Rechtsprechung
| BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche Sozialhilfe" - "Besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit - Wertender Vergleich
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche Sozialhilfe" - "Besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit - Wertender Vergleich
- rechtsinformationen.bund.de
Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche Sozialhilfe" - "Besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit - Wertender Vergleich
- rechtsprechung-im-internet.de
Anl 1a VergGr Vb Fallgr 1a BAT-O, Anl 1a VergGr IVb Fallgr 1a BAT-O, § 17 Abs 1 TVÜ-VKA, § 16 TVöD, Anh §16 Abschn 1 Abs 1 TVöD
Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche Sozialhilfe" - "Besonders verantwortungsvolle" Tätigkeit - Wertender Vergleich - IWW
§§ 22, 23 BAT-O, Anlage 1a zum BAT-O, § 16 TVöD, Anl. 1a zum BAT-O, § 563 Abs. 3 ZPO, § 18 SGB XII, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 und Unterabs. 4 BAT-O, § 16 Abs. 3 Satz 1 TVöD, § 91 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche Sozialhilfe"; Begriff der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit i.S. der Vergütungsgruppe IVb BAT-O
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche Sozialhilfe"
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 22.03.2012 - 7 Ca 2435/11
- LAG Sachsen, 18.01.2013 - 3 Sa 247/12
- BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Wird zitiert von ... (98) Zitiert selbst (18)
- BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06
Eingruppierung Sachbearbeiterin im Sozialamt
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Eine solche ist ausreichend, soweit - wie hier - die Tätigkeit der Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f aa der Gründe; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 22).Die revisionsrechtliche Überprüfung des Berufungsurteils ist dabei grundsätzlich darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht von dem zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat (…st. Rspr., vgl. nur BAG 27. August 2008 - 4 AZR 470/07 - Rn. 20, mwN; 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 25).
Rn. 26 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist unter "Verantwortung" iSd. zur Beurteilung stehenden Tarifmerkmals zunächst die Verpflichtung der Angestellten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihr übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (grdl. BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 ; vgl. auch 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 26).
Soweit es um Entscheidungen über Leistungen an Dritte geht, kann die besondere Verantwortung darin liegen, dass sie auf die betroffenen Antragsteller Auswirkungen von erheblicher Tragweite haben (BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 29; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f bb (3) der Gründe).
Zwar war in der vom Landesarbeitsgericht herangezogenen, das Vorliegen einer besonderen Verantwortung ablehnenden Entscheidung des Senats vom 9. Mai 2007 (- 4 AZR 351/06 -) die Anordnungsbefugnis auf 1.500,00 Euro beschränkt.
Die ablehnende Senatsbegründung hatte sich aber nicht auf diese quantitative Begrenzung gestützt, sondern auf die - im Entscheidungsfall nicht hinreichende - "konkrete Tragweite der Entscheidungen für die betroffenen Antragsteller" (BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 29).
Rn. 37 Liegen in einer solchen Form den jeweils in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmalen der Ausgangsfallgruppe und der Aufbaufallgruppe zumindest hinsichtlich der Ausgangsfallgruppe eine iwS "unstreitige" Bewertung einer vergleichbaren Tätigkeit zugrunde, kann der - behauptete - Unterschied an die jeweils zu tragende Verantwortung, der "gewichtig, beträchtlich" sein muss (BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 26 mwN), anhand der genannten Maßstäbe (vgl. oben I 3 c bb [1]) bewertet werden.
Rn. 40 Die Klägerin kann jedoch in Anknüpfung an den Vortrag der Beklagten auf die Sachbearbeiter "Wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte" (vgl. hierzu BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -) und die der "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" als Beispiele für die allgemeine Sachbearbeitung in dem Bereich "Wirtschaftliche Sozialhilfe" verweisen (vgl. hierzu BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 -).
- BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche …
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 28; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f aa der Gründe) zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden.Eine solche ist ausreichend, soweit - wie hier - die Tätigkeit der Angestellten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (BAG 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f aa der Gründe;… 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 22).
Soweit es um Entscheidungen über Leistungen an Dritte geht, kann die besondere Verantwortung darin liegen, dass sie auf die betroffenen Antragsteller Auswirkungen von erheblicher Tragweite haben (…BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 29; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f bb (3) der Gründe).
