vom 11. September 2012, - 4 L 155/09 -, juris Rn. 86 ; so auch VG Cottbus…, Urteil vom 11. Februar 2020 - 6 K 2979/17 -, juris Rn. 28 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch …

    Auszug aus VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22
    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.; Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 ;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-;… Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).
  • VG Potsdam, 22.02.2017 - 8 K 149/14

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • VG Cottbus, 11.02.2020 - 6 K 2979/17
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - 4 M 94/09

    Zur Person des Beitragspflichtigen im (landesrechtlichen) Beitragsrecht bei einem …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1998 - 15 A 2828/96

    Notleitungsrecht zur Ableitung von Schmutzwasser in eine öffentliche …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 1 M 253/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2008 - 4 L 462/06
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

  • VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22

    Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …

    Rn. 14 Die Kammer hat mit Urteilen vom 26. Februar 2024 (Az: 4 A 452/21 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 7. Juni 2024, 4 L 43/24 HAL), vom 22. August 2024 (Az: 4 A 345/22 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2024, 4 L 155/24 HAL), mit Urteil der Einzelrichterin vom 10. September 2024 (Az: 373/22 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2024, 4 L 141/24 HAL) betreffend in der Gemarkung I-Stadt gelegene Grundstücke, mit Urteil vom 11. Juni 2024 ( Az: 4 A 378/22 HAL, bestätigt durch Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 14. Oktober 2024, 4 L 90/24 HAL) sowie mit Urteil der Einzelrichterin vom 10. Juli 2024 ( Az: 4 A 337/22 HAL) betreffend ein in der Gemarkung A-Stadt gelegenes Grundstück zur Frage der rechtlichen Sicherung der Anschlussmöglichkeit der jeweils betroffenen Grundstücke festgestellt, dass diese am 11. Dezember 2023 mit der Eintragung einer Grunddienstbarkeit betreffend die über ein Privatgrundstück in der Gemarkung K- Stadt (Flurstück 171/120, Flur 3 der Gemarkung K-Stadt) führende Abwasserleitung entstanden sei.
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