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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31115
OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16 (https://dejure.org/2017,31115)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.08.2017 - 4 A 372/16 (https://dejure.org/2017,31115)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 (https://dejure.org/2017,31115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB VIII § 45 Abs. 2
    Betriebserlaubnis, Kindergarten, Kindeswohl, Salafismus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Salafistischer Träger darf ohne integratives Konzept keinen Kindergarten betreiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlendes gesellschaftlich-integratives Konzept: Kindergarten mit salafistischer Orientierung hat keinen Anspruch auf Erhalt einer Betriebserlaubnis - Glaubensverständnis des Kindergartenträgers ist nicht mit einem auf Integration gerichteten erzieherischen Ansatz in ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Auskunftsverweigerungsrecht; Auskunft; Unterlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten die das Verwaltungsgerichts für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. November - 3 A 937/10 -, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 1 Ss 175/11

    Volksverhetzung: Tatbestandsmäßige Zuordnung der die islamischen Grundpflichten …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16
    Die Relevanz des von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierten Urteils des OLG Stuttgart vom 19. Mai 2011 (- 1 SS 175/11 -, juris), mit welchem ein vom Vorwurf der Volksverhetzung nach § 130 StGB freisprechendes Urteil des Landgerichts Stuttgart aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Stuttgart zurückverwiesen wurde, wird ebenfalls nicht erkennbar.
  • OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13

    Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 394/10

    Zulassungsantrag, amtsangemessene Alimentierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16
    Zur Darlegung des Zulassungsgrunds bedarf es der Bezeichnung konkreter Tatsachen- oder Rechtsfragen, deren Klärung besondere Schwierigkeiten begründet (SächsOVG, Beschl. v. 30. Mai 2012 - 2 A 394/10 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 27.01.2010 - 2 A 430/08

    Anforderungen an den Antrag auf Zulassung der Berufung eines auf mehrere …

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16
    Dies führt zur Ablehnung der beantragten Zulassung, da bei mehreren selbständig tragenden Begründungen eines Urteils für jede dieser Begründungen ein Berufungszulassungsgrund gegeben sein muss (SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2010 - 2 A 430/08 -, juris Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 06.07.2012 - 5 B 172/12

    Unterlassung, Äußerung Verfassungsschutzbericht, Beschwer

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16
    Rn. 7 Die pauschale Behauptung der Klägerin, der Salafismus sei ein Konstrukt westlicher Geheimdienste, genügt den an die Darlegung i. S. d. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu stellenden Anforderungen nicht (ebenso zum Darlegungserfordernis nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO: SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2012 - 5 B 172/12 -, juris Rn. 13; zum Salafismus siehe auch: Steinberg, NVwZ 2016, 1745 ff.).
  • OVG Sachsen, 13.06.2017 - 4 A 219/17

    Polizei; Irak; soziale Gruppe; Entscheidungsgründe

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 372/16
    In dem Zulassungsantrag muss des Weiteren auf die Klärungsbedürftigkeit und -fähigkeit eingegangen werden und dargelegt werden, warum die Frage eine über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung hat (SächsOVG, Beschl. v. 13. Juni 2017 - 4 A 219/17.A -, juris Rn. 3).
  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RO 5 K 17.1402

    Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Wachpersonalbewerbers

    Gerade diese Elemente werden bei einer Orientierung an salafistischem Gedankengut, in welchem ein "Gottesstaat" als Idealvorstellung gilt und demzufolge die vorgenannten Aspekte keinen Platz haben können (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2), letztlich negiert.
  • VG Mainz, 22.03.2019 - 1 L 96/19

    Muslimische Kindertagesstätte in Mainz muss schließen

    Rn. 36 Für die Beurteilung der Gewährleistung des Kindeswohls ist in erster Linie der Träger der Einrichtung in den Blick zu nehmen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2, 6), der als zuverlässig eingestuft werden muss (…vgl. OVG Nds., Beschluss vom 18. April 2018 - 10 ME 73/18 -, juris, Rn. 46), was nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen hier als nicht (mehr) gegeben angesehen werden kann.

    Hier sprechen bereits hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass ersteres im gerichtlichen Eilverfahren anzunehmen ist und daher insbesondere die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Integration (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII) als wesentlicher Teil des Kindeswohls jedenfalls als hinreichend wahrscheinlich angesehen werden kann (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2, 6 und Ls. 1; siehe auch BayVGH…, Beschluss vom 17. Dezember 2008 - 12 CS 08.1417 -, juris, Rn. 55).

    Schließlich zielt § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII auf Einrichtungen ab, deren Träger sich so in der Gesellschaft auf der Basis von nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmenden Wertvorstellungen abschotten, dass sie quasi Teil einer Parallelgesellschaft werden (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 6;… Mörsberger, in: Wiesner, SGB VIII, 5. Auflage 2015, § 45, Rn. 65).

    Gerade diese Elemente werden bei einer Orientierung an salafistischem Gedankengut, in welchem gerade ein "Gottesstaat" als Idealvorstellung gilt und demzufolge die vorgenannten Aspekte keinen Platz haben können (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2), letztlich negiert.

    Es liegt daher nahe, den Antragsteller als "Multiplikator" dieses Glaubensverständnisses zu sehen (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2019 - 7 B 10490/19

    Al Nur-Kindergarten in Mainz muss schließen

    Die Widerrufsmöglichkeit in § 45 Abs. 7 Satz 1 SGB VIII ist in Fällen, in denen das Regelbeispiel für die Gewährleistung des Kindeswohls in § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII - Unterstützung der gesellschaftlichen Integration - nicht erfüllt ist, nicht erst gegeben, wenn die Gefahr besteht, dass die Einrichtung selbst Teil einer Parallelgesellschaft ist oder wird (vgl. dazu SächsOVG, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 6;… Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII-Komm., Lfg. 2/18, § 45 Rn. 34).
  • VG Berlin, 10.05.2021 - 4 K 380.20
    Gerade diese Elemente werden bei einer Orientierung an salafistischem Gedankengut, in welchem ein "Gottesstaat" als Idealvorstellung gilt und demzufolge die vorgenannten Aspekte keinen Platz haben können (vgl. dazu OVG Bautzen, Beschluss vom 21. August 2017 - 4 A 372/16 -, juris, Rn. 2), letztlich negiert.
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