Rechtsprechung
| BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 233/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versagung der Berufung auf die Versäumung einer gesetzlichen Ausschlussfrist bei gleichzeitiger Akkordlohnabrechnungsverzögerung durch den Arbeitgeber eines Stukkateurs
- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1986, 429
- BB 1986, 392
- DB 1986, 547
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82
Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend …
Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 233/84
Hierbei ist mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, daß sich ein Arbeitgeber nach Treu und Glauben nicht auf eine Verkürzung oder Versäumung einer tariflichen Ausschlußfrist berufen darf, solange er schuldhaft eine Abrechnung verzögert, ohne die der Arbeitnehmer seine Ansprüche nicht erkennen und erheben kann (BAG Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 18.01.1969 - 3 AZR 451/67
Tarifliche Ausschlußfristen
Auszug aus BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 233/84
Ist aber eine Abrechnung erteilt, aus der sich die abgerechneten Flächen, Akkordsätze, Zulagen und Lohnstunden ergeben, beginnt mit dem Zugang der Abrechnung der Lauf der Verfallfrist (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 -, AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
- BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00
Einzelvertragliche Ausschlußfrist
Auf die Abrechnung kommt es für die Fälligkeit im Sinne einer Ausschlußfrist nur dann an, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche ohne die Abrechnung der Gegenseite nicht erkennen kann (BAG 6. November 1985 - 4 AZR 233/84 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 67; 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64). - LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben - …
Soweit das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil unter Berufung auf das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 06.11.1985 (-- 4 AZR 233/84 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 67) die Auffassung vertritt, trotz des Ausscheidens der Klägerin aus dem Betrieb der Beklagten mit dem 30.09.1998 sei der Beginn der in § 16 .1 Satz 2 MTV normierten Verfallfrist solange gehemmt gewesen, wie die Septemberabrechnung 1998 der Klägerin noch nicht vorgelegen habe, so dass sie erst mit deren Aushändigung am 15.10.1998 begonnen habe, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.In diesen Fällen, so das BAG, beginnt der Lauf der Verfallfrist, wenn die Abrechnung erteilt ist, mit ihrem Zugang (vgl. BAG v. 06.11.1985 -- 4 AZR 233/84 -- a.a.O.).
- LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91
Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung
Das ist dann der Fall, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren läßt (vergl. hierzu näher: LAG Berlin, Beschl. v. 18.2.1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979 - DB 1980, 2091; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.1981 - 20 TaBV 92/81 - EzA § 98 ArbGG 1979 Nr. 4 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluß v. 4.12.1985 - 3 TaBV 101/85 - DB 1986, 547; LAG München, Beschluß v. 21.1.1985 - 9 TaBV 27/84 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; LAG Hamburg, Beschl. v. 7.3.1985 - 1 TaBV 1/84 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 6; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.1988 - 17 (6) TaBV 114/88 - NZA 1989, 147; LAG München, Beschl. v. 14.3.1989 - 2 TaBV 53/88 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 18).
- LAG Nürnberg, 11.03.2003 - 6 Sa 237/02
Urlaubsabgeltung, Geltendmachung - Ausschlussfristen und Abrechnungspflicht
Das Arbeitsgericht hat zutreffend dargestellt, dass der Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, nur dann die für Zahlungsansprüche geltenden Ausschlussfristen hemmt, wenn der Arbeitnehmer ohne die Abrechnung nicht oder jedenfalls nicht ohne besonderen Aufwand in der Lage ist, seine Ansprüche zu erkennen oder zu beziffern (BAG v. 27.11.1984, 3 AZR 596/82, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 64; BAG v. 06.11.1985, 4 AZR 233/84, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 67; BAG v. 27.02.2002, 9 AZR 543/00, EzA § 138 BGB Nr. 30; ausdrücklich auch LAG Hamburg vom 02.09.1994, 3 Sa 4/94, LAGE § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 34). - LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 1963/99
Ansprüche auf Urlaubsvergütung gegen den Nachlasskonkursverwalter ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Niedersachsen, 30.06.2009 - 3 Sa 1658/08
Überstundenentgelt für Besatzungen von Fährschiffen; Anspruchsverfall aufgrund …
Ausnahmsweise kann der Lauf einer Ausschlussfrist allerdings dann gehemmt sein, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, seinem Arbeitnehmer über dessen Ansprüche eine Abrechnung zu erteilen, und ohne Abrechnung eine Überprüfung des ausgezahlten Betrages unmöglich oder unzumutbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.1985 - 4 AZR 233/84 - AP 93 zu § 4 TVG Ausschlussfristen = NZA 86, 429;… Schaub, § 205 Rn. 25 m. w. N.). - BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 521/91
Verfall von Provisionsansprüchen im Baugewerbe - Provision für den Verkauf eines …
Zwar beginnt der Lauf der Ausschlußfrist ohne Abrechnung nicht (…BAG Urteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - a.a.O.; Urteil vom 6. November 1985 - 4 AZR 233/84 - AP Nr. 93 zu § 4 TVG Ausschlußfristen;… Urteil vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - a.a.O.; Urteil vom 18. Januar 1969 - 3 AZR 451/67 - AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 10. August 1967 - 3 AZR 221/66 - AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), weil der Anspruch noch nicht im Sinne der Tarifbestimmung fällig ist (BAG Urteil vom 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78 - AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.2012 - 7 Sa 220/12
Forderungsübergang von Insolvenzgeld - Betriebsübergang - Firmenfortführung - …
Die Arbeitnehmer waren nicht auf eine Abrechnung des Arbeitgebers angewiesen, um ihre Ansprüche erkennen und erheben zu können (vgl. dazu etwa BAG 6. November 1985 - 4 AZR 233/84, AP Nr. 93 zu § 4 TVG Ausschlussfristen); die Ausschlussfrist begann daher jeweils mit dem 15. des Folgemonats. - LAG Köln, 06.07.2004 - 1 Sa 187/04
Verfall von Urlaub
Gleiches gilt für die erst wesentlich später erstellte Gehaltsabrechnung des beklagten Landes, so dass es auf den Einfluss von Lohnabrechnungen auf den Beginn von Verfallfristen (BAG vom 06.11.1985 - 4 AZR 233/84 - DB 1986, 547; BAG vom 27.02.2002 - 9 AZR 543/00 - EzA § 138 BGB Nr. 30) nicht ankommt. - ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11
Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung - …
Der Lauf der Geltendmachungsfrist kann daher vom Erhalt von Gehaltsabrechnungen abhängig sein (vgl. BAG vom 27.11.1984 - 3 AZR 596/82 und vom 06.11.1985 - 4 AZR 233/84).. - ArbG Düsseldorf, 30.07.2008 - 4 Ca 666/08
Erfordernis der Vorlage einer Originalvollmacht bei Ausspruch der Kündigung eines …
- LAG Hamm, 06.05.2002 - 8 Sa 45/02
Arbeitsvergütung / Akkord / Baugewerbe / Abrechnung / Verfall / Hemmung / …
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