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| BSG, 04.02.2009 - B 4 AS 6/09 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LSG Sachsen-Anhalt - L 2 AR 27/08
- LSG Sachsen-Anhalt - L 2 B 201/08
- LSG Sachsen-Anhalt - L 5 B 287/08
- SG Magdeburg, 01.04.2008 - S 13 AS 704/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2008 - L 2 B 313/08
- BSG, 12.01.2009 - B 4 AS 138/08 S
- BSG, 02.02.2009 - B 4 AS 2/09 S
- BSG, 04.02.2009 - B 4 AS 6/09 S
- BSG, 04.02.2009 - B 4 AS 7/09 S
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2009 - L 5 B 428/08
- BSG, 20.04.2009 - B 14 AS 34/09 S
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.10.2012 - L 5 AS 157/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Einstiegsgeld - …
Die "Türöffnerfunktion" der Antragstellung bezieht sich bei einem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf "regelmäßig alle im 1. und 2. Unterabschnitt des 2. Abschnitts des 3. Kapitels SGB II genannten Leistungen" (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2010, Az.: B 4 AS 6/09 R, juris RN 15), also auf Leistungen nach den §§ 19 bis 28 SGB II. Sonderleistungen wie die hier begehrten Eingliederungsleistungen sind besonders geltend zu machen. - LSG Sachsen-Anhalt, 26.05.2011 - L 5 AS 100/11
Ausschluss der Beschwerde in Prozesskostenhilfesachen des einstweiligen …
Im Hinblick auf die Entscheidungen des BSG vom 23. April 2010 (B 4 AS 1/09 R und B 4 AS 6/09 R) folge für die Berufungssumme, dass zumindest von einem Wert von 1.953,30 EUR (114,90 EUR x 17 Monate [November 2009 bis April 2011]) auszugehen sei. - LSG Baden-Württemberg, 21.10.2010 - L 7 AS 891/08 Grundvoraussetzung für die Gewährung des Einstiegsgeldes ist in jedem Fall, dass der Anspruchsteller zu dem nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II berechtigten Personenkreis gehört (…vgl. BSG SozR 4-4200 § 16 Nr. 1 (Rdnr. 20); BSG, Urteil vom 1. Juni 2010 - B 4 AS 6/09 R - a.a.O. (Rdnr. 13);… Spellbrink in Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 29 Rdnr. 12); hierzu gehört insbesondere die Hilfebedürftigkeit, die freilich für die Zeit nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit durch die Regelung des § 29 Abs. 1 Satz 2 SGB II modifiziert wird, sowie die Erwerbsfähigkeit des Hilfesuchenden.
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