Rechtsprechung
| OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Abweichung von einer ganz überwiegenden Rechtsauffassung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Judicialis
ZPO § 36 I Nr. 6; ; ZPO § 13; ; ZPO § 29; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses wegen Vertretung einer in der Rechtsprechung vertretenen Mindermeinung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover - 432 C 1819/03
- AG Hannover - 552 C 1819/03
- AG Lehrte - 13 C 365/03
- OLG Celle, 07.05.2003 - 4 AR 38/03
- OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 31.01.1991 - III ZR 150/88
Anwalthonoraransprüche - Gerichtsstand des Erfüllungsorts - Ort der Kanzlei - …
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03
Denn selbst wenn der Senat sich der herrschenden Meinung anschließen sollte, wonach für anwaltliche Honoraransprüche der Kanzleisitz Erfüllungsort ist (vgl. BGH NJW 1991, Seite 3095; BGHZ 97, 79) wäre der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover vom 19. März 2003 bindend gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO n. F. - BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03
Ein Verweisungsbeschluss ist nicht schon deshalb willkürlich, weil er von einer "ganz überwiegenden" oder "fast einhelligen" Rechtsauffassung abweicht (BGH NJW-RR 2002, 1498). - BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 8/85
Funktionale Zuständigkeit der Prozeßabteilung des Amtsgerichts; Gebührenklage des …
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03
Denn selbst wenn der Senat sich der herrschenden Meinung anschließen sollte, wonach für anwaltliche Honoraransprüche der Kanzleisitz Erfüllungsort ist (vgl. BGH NJW 1991, Seite 3095; BGHZ 97, 79) wäre der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover vom 19. März 2003 bindend gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO n. F.
- OLG Hamburg, 05.03.2003 - 13 AR 3/03
Leistungsort für Honorarforderungen aus einem Steuerberatervertrag
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03
Da im vorliegenden Fall das verweisende Gericht die Annahme seiner Unzuständigkeit begründet hat, sieht der Senat im Gegensatz zum Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 5. März 2003 - 13 AR 3/03 - keinen Anlass zur Vorlage beim Bundesgerichtshof nach § 36 Abs. 3 ZPO, denn die Vorlage durch das Hans. OLG Hamburg beruhte auf der Annahme, dass der dortige Verweisungsbeschluss wegen des Fehlens jeglicher Begründung willkürlich sei. - LG Frankfurt/Main, 03.04.2001 - 15 S 244/00
Kein Privileg für Klagen auf Anwaltshonorar
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03
Das Amtsgericht Hannover hat in seinem Hinweis vom 5. Februar 2003 darauf verwiesen, den Gerichtsstand des § 29 ZPO geprüft zu haben und im Hinblick auf die Entscheidungen des Landgerichts ####### , NJW 2001, Seite 2640 und des Amtsgerichts ####### , NJW 2000, Seite 1654, einen Gerichtsstand am Sitz der Kanzlei der Kläger zu verneinen. - AG Frankfurt/Main, 29.10.1998 - 30 C 1635/98
Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Honorarstreitigkeiten eines …
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03
Ein gemeinsamer Erfüllungsort am Kanzleisitz des Rechtsanwalts wurde und wird mit weiteren beachtlichen Argumenten auch von weiteren Gerichten (AG Frankfurt/Main, NJW 2000, 1802; LG München 1, 13. Zivilkammer, NJW-RR 2002, 206; LG Berlin, NJW-RR 2002, 207 (für Steuerberater) abgelehnt. - AG Berlin-Spandau, 20.01.2000 - 2a C 843/99
Bestimmung des Gerichtsstands bei der Klage auf Zahlung der anwaltlichen …
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03
Das Amtsgericht Hannover hat in seinem Hinweis vom 5. Februar 2003 darauf verwiesen, den Gerichtsstand des § 29 ZPO geprüft zu haben und im Hinblick auf die Entscheidungen des Landgerichts ####### , NJW 2001, Seite 2640 und des Amtsgerichts ####### , NJW 2000, Seite 1654, einen Gerichtsstand am Sitz der Kanzlei der Kläger zu verneinen. - LG München I, 05.07.2001 - 13 S 8763/01
Erfüllungsort des Anwaltsvertrages; Zulässigkeit der Erhebung von Honorarklagen …
Auszug aus OLG Celle, 22.05.2003 - 4 AR 38/03
Ein gemeinsamer Erfüllungsort am Kanzleisitz des Rechtsanwalts wurde und wird mit weiteren beachtlichen Argumenten auch von weiteren Gerichten (AG Frankfurt/Main, NJW 2000, 1802; LG München 1, 13. Zivilkammer, NJW-RR 2002, 206; LG Berlin, NJW-RR 2002, 207 (für Steuerberater) abgelehnt.
- OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 12 AR 5/03
Örtliche Zuständigkeit für Honorarklage des Rechtsanwalts
Angesichts der angestoßenen Diskussion sind auf diese Gründe gestützte Verweisungen als nicht willkürlich und damit als bindend angesehen worden (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, bislang noch nicht veröffentlicht, ergangen auf die Vorlageentscheidung des OLG Hamburg vom 5. März 2003; OLG Frankfurt NJW 2001, 1583; OLG Dresden NJW-RR 2002, 929; Senat, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 12 AR 6/02, nicht veröffentlicht; OLG Dresden, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 4 AR 38/03, bislang nicht veröffentlicht).
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ZPO § 29 § 281 Abs. 2 S. 4
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Verfahrensgang
- AG Hannover - 432 C 1819/03
- AG Hannover - 552 C 1819/03
- AG Lehrte - 13 C 365/03
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