Rechtsprechung
| VG Halle, 01.09.2014 - 4 A 62/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 233 BGB, § 240 BGB, § 17 Abs 4a BImSchG, § 5 Abs 3 BImSchG, § 4 Abs 1 S 1 BImSchG
Nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung für eine Abfallentsorgungsanlage - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachträgliche Anordnung der Forderung einer Sicherheitsleistung vom Betreiber einer Anlage zur biologischen Behandlung von industriellen und kommunalen Reststoffen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachträgliche Anordnung der Forderung einer Sicherheitsleistung vom Betreiber einer Anlage zur biologischen Behandlung von industriellen und kommunalen Reststoffen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2012 - 2 L 87/11
Anfechtung einer abfallrechtlichen Anordnung; hier: Sicherheitsleistung
Auszug aus VG Halle, 01.09.2014 - 4 A 62/13
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 25. Oktober 2012 ( 2 L 87/11 ) komme zwar im Falle des Wiederaufgreifens des Verfahrens unter den Voraussetzungen der §§ 48, 49 VwVfG eine reformatio in peius in Betracht.Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der der seitens der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 - Juris) zugrunde lag.
Die gerichtliche Prüfung beschränkt sich daher insoweit darauf, ob der Beklagte bei seiner Entscheidung den zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose der Kosten über die voraussichtlichen Entsorgungskosten vertretbar ist (OVG LSA, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 - Juris Rn. 47 ).
Diese sog. Nachsorgepflichten sind im Hinblick auf die jeweilige Anlage zu konkretisieren, d.h. es ist festzustellen, welche Gefahren durch die Anlage verursacht werden (OVG LSA, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 - Juris Rn. 48 ).
Dies entspricht der - nicht zu beanstandenden - Regelung Ziffer 3.1 Buchstabe a Satz 1 im Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 20. Januar 2005 (…- 32.1 - 44002, MBl. LSA 2005, S. 52), zuletzt geändert durch Runderlass vom 22. Mai 2009 (…MBl. LSA 2009, S. 398) - im Folgenden: Runderlass MLU -, der insoweit eine den Beklagten bindende und seine Prognose lenkende Verwaltungsvorschrift darstellt (OVG LSA, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 - Juris Rn. 45, 49), und ist sachgerecht, weil der konkrete Umfang der bei einer möglichen Betriebseinstellung auf dem Anlagengrundstück lagernden Abfälle nicht vorhersehbar ist (BVerwG…, Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 7 C 44.07 - Juris Rn. 42).
Gerade aber wenn eine Behörde auf eine kurzfristige Abholung bzw. eine Abnahme des Abfalls angewiesen ist, werden die ihr angebotenen Konditionen in der Regel ungünstiger sein als die, die die Klägerin gegebenenfalls unter Ausnutzung ihrer Geschäftskontakte erzielen kann (OVG LSA, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 - Juris Rn. 50 ).
Der Ansatz von Transportkosten in Höhe von 10 Euro/t (insgesamt 164.430 Euro) gibt zu Beanstandungen ebenfalls keinen Anlass (OVG LSA, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 - Juris Rn. 61 ).
- VG Magdeburg, 22.03.2011 - 4 A 358/10
PKH-Antrag; Wiedereinsetzung bei gerichtskostenfreien Verfahren; …
Auszug aus VG Halle, 01.09.2014 - 4 A 62/13
Auf die Klage der Rechtsvorgängerin der Klägerin hob die Kammer den Bescheid mit auf die mündliche Verhandlung vom 15. März 2012 ergangenem Urteil ( 4 A 358/10 HAL) hinsichtlich eines 45.000,- Euro übersteigenden Betrags wegen fehlerhafter Ermessensausübung auf.Auch habe die Klägerin dem Urteil der Kammer zum Aktenzeichen 4 A 358/10 HAL entnehmen können, dass die Sicherheitsleistung von 45.000 Euro zur Erfüllung der Nachsorgepflichten nicht ausreichend sei.
Die Kammer hatte mit auf die mündliche Verhandlung vom 15. März 2012 ergangenem Urteil ( 4 A 358/10 HAL) entgegen der Auffassung der Klägerin nicht die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherheitsleistung in vorgenannter Höhe festgestellt, sondern vielmehr den Bescheid teilweise aufgehoben, weil der Beklagte sein Ermessen hinsichtlich der Modalitäten der Erbringung der Sicherheitsleistung fehlerhaft ausgeübt hatte und die festsetzte Sicherheitsleistung von 2, 2 Mio. Euro zuzüglich Umsatzsteuer überhöht war.
