Rechtsprechung
| VG Göttingen, 26.09.1996 - 4 A 4350/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 92 VwGO ; § 63 NNatG; § 2 Abs. 1 LWaldG; § 2 Abs. 1 BWaldG; § 1 BWaldG; § 26 Abs. 2 NNatG; § 1 Abs. 3 NNatG; § 6 Abs. 1 S. 1 LWaldG ; § 13 LWaldG
Beweidung von Wald und Gebüsch im Landschaftsschutzgebiet.; Beurteilung der zugrundezulegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bei Anfechtung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung; Begriff des Waldes im Naturschutzrecht; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beweidung von Wald und Gebüsch im Landschaftsschutzgebiet.; Beurteilung der zugrundezulegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bei Anfechtung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung; Begriff des Waldes im Naturschutzrecht; ...
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 26.09.1996 - 4 A 4350/94
- OVG Niedersachsen, 12.11.1999 - 3 L 400/97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1985 - 20 A 2448/83
Auszug aus VG Göttingen, 26.09.1996 - 4 A 4350/94
Rn. 35 Grundsätzlich stellt ein ständiger auf Dauer angelegter Eintrieb von Vieh in den Wald eine (nach §§ 13 LWaldG, 9 BWaldG ohne Genehmigung verbotene) Umwandlung des Waldes in eine andere Art, nämlich in eine Viehweide dar (OVG Münster, Urteil vom 23.07.1985 - 20 A 2448/83 -, NuR 1986, 35, 37;… Klose/Orf, a.a.O. § 9 Rn. 36).
- VG Osnabrück, 05.12.2014 - 6 A 151/14
Wald; Beweidung; Brandverhütung; Einzäunung; Ordnungsgemäße Forstwirtschaft; …
Rn. 18 Diese Erwägungen, die auch von anderen Verwaltungsgerichten geteilt werden (vgl. VG Stade, U. v. 17.08.2009 - 1 A 38/09 -, juris = NuR 2009, 739; VG Göttingen, U. v. 26.09.1996 - 4 A 4350/94 -, juris, jeweils für die Waldbeweidung mit Pferden oder Rindern; OVG Münster, B. v. 26.07.2010 - 20 B 327/10 -, juris = DVBl 2010, 1176 für die Legehennenhaltung im Wald) und die Einschätzung des Beklagten sowie des von diesem im Verfahren beteiligten Niedersächsischen Forstamtes K. bestätigen, gelten auch für das vorliegende Verfahren (und im Übrigen auch für andere als die im angefochtenen Bescheid konkret bezeichneten Flächen des Waldes der Klägerin).
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