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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1651
BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93 (https://dejure.org/1993,1651)
BGH, Entscheidung vom 10.08.1993 - 4 ARs 13/93 (https://dejure.org/1993,1651)
BGH, Entscheidung vom 10. August 1993 - 4 ARs 13/93 (https://dejure.org/1993,1651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in Deutschland für dasselbe Delikt - Zulässigkeit einer Auslieferung bei entgegenstehenden wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung - Zweck der Vorlegungspflicht wegen beabsichtigter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG §§ 73, 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 547
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.10.1978 - 4 StR 348/78

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Voraussetzung für die Vorlage einer Sache …

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
    Die mit der Vorlegungspflicht verbundene Beschränkung der oberlandesgerichtlichen Entscheidungsfreiheit darf deshalb nicht weitergehen, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (vgl. BGH VRS 55, 420;… Salger in KK/StPO 2. Aufl. § 121 GVG Rdn. 13).

    Eine Bindung an ein prozentuales Verhältnis der Strafen besteht somit bei zutreffender Auslegung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht (vgl. BGHSt 18, 324, 325 f; 28, 165, 166; VRS 55, 420, 421).

  • BGH, 24.04.1986 - 2 StR 565/85

    Verwerflichkeit einer Verkehrsbehinderung

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
    Selbst wenn die prozentuale Bestimmung des Strafenverhältnisses bei isolierter Betrachtung als allgemeiner Rechtssatz zu verstehen wäre, könnte ein solcher Rechtssatz für andere Fälle nur Geltung beanspruchen, wenn diese der entschiedenen Sache in den wesentlichen Beziehungen gleichkämen (vgl. BGHSt 34, 71, 76).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der …

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
    Daß der Generalbundesanwalt die Vorlegung für zulässig hält und einen Sachantrag gestellt hat, erfüllt die Voraussetzungen des § 42 Abs. 2 IRG nicht (vgl. dazu BGHSt 32, 221, 224).
  • BGH, 19.06.1986 - 4 StR 622/85

    Inlandsbezug eines Verstoßes gegen Lenk- und Ruhezeiten

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
    Daher ist der Bundesgerichtshof bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vorlage nach § 42 Abs. 1 IRG an die Rechtsauffassung und die Tatsachenbewertung des vorlegenden Gerichts nur gebunden, soweit er sie für vertretbar hält (vgl. BGHSt 34, 101, 105;… Salger a.a.O. Rdn. 43).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch …

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
    Die Vorlegungspflicht wegen beabsichtigter Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder einer nach Inkrafttreten des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen ergangenen Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts gemäß § 42 Abs. 1, 2. Alternative IRG dient, wie die des § 121 Abs. 2 GVG, allein dem Zweck, eine einheitliche Rechtsanwendung zu sichern (vgl. BGHSt 33, 310, 313).
  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 50/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
    Eine Bindung an ein prozentuales Verhältnis der Strafen besteht somit bei zutreffender Auslegung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht (vgl. BGHSt 18, 324, 325 f; 28, 165, 166; VRS 55, 420, 421).
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes …

    Auszug aus BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93
    Eine Bindung an ein prozentuales Verhältnis der Strafen besteht somit bei zutreffender Auslegung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nicht (vgl. BGHSt 18, 324, 325 f; 28, 165, 166; VRS 55, 420, 421).
  • BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24

    Vorlage nach § 42 Abs. 1 IRG (Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; …

    a) Das Oberlandesgericht hat in vertretbarer Rechtsauffassung und Tatsachenbewertung und damit für den Senat bindend (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1993 - 4 ARs 13/93, juris Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 19. Juni 1986 - 4 StR 622/85, juris Rn. 7, BGHSt 34, 101, 105) angenommen, dass der Auslieferung nicht unabhängig von der Beantwortung der Vorlegungsfrage gemäß Art. 10 EuAlÜbk die Verjährung der Strafverfolgung nach dem Recht des ersuchenden oder des ersuchten Staates entgegensteht.
  • BGH, 02.07.2026 - 4 StR 235/25

    Feststellung des Nichtvorliegens eines Beweisverwertungsverbots nach Vorlage der …