1a BAT-O -, muss sie in einem Eingruppierungsrechtstreit diejenigen Tatsachen darlegen, die diesen Vergleich ermöglichen (BAG 12. März 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f bb (2) der Gründe; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - zu II 4 b dd (1) der Gründe).
- BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08
Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere …
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Bei Aufbaufallgruppen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 28; 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f aa der Gründe) zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden.Der Tatsachenvortrag muss insgesamt erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (st. Rspr., etwa BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 27;… 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305; 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - zu I 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 109, 321).
- BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
Korrigierende Rückgruppierung
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Je nach der Lage des Einzelfalles kann sie sich auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 -).Rn. 40 Die Klägerin kann jedoch in Anknüpfung an den Vortrag der Beklagten auf die Sachbearbeiter "Wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte" (vgl. hierzu BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -) und die der "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" als Beispiele für die allgemeine Sachbearbeitung in dem Bereich "Wirtschaftliche Sozialhilfe" verweisen (vgl. hierzu BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 -).
- BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07
Eingruppierung eines Landschaftsgärtners
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Der Tatsachenvortrag muss insgesamt erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (…st. Rspr., etwa BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 27; 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305; 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - zu I 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 109, 321). - BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01
Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
1a BAT-O -, muss sie in einem Eingruppierungsrechtstreit diejenigen Tatsachen darlegen, die diesen Vergleich ermöglichen (BAG 12. März 2004 - 4 AZR 371/03 - zu I 1 f bb (2) der Gründe; 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - zu II 4 b dd (1) der Gründe). - BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02
Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Der Tatsachenvortrag muss insgesamt erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (…st. Rspr., etwa BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 27;… 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 19, BAGE 127, 305; 11. Februar 2004 - 4 AZR 684/02 - zu I 3 c bb (1) der Gründe, BAGE 109, 321). - BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 645/04
Eingruppierung einer Diplom-Betriebswirtin (FH) in der Schwerpunktabteilung für …
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Rn. 30 Hierauf stellt auch die Senatsrechtsprechung ab, nach der ein Angestellter, der "an Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen gegenüber … Dritten deshalb wesentlich beteiligt ist, weil sein Vorgesetzter zur Nachprüfung aller vom Angestellten bearbeiteten Vorgänge schon zeitlich nicht in der Lage und deshalb nicht dazu verpflichtet ist" (BAG 15. Februar 2006 - 4 AZR 645/04 - Rn. 25 mwN). - BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 286/10
Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher …
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Dieser qualitativ bestimmte Maßstab folgt insbesondere daraus, dass die Tarifvertragsparteien des BAT-O den Arbeitsvorgang zur grundlegenden und universalen Bezugsgröße für die Eingruppierung gemacht haben (st. Rspr., zB BAG 21. März 2012 - 4 AZR 286/10 - Rn. 43 mwN;… 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 49, BAGE 140, 311). - BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe - …
Auszug aus BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Denn nach der Eigenart der Sozialhilfe als Hilfe in gegenwärtiger Not setzt eine positive Rechtsmittelentscheidung voraus, dass die Notlage, insbesondere der Hilfebedarf noch zur Zeit der letzten Entscheidung besteht (vgl. zB BVerwG 31. August 1995 - 5 C 9/94 - BVerwGE 99, 149). - BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 264/10
Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O - Lehrtätigkeit an …
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84
Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …
- BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
- BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08
Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt
- BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 470/07
Eingruppierung einer Widerspruchssachbearbeiterin
- BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09
Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL
- BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
- LAG Sachsen, 18.01.2013 - 3 Sa 247/12
- BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14
Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
Dieser ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (…st. Rspr., zuletzt zB BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 618/13 - Rn. 31; 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 23). - LAG Sachsen, 12.03.2026 - 4 SLa 324/24
Arbeitsentgelt; Kündigung; Tarifliche Einstufung; Urlaub; Zeugnis; …
Rn. 67 (1) Unter "Verantwortung" im Sinne des zur Beurteilung stehenden Tarifmerkmals ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst die Verpflichtung der Beschäftigten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem ihr übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Bediensteten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26).Im Anschluss an diese Bestimmung des Begriffes der "Normalverantwortung" hat das Bundesarbeitsgericht beispielhaft eine Reihe von Kriterien entwickelt, die nach seiner Ansicht geeignet sein können, die tariflich geforderte herausgehobene besondere Verantwortung der Beschäftigten zu begründen (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26).
