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Rechtsprechung
   BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1282
BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86 (https://dejure.org/1987,1282)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1987 - 4 ABR 35/86 (https://dejure.org/1987,1282)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 (https://dejure.org/1987,1282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern - Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung - Heranziehung von abstrakten Entlohnungsgrundsätzen - Verstoß gegen tarifliche Bestimmungen - Rückgriff auf allgemeine Merkmale bei unbestimmten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 645 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (25)

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Ersten und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 43, 35, 36 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 sowie BAGE 39, 102, 103 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, und 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), haben die Vorinstanzen mit Recht die Drucker P und R nicht als Beteiligte in das vorliegende Beschlußverfahren einbezogen.

    Soweit der Arbeitgeber in seinem Betrieb abstrakte Entlohnungsgrundsätze - wie vorliegend die Antragstellerin das tarifliche Vergütungssystem des LRTV - heranzieht, will der Gesetzgeber mit der Regelung des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, weil es dabei um die Anwendung tariflicher Bestimmungen auf den Einzelfall geht, dem Betriebsrat die Möglichkeit einer Mitbeurteilung der Rechtslage und damit zugleich einer Richtigkeitskontrolle im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und des Schutzes des einzelnen Arbeitnehmers vor unrichtigen Eingruppierungen und Umgruppierungen eröffnen (BAGE 42, 121, 127 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 43, 35, 42 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85

    Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie

    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    Hierfür sprechen weiter zugleich die Übung im Arbeitsleben und die entsprechenden Tarifregelungen für zahlreiche Berufssparten, die nach gefestigter Rechtsprechung des Senats im Sinne eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes dahin ausgelegt werden, daß allgemeine tarifliche Tätigkeitsmerkmale dann als erfüllt anzusehen sind, wenn ein Arbeitnehmer ein in einer bestimmten Lohn- oder Gehaltsgruppe ausdrücklich und singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).

    Im übrigen ist dieser Tarifauslegung des erkennenden Senats und des Landesarbeitsgerichts auch deswegen der Vorzug zu geben, weil sie sich als vernünftig, gerecht, zweckorientiert und praktisch brauchbar erweist (vgl. die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86

    Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der …

    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Ersten und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 43, 35, 36 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 sowie BAGE 39, 102, 103 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, und 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), haben die Vorinstanzen mit Recht die Drucker P und R nicht als Beteiligte in das vorliegende Beschlußverfahren einbezogen.

    Soweit der Arbeitgeber in seinem Betrieb abstrakte Entlohnungsgrundsätze - wie vorliegend die Antragstellerin das tarifliche Vergütungssystem des LRTV - heranzieht, will der Gesetzgeber mit der Regelung des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, weil es dabei um die Anwendung tariflicher Bestimmungen auf den Einzelfall geht, dem Betriebsrat die Möglichkeit einer Mitbeurteilung der Rechtslage und damit zugleich einer Richtigkeitskontrolle im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und des Schutzes des einzelnen Arbeitnehmers vor unrichtigen Eingruppierungen und Umgruppierungen eröffnen (BAGE 42, 121, 127 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 43, 35, 42 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 11/86
    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    Diese Beurteilung des Landesarbeitsgerichts entspricht zugleich der des erkennenden Senats in mehreren Beschlüssen, die wie das vorliegende Beschlußverfahren die Entlohnungsgrundsätze des LRTV betreffen (vgl. den Beschluß des Senats vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 20/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und die unveröffentlichten Beschlüsse vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 11/86 - und - 4 ABR 21/86 -).

    In seinem (unveröffentlichten) Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 11/86 - hat der Senat bereits im einzelnen ausgeführt, daß der "Mehrfarbendruck" im Sinne des entsprechenden Fachbegriffes der Druckindustrie nicht allein dadurch gekennzeichnet wird, daß mehr als eine Farbe verwendet wird.

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …

    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    Im übrigen ist dieser Tarifauslegung des erkennenden Senats und des Landesarbeitsgerichts auch deswegen der Vorzug zu geben, weil sie sich als vernünftig, gerecht, zweckorientiert und praktisch brauchbar erweist (vgl. die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 -, 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    Die der Senatsrechtsprechung entsprechende Tarifauslegung des Landesarbeitsgerichts beruht auf dem Tarifwortlaut und dem gleichwertig zu berücksichtigenden tariflichen Gesamtzusammenhang (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht - …

    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    Hierfür sprechen weiter zugleich die Übung im Arbeitsleben und die entsprechenden Tarifregelungen für zahlreiche Berufssparten, die nach gefestigter Rechtsprechung des Senats im Sinne eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes dahin ausgelegt werden, daß allgemeine tarifliche Tätigkeitsmerkmale dann als erfüllt anzusehen sind, wenn ein Arbeitnehmer ein in einer bestimmten Lohn- oder Gehaltsgruppe ausdrücklich und singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat: …

