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Rechtsprechung
   BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3835
BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98 (https://dejure.org/2000,3835)
BAG, Entscheidung vom 22.03.2000 - 4 ABR 79/98 (https://dejure.org/2000,3835)
BAG, Entscheidung vom 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 (https://dejure.org/2000,3835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • Judicialis

    TVG § 2 Abs. 1; ; TVG § 2 Abs. 2; ; TVG § 2 Abs. 3; ; TVG § 3 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 126
  • NZA 2000, 893
  • BB 2000, 1734
  • DB 2000, 2024
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 20.11.1998 - 11 TaBV 15/98

    Geltung von Tarifverträgen nur zwischen "beiderseits Tarif gebundenen"

    Auszug aus BAG, 22.03.2000 - 4 ABR 79/98
    4 ABR 79/98 11 TaBV 15/98.

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitnehmerin gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. November 1998 - 11 TaBV 15/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Die Abschlussbefugnis muss nicht ausdrücklich in der Satzung der Spitzenorganisation aufgeführt werden; es genügt, wenn sich diese Aufgabe durch Auslegung der Satzung ermitteln lässt (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 94, 126).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit der CGZP - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für …

    Die Abschlussbefugnis muss nicht ausdrücklich in der Satzung der Spitzenorganisation aufgeführt werden; es genügt, wenn sich diese Aufgabe durch Auslegung der Satzung ermitteln lässt (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 94, 126).
  • BAG, 06.05.2003 - 1 AZR 241/02

    Mitgliedschaft einer Handwerksinnung in Arbeitgeberverband

    Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört, wie dies § 2 Abs. 3 TVG verlangt (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - BAGE 94, 126, 129 = AP TVG § 2 Nr. 49 = EzA TVG § 2 Nr. 22, zu II 1 b aa der Gründe), der Abschluß von Tarifverträgen.

    Dem steht nicht entgegen, daß bei ihm neben Vereinigungen von Baugewerbetreibenden auch Einzelpersonen die Mitgliedschaft erwerben können (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - BAGE 94, 126, 128 = AP TVG § 2 Nr. 49 = EzA TVG § 2 Nr. 22, zu II 1 a der Gründe).

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung - …

    Nicht nur aufgrund des Verwaltungshandelns und der früheren Rechtsprechung des BAG "(insb. zu § 2 Abs. 3 TVG, siehe nur BAG v. 22.2.1957 - 1 AZR 426/56; BAG v. 22.3.2000 - 4 ABR 79/98; BAG v. 6.5.2003 - 1 AZR 241/02)" sei für die Zeit vor dem 14.12.2010 aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit von der Tariffähigkeit der CGZP, jedenfalls aber von der Wirksamkeit der vor dem 14.12.2010 abgeschlossenen CGZP-Tarifverträge auszugehen.

    Die Abschlussbefugnis muss nicht ausdrücklich in der Satzung der Spitzenorganisation aufgeführt werden; es genügt, wenn sich diese Aufgabe durch Auslegung der Satzung ermitteln lässt (vgl. BAG 22.03.2000, 4 ABR 79/9, zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 94, 126).

  • ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und …

    Die Abschlussbefugnis muss nicht ausdrücklich in der Satzung der Spitzenorganisation aufgeführt werden; es genügt, wenn sich diese Aufgabe durch Auslegung der Satzung ermitteln lässt (vgl. BAG 22. März 2000 - 4 ABR 79/98 - zu II 1 b aa der Gründe, BAGE 94, 126).
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