Dies entspricht vielmehr der Rechtsprechung der Kammer (Urteil vom 12. Mai 2012 - 4 A 358/10 HAL -).
Unter Annahme einer durchschnittlichen Dichte der Abfälle von 0, 7 t/m³, die die Beteiligten im Verfahren 4 A 358/10 HAL übereinstimmend angegeben haben, hat er im Weiteren eine Lagermenge von 456, 75 t je Miete ermittelt (652,5 m³ x 0, 7 t/m³).
- BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07
Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen; …
Auszug aus VG Halle, 01.09.2014 - 4 A 62/13
Etwas anderes gilt nur für Betreiber, bei denen eine Insolvenz von vornherein ausgeschlossen ist, etwa wenn die Anlage von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts - unmittelbar oder als Eigenbetrieb - betrieben wird (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 7 C 44.07 - Juris Rn. 28 f.).Dies entspricht der - nicht zu beanstandenden - Regelung Ziffer 3.1 Buchstabe a Satz 1 im Runderlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 20. Januar 2005 (…- 32.1 - 44002, MBl. LSA 2005, S. 52), zuletzt geändert durch Runderlass vom 22. Mai 2009 (…MBl. LSA 2009, S. 398) - im Folgenden: Runderlass MLU -, der insoweit eine den Beklagten bindende und seine Prognose lenkende Verwaltungsvorschrift darstellt (OVG LSA…, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 - Juris Rn. 45, 49), und ist sachgerecht, weil der konkrete Umfang der bei einer möglichen Betriebseinstellung auf dem Anlagengrundstück lagernden Abfälle nicht vorhersehbar ist (BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 7 C 44.07 - Juris Rn. 42).
- BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89
Prüfungsleistung - Bewertungsfehler - Beweislast - Sachverständigengutachten - …
Auszug aus VG Halle, 01.09.2014 - 4 A 62/13
Da dem Beklagten bei der Festsetzung der Sicherheitsleistung eine Prognose der Kosten einer künftigen Ersatzvornahme obliegt, die im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt darauf überprüfbar ist, ob der Beklagte bei seiner Entscheidung den zutreffenden Maßstab zugrunde gelegt hat und ob die Prognose der Kosten über die voraussichtlichen Entsorgungskosten vertretbar ist, ist die Einholung eines Sachverständigengutachtens ein ungeeignetes Beweismittel (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1989 - BVerwG 7 B 104.89 - Juris Rn. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - 8 B 1675/10
Envio muss Sicherheit in Höhe von 1,8 Millionen Euro leisten
Auszug aus VG Halle, 01.09.2014 - 4 A 62/13
Dies folgt aus der bezweckten präventiven Durchsetzung der Nachsorgepflichten nach der Betriebseinstellung und damit auch nach der Einstellung von Abfallbehandlungen (OVG Münster, Beschluss vom 02. Februar 2011 - 8 B 1675/10 - Juris Rn. 39).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 2725/13
Nachträgliche Festsetzung einer Sicherheitsleistung für den Betrieb einer …
Rn. 93 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, BVerwGE 131, 11 = juris Rn. 41 f.; OVG Nds., Urteil vom 16. November 2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 = juris Rn. 39; OVG S.-A., Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 -, ZUR 2013, 284 = juris Rn. 49; VG Halle, Urteil vom 1. September 2014 - 4 A 62/13 -, juris Rn. 44; Diekmann, UPR 2010, 178, 179.Rn. 95 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2008 - 7 C 44.07 -, BVerwGE 131, 11 = juris Rn. 42; OVG NRW, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 8 B 1675/10 -, UPR 2011, 195 = juris Rn. 37; OVG Nds., Urteil vom 16. November 2009 - 12 LB 344/07 -, UPR 2010, 151 = juris Rn. 43; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 4 B 129/07 -, juris Rn. 6; OVG S.-A., Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 L 87/11 -, ZUR 2013, 284 = juris Rn. 48 f.; VG Halle, Urteil vom 1. September 2014 - 4 A 62/13 -, juris Rn. 51; Diekmann, UPR 2010, 178, 179; Kopp-Assenmacher, AbfallR 2010, 150, 152.
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2014 - 2 L 39/13
Maßgeblicher Zeitpunkt bei einer Zwangsgeldfestsetzung
Rn. 4 Am 07.02.2013 hat die Klägerin gegen die aufschiebende Bedingung in der Baugenehmigung vom 10.01.2013 Klage zum Verwaltungsgericht - 4 A 62/13 MD - erhoben (GA Bl. 197).
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