Je nach Lage des Einzelfalles kann sie sich auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26).
Soweit es um Entscheidungen über Leistungen an Dritte geht, kann die besondere Verantwortung darin liegen, dass sie auf die betroffenen Antragsteller Auswirkungen von erheblicher Tragweite haben (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26).
Rn. 68 (2) Beruft sich eine Beschäftigte auf die Erfüllung der Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals, das gegenüber einer niedrigeren Entgeltgruppe ein Heraushebungsmerkmal fordert - wie hier bei der Entgeltgruppe 9c gegenüber der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 2 TVöD-VKA -, muss sie in einem Eingruppierungsrechtstreit diejenigen Tatsachen darlegen, die diesen Vergleich ermöglichen (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 34).
Dabei genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht, nur die eigene Tätigkeit darzustellen (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 34).
Allein aus der Betrachtung der jeweiligen Tätigkeit der Beschäftigten sind noch keine Rückschlüsse darauf möglich, ob das Heraushebungsmerkmal vorliegt (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 34).
Der Tatsachenvortrag muss insgesamt erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 34).
Ein wertender Vergleich betreffend das tarifliche Heraushebungsmerkmal der "besonderen Verantwortung" verlangt danach zunächst die Benennung einer Vergleichsgruppe von Beschäftigten, deren Tätigkeiten entsprechend der Ausgangsfallgruppe bewertet sind (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 35).
Um vergleichbar zu sein, muss die Tätigkeit dieser Beschäftigten zumindest eine Reihe von gemeinsamen Merkmalen mit derjenigen aufweisen, die von der klagenden Beschäftigten ausgeübt wird (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 35).
Hierfür können rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, namentlich des Bundesarbeitsgerichts, als Indiz herangezogen werden, wenn in ihnen eine entsprechende tarifliche Bewertung dieser Tätigkeit vorgenommen wurde (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 35).
Dabei ist jedoch von Bedeutung, dass eine arbeitsgerichtliche Entscheidung in einem Eingruppierungsrechtsstreit regelmäßig nicht zwingend verallgemeinerbare Aussagen über die dort beurteilte Tätigkeit im Allgemeinen enthält (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 35).
Sodann ist dieser Vergleichstätigkeit die dabei wahrzunehmende "Normalverantwortung" zuzuordnen und ihr die gesteigerte Verantwortung der Tätigkeit der klagenden Beschäftigten gegenüberzustellen (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 36).
Sie bezieht sich auch auf die konkrete Tragweite und die Folgen der Entscheidung, also ihre tatsächlichen oder mutmaßlichen Wirkungen, wenn sie einmal getroffen worden ist (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 36).
Liegen in einer solchen Form den jeweils in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmalen der Ausgangsfallgruppe und der Aufbaufallgruppe zumindest hinsichtlich der Ausgangsfallgruppe eine im weitesten Sinne "unstreitige" Bewertung einer vergleichbaren Tätigkeit zugrunde, kann der - behauptete - Unterschied an die jeweils zu tragende Verantwortung, der "gewichtig, beträchtlich" sein muss, anhand der oben genannten Maßstäbe bewertet werden (BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 37).
- BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13
Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen …
So mag beispielsweise eine Klageabweisung ua. dem Umstand geschuldet sein, dass die klagende Partei keinen schlüssigen Klagevortrag erbracht hat (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 35).Rn. 25 bb) In einem zweiten Schritt ist dieser Vergleichstätigkeit die dabei wahrzunehmende "Normalschwierigkeit" bzw. "Normalbedeutung" zuzuordnen und ihr die besondere Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit des klagenden Arbeitnehmers gegenüberzustellen (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 36).
Rn. 28 cc) Erst wenn in dieser Form den jeweils in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmalen der zu vergleichenden Vergütungsgruppen zumindest hinsichtlich der Ausgangsvergütungsgruppe eine im weiteren Sinne "unstreitige" Bewertung einer vergleichbaren Tätigkeit zugrunde liegt, kann der - behauptete - Unterschied der jeweiligen Schwierigkeit und Bedeutung anhand der genannten Maßstäbe bewertet werden (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 37).
- BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19
"Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA
Rn. 38 1. Unter "Verantwortung" im Tarifsinn ist die Verpflichtung des Beschäftigten zu verstehen, dafür einstehen zu müssen, dass in dem übertragenen Dienst- oder Arbeitsbereich die dort - auch von anderen Beschäftigten - zu erledigenden Aufgaben sachgerecht, pünktlich und vorschriftsgemäß ausgeführt werden (st. Rspr., zuletzt zB BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 26 mwN zum Begriff der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit). - LAG Hamm, 09.02.2022 - 3 Sa 875/21
Überleitungsregelung in § 29c TVöD-VKA für die neuen Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c …
Somit seien die Sachbearbeiter aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.2007 (4 AZR 351/06) und vom 21.01.2015 (4 AZR 253/13) als Vergleichsgruppe heranzuziehen.In diesem Fall ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 20) zunächst zu prüfen, ob die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt werden.
Eine solche ist ausreichend, soweit - wie hier - die Tätigkeit der Beschäftigten zwischen den Parteien unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (BAG, 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 21).
Soweit es um Entscheidungen über Leistungen an Dritte geht, kann die besondere Verantwortung darin liegen, dass sie auf die betroffenen Antragsteller Auswirkungen von erheblicher Tragweite haben (BAG, 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 26).
Der Tatsachenvortrag muss insgesamt erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit aus der in der Ausgangsfallgruppe erfassten Grundtätigkeit heraushebt und einen wertenden Vergleich mit dieser nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeit erlauben (BAG, 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 34).
Hierfür können rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, namentlich des Bundesarbeitsgerichts, als Indiz herangezogen werden, wenn in ihnen eine entsprechende tarifliche Bewertung dieser Tätigkeit vorgenommen wurde (BAG, 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 35).
Sie bezieht sich auch auf die konkrete Tragweite und die Folgen der Entscheidung, also ihre tatsächlichen oder mutmaßlichen Wirkungen, wenn sie einmal getroffen worden ist (BAG, 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 36).
Rn. 53 Liegen in einer solchen Form den jeweils in Betracht kommenden Tätigkeitsmerkmalen der Ausgangsfallgruppe und der Aufbaufallgruppe zumindest hinsichtlich der Ausgangsfallgruppe eine im weiteren Sinn "unstreitige" Bewertung einer vergleichbaren Tätigkeit zugrunde, kann der - behauptete - Unterschied an die jeweils zu tragende Verantwortung, der "gewichtig, beträchtlich" sein muss, anhand der genannten Maßstäbe bewertet werden (BAG, 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 37).
Rn. 55 (1) Die von der Klägerin zum Vergleich herangezogenen Sachbearbeiter aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.2007 (4 AZR 351/06) und vom 21.01.2015 (4 AZR 253/13) sind als Vergleichsgruppe nicht geeignet.
Diese Vergleichsgruppen zeichnen sich dadurch aus, dass sie über die Gewährung von Leistungen im Bereich "Wirtschaftliche Sozialhilfe" entscheiden (vgl. BAG, 21.01.2015, 4 AZR 253/13, Rn. 40).
Rn. 57 dd) Geht man zugunsten der Klägerin gleichwohl davon aus, dass die Sachbearbeiter aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 09.05.2007 (4 AZR 351/06) und vom 21.01.2015 (4 AZR 253/13) als Vergleichsgruppe herangezogen werden können, so hebt sich die Tätigkeit der Klägerin im Rahmen des Arbeitsvorgangs Nr. 1 nicht als "besonders verantwortungsvoll" im Sinne des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9c aus der Entgeltgruppe 9b heraus.