    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Ersten und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 43, 35, 36 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 sowie BAGE 39, 102, 103 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979), der sich auch der erkennende Senat angeschlossen hat (vgl. die Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, und 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), haben die Vorinstanzen mit Recht die Drucker P und R nicht als Beteiligte in das vorliegende Beschlußverfahren einbezogen.
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    Soweit der Arbeitgeber in seinem Betrieb abstrakte Entlohnungsgrundsätze - wie vorliegend die Antragstellerin das tarifliche Vergütungssystem des LRTV - heranzieht, will der Gesetzgeber mit der Regelung des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, weil es dabei um die Anwendung tariflicher Bestimmungen auf den Einzelfall geht, dem Betriebsrat die Möglichkeit einer Mitbeurteilung der Rechtslage und damit zugleich einer Richtigkeitskontrolle im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und des Schutzes des einzelnen Arbeitnehmers vor unrichtigen Eingruppierungen und Umgruppierungen eröffnen (BAGE 42, 121, 127 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 43, 35, 42 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972 sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten - …

    Auszug aus BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
    Hierfür sprechen weiter zugleich die Übung im Arbeitsleben und die entsprechenden Tarifregelungen für zahlreiche Berufssparten, die nach gefestigter Rechtsprechung des Senats im Sinne eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes dahin ausgelegt werden, daß allgemeine tarifliche Tätigkeitsmerkmale dann als erfüllt anzusehen sind, wenn ein Arbeitnehmer ein in einer bestimmten Lohn- oder Gehaltsgruppe ausdrücklich und singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe - …

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst - …

  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats …

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes - …

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher …

  • BAG, 29.10.1986 - 4 AZR 614/85

    Eingruppierung: Pförtner beim

  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung …

  • BAG, 12.03.1986 - 4 AZR 547/84

    Fahrgastzulage für den Koch eines Taucherbasisschiffes - Definition des …

  • BAG, 09.10.1970 - 1 ABR 18/69

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Lohngruppeneinteilung

  • BAG, 18.04.1984 - 4 AZR 427/82

    Zulagen eines Orchestermusikers - Orchester - Instrumentengruppierungen - Musiker …

  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 461/77

    Tontechniker - Rundfunkanstalt - Begrenzte Selbständigkeit - Erweiterte …

  • BAG, 06.07.1962 - 1 ABR 16/60

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Gehaltsgruppeneinteilung

  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen …

    Das entspricht genau dem Grundsatz der Senatsrechtsprechung, wonach allgemeine, abstrakte Tätigkeitsmerkmale ohne besondere Prüfung dann als erfüllt anzusehen sind, wenn ein Arbeitnehmer ein in einer Lohn- oder Gehaltsgruppe singulär aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt (vgl. den Beschluß des Senats vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie dessen Urteile BAGE 45, 11, 17 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel und 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 16.06.1987 - 4 ABR 63/86

    Lohnrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer - Umgruppierung von …

    Im Hinblick darauf kann den Richtbeispielen nicht nur die Bedeutung beigemessen werden, daß sie lediglich als "Auslegungshilfe" in den Ausnahmefällen heranzuziehen sind, in denen eine kumulative Erfüllung der Bewertungskriterien eines abstrakten Tätigkeitsmerkmals nicht zweifelsfrei festzustellen ist (BAG Beschlüsse vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 20/86 - und vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Auch hier entspricht es aber dem Willen der Tarifvertragsparteien, der mit der Verwendung der Bezeichnung "Auslegungshilfe" deutlich zum Ausdruck kommt, daß die Richtbeispiele bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe in den abstrakten Tätigkeitsmerkmalen und bei der tariflichen Bewertung von Tätigkeiten, die als Richtbeispiele nicht genannt sind, als Vergleichsmaßstab für die geforderte Wertigkeit der Arbeit heranzuziehen sind (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 12. März 1986 - 4 AZR 534/84 -, AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie, Beschlüsse vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 20/86 - und vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 16.06.1987 - 4 ABR 29/87
    Die Anwendung dieser Drucktechnik wollten die TarifVertragsparteien mit der Verwendung des Begriffs "Mehrfarbendrucker" bezeichnen (BAG Beschluß vom 10. Dezember 1986 - 4 ABR 11/86 unveröffentlicht), Danach sind als "Mehrfarbendrucker" im tariflichen Sinne nur solche Drucker anzusehen, die in der zuvor geschilderten Weise mehrere Farben autotypisch ineinanderdrucken (BAG Beschluß vom 18. Februar 1987 - 4 ABR 35/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Gegenteiliges kann auch nicht aus der Senatsentscheidung vom 18. Februar 198? (4 ABR 35/86 zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hergeleitet wer den.

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