    Da die Rohmessdaten nach der bindenden Tatsachenbewertung im Ausgangsverfahren (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - 4 ARs 7/25 Rn. 15;… Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 ARs 11/24 Rn. 17; Beschluss vom 10. August 1993 - 4 ARs 13/93, juris Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 1986 - 4 StR 622/85. BGHSt 34, 101, 105) durch das Messgerät nicht gespeichert wurden, bedurfte es keines weitergehenden Antrags des Verteidigers zur Ausschöpfung seiner prozessualen Möglichkeiten.
  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der …

    Ohne einen Vergleich der jeweiligen Straferwartung lässt sich die Frage der Unzulässigkeit der Rechtshilfe sachgerecht nicht beurteilen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles müssen auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick behalten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 1993 - 4 ARs 13/93 -, NStZ 1993, S. 547).
  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 1 Ausl (24) 1246/09

    Unzulässigkeit der Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei …

    Bei der Beurteilung kommt es stets auf den Einzelfall an (BGH NStZ 1993, 547 ).
  • BGH, 21.03.2000 - 4 StR 287/99

    Zulässigkeit der Vorlage; Entscheidungserheblichkeit; Fahrlässige Nichtzahlung …

    Die mit ihr verbundene Beschränkung der oberlandesgerichtlichen Entscheidungsfreiheit darf deshalb nicht weiter gehen, als es zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich ist (BGHSt 30, 160, 162; BGH NJW 1963, 2085; VRS 25, 270; bei Holtz MDR 1979, 109; wistra 1994, 30, 31).
  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr …

    Bei der Prüfung ist zum einen die jeweilige Straferwartung zu vergleichen, zum anderen sind auch die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 547 ).

    Der Verstoß gegen den Kernbereich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes lässt sich nicht allein mit einer Strafenarithmetik begründen, sondern es müssen die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles und die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung im Blick behalten werden (BGH NStZ 1993, 547 ; OLG Karlsruhe StV 2007, 145).

  • OLG Hamm, 22.11.2021 - 2 Ausl 178/21

    Auslieferungshindernis wegen unerträglich harter Strafe; Haftbedingungen in …

    Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der Auslieferung mit den in Bezug genommenen verfassungsrechtlichen Standards ist ein Vergleich der jeweiligen Straferwartung vorzunehmen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles sind auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick zu behalten (…BVerfG a. a. O. Tz. 26; vgl. auch BGH, Beschluss v. 10.08.1993, Az. 4 ARs 13/93, NStZ 1993, 547).
  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 2 Ausl 104/20
    Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der Auslieferung mit den zurückgenommenen verfassungsrechtlichen Standards ist ein Vergleich der jeweiligen Straferwartung vorzunehmen; neben den Besonderheiten des Einzelfalles sind auch die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung, des Strafvollzuges und der Strafaussetzung im Blick zu behalten (…BVerfG a. a. O. Tz. 26; vgl. auch BGH, Beschluss v. 10.08.1993, Az. 4 ARs 13/93, NStZ 1993, 547).
  • BGH, 18.12.2025 - 4 ARs 7/25

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für die Entscheidung in wegen …

    Hierzu hat das Kammergericht in vertretbarer Rechtsauffassung und Tatsachenbewertung und damit für den Senat bindend (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Januar 2025 - 4 ARs 11/24 Rn. 17; Beschluss vom 10. August 1993 - 4 ARs 13/93, juris Rn. 11; Beschluss vom 19. Juni 1986 - 4 StR 622/85, BGHSt 34, 101, 105) angenommen, dass auch T. und G. zum Zwecke der Auslieferung ergriffen bzw. ermittelt wurden.
  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der …

    Dabei kommt es stets auf den Einzelfall an (BGH NStZ 1993, 547).
  • OLG Zweibrücken, 22.04.2021 - 1 AR 12/20

    Internationale Rechtshilfe: Auslieferung zum Zweck der Strafvollstreckung gegen …

  • OLG Stuttgart, 07.04.2006 - 3 Ausl 23/04

    Auslieferung nach Peru: Übermäßige Strafhöhe im ersuchenden Staat als …

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 1 ARs 21/08

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung wegen des Besitzes nur …

  • OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines …

  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der …

  • OLG Hamm, 19.12.2000 - 4 Ausl 124/00

    Auslieferung, ordre public, unangemessen harte Strafe im Ausland zu verbüßen

  • OLG Dresden, 05.11.2008 - Ausl 117/08

    Auslieferungssache

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener …

  • OLG Oldenburg, 21.05.2021 - 1 Ausl 1/21

    Auslieferung eines Griechen ins Heimatland; Keine materielle Beurteilung …

  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
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