- LAG Hamm, 07.04.2016 - 8 Sa 1593/15
Eingruppierung; TV-L; Sachbearbeiterin; Reisekosten; selbständige Leistungen; …
Vom Erfordernis gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ist daher - zumal dies zwischen den Parteien nicht im Streit steht - bei summarischer Prüfung dieses Tätigkeitsmerkmals auszugehen (zur summarischen Prüfung unstreitiger Tätigkeitsmerkmale bei Aufbaufallgruppen: BAG, Urteil vom 21.01.2015 - 4 AZR 253/13 - juris m. w. N.). - BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19
Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich
Dieser Vortrag muss dem Gericht einen Vergleich zwischen der Tätigkeit in der Ausgangsentgeltgruppe und der unter das höher bewertete Tarifmerkmal fallenden erlauben (erstmals zum wertenden Vergleich BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - zu B II 3 c der Gründe;… weiterhin etwa BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 38;… 9. Dezember 2015 - 4 AZR 11/13 - Rn. 18 ff.; 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 17 ff., 34;… 16. Mai 2013 - 4 AZR 445/11 - Rn. 14). - BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Das Landesarbeitsgericht durfte sich deshalb auf eine pauschale, summarische Prüfung beschränken (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 21;… 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 - Rn. 23). - BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds
Eine solche ist ausreichend, soweit - wie hier - die Tätigkeit einer Beschäftigten zwischen den Parteien unstreitig ist und diese selbst die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansehen (BAG 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 21). - BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 156/15
Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
Dieser ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (…st. Rspr., zuletzt zB BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 618/13 - Rn. 31; 21. Januar 2015 - 4 AZR 253/13 - Rn. 23). - LAG Niedersachsen, 23.04.2024 - 9 Sa 382/23
Vergütung der Arbeitsleitung durch Höhergruppierung eines Beschäftigten als …
- LAG Hamm, 19.05.2021 - 3 Sa 1262/20
Feststellungsinteresse bei Eingruppierungsfeststellungklage; Kein Anspruch auf …
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.04.2026 - 3 SLa 134/25
- LAG Niedersachsen, 26.09.2017 - 11 Sa 437/17
Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten
- BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15
Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2016 - 5 Sa 226/15
Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für Widersprüche und Klagen im Jobcenter
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2024 - 2 Sa 109/23
Eingruppierung TVöD-VKA - Kataster- und Vermessungsamt - Sachbearbeiterin …
- LAG Sachsen, 18.11.2024 - 2 Sa 76/23
Entgeltordnung
- LAG Niedersachsen, 13.01.2023 - 6 Sa 139/22
Darlegungs- und Beweislast; Die Hälfte; Ein Drittel; Darlegungs- und Beweislast; …
- LAG Düsseldorf, 12.02.2019 - 3 Sa 467/18
Heraushebungsmerkmale bei besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten
- BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen - …
- LAG Köln, 27.09.2016 - 12 Sa 741/15
Abgrenzung von Entgeltgruppe 11 und Entgeltgruppe 12 TVöD
- LAG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 5 Sa 40 öD/19
Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Jobcenter - Bildung von Arbeitsvorgängen
- LAG Thüringen, 03.09.2024 - 1 Sa 221/23
Bildung von Arbeitsvorgängen bei leitenden Tätigkeiten - Eingruppierung einer …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2018 - 3 Sa 101/18
Eingruppierung eines Mitarbeiters im Aufgabenbereich von EU-Vergabeverfahren - …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2026 - 5 SLa 143/25
Eingruppierung Öffentlicher Dienst - Sachbearbeiterin Grundsicherung/Hilfe zum …
- LAG Baden-Württemberg, 22.12.2021 - 10 Sa 18/21
Korrektur fehlerhafter Überleitung in Entgeltordnung TVöD-VKA - Eingruppierung …
- LAG Köln, 30.09.2015 - 11 Sa 991/14
Eingruppierung eines mit der Bewilligung von Zuwendungen, der Projektsteuerung …
- LAG Sachsen, 27.03.2023 - 2 Sa 194/21
Eingruppierung - Stufenzuordnung - Benachteiligungsverbot - Elternzeit
- LAG Hamm, 09.02.2017 - 8 Sa 909/16
- LAG Hamm, 06.06.2019 - 11 Sa 1066/18
Eingruppierung; Erzieherin
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21
Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 227/15
Korrigierende Rückstufung einer Personalserviceberaterin für Arbeitgeber im …
- LAG Köln, 30.09.2015 - 11 Sa 394/15
Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Bundesverwaltungsamt
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 2 Sa 73/21
Eingruppierung - Sachgebietsleitung Kommunale Abfallentsorgung - BAT-O/TVöD-V
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2020 - 5 Sa 118/19
Eingruppierung einer Qualitätsmanagement-Mitarbeiterin in einem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2018 - 2 Sa 41/18
Eingruppierung - Darlegungslast - Tarifvertragsauslegung - selbständige …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 237/16
Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 15 TV-L - Klageabweisung
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2020 - 5 Sa 266/19
Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags
- LAG Hamm, 10.08.2022 - 3 Sa 1592/21
Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA
- LAG Sachsen, 08.07.2025 - 3 SLa 31/24
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 8 Sa 261/19
Eingruppierung - Brandschutzprüfer
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2026 - 2 SLa 227/25
Eingruppierung - Ansprüche auf Differenzvergütung
- LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1152/15
Entgeltrahmentarifvertrag wirksam schriftlich abgeschlossen
- LAG Köln, 25.10.2022 - 4 Sa 174/22
Höhergruppierung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2022 - 5 Sa 169/21
Eingruppierung TV-L - betriebswirtschaftliche Beraterin einer Handwerkskammer - …
- BAG, 17.07.2024 - 4 AZR 265/23
Beschäftigter in einem Wertstoffhof - schwierige Tätigkeiten - fachliche Beratung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2020 - 8 Sa 13/20
Eingruppierung eines Ordnungsamtsachgebietsleiter - TvöD Anl 1 Entgeltordnung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2019 - 5 Sa 367/18
Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags
- LAG Hamm, 08.04.2016 - 10 Sa 1099/15
Begriff des "Verwaltens des Fuhrparks" i.S. des Tätigkeitsbeispiels gem. Ziffer …
- LAG Baden-Württemberg, 24.10.2016 - 1 Sa 9/16
Eingruppierung - Meister
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
Tarifliche Eingruppierung - Sachbearbeiterin an Hochschule
- ArbG Detmold, 29.06.2016 - 2 Ca 136/16
Eingruppierung TVöD
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.03.2025 - 10 Sa 880/24
Eingruppierung einer Bausachverständigen im Finanzamt - Unterscheidung technische …
- LAG Hamm, 10.10.2019 - 17 Sa 176/19
Eingruppierung eines geprüften Schwimmmeisters nach dem TVöD -VKA
- LAG Sachsen, 23.10.2025 - 4 Sa 49/23
- LAG Köln, 05.02.2018 - 6 Sa 939/17
Eingruppierung eines "Hub Handler" nach dem geltenden Hausvergütungstarifvertrag
- LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15
Formwirksamer Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags
- LAG Hamm, 18.06.2020 - 11 Sa 927/19
Eingruppierung einer städtischen technischen Rechnungsprüferin; Anforderungen an …
- LAG Thüringen, 12.08.2025 - 6 Sa 72/24
- LAG Thüringen, 17.12.2024 - 1 Sa 73/24
Eingruppierung - Sachbearbeiterin - Krankenkasse - BAT/AOK-Neu - Kundenbetreuung …
- LAG Hamm, 17.08.2022 - 3 Sa 48/22
Arbeitsvorgang als Bezugspunkt für die tarifliche Bewertung der Tätigkeit nach …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2026 - 2 SLa 166/25
Eingruppierung - Logopädin - Vergütungstarifvertrages des PARITÄTischen …
- LAG Niedersachsen, 28.01.2025 - 10 SLa 254/24
Arbeitsvorgang; Aufbaufallgruppe; Berufserfahrung; einschlägige Berufserfahrung; …
- LAG Düsseldorf, 10.12.2021 - 6 Sa 756/21
Eingruppierungssystematik in § 12 TVöD/VKA; "Entsprechende Tätigkeit" i.S.d. EG …
- LAG Köln, 20.05.2021 - 8 Sa 243/20
Eingruppierung; TVöD -VKA; S 12 - S 15; interkultureller Dienst
- LAG Sachsen, 09.11.2021 - 3 Sa 432/20
Antrag auf Höhergruppierung gem. § 29b Abs. 1 Satz 1 TVÜ -VKA; Ausschlussfrist …
- LAG Düsseldorf, 13.11.2020 - 6 TaBV 52/20
Eingruppierung einer Stationsleitung - Große Station
- LAG Hamm, 07.02.2019 - 8 Sa 1027/18
Optionskommune; Überleitung; Eingruppierung; Bezugnahmeklausel; Tarifbindung; …
- LAG Hamm, 07.07.2016 - 8 Sa 47/16
TV-L; Eingruppierung; Kraftfahrzeug- und Geräteverwalter; selbständige Leistungen
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2022 - 5 Sa 111/21
Eingruppierung - kommunaler Sachbearbeiter Raumbedarfsverwaltung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20
Eingruppierung eines Teamleiters "Leistungsgewährung" in einem Jobcenter
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2022 - 5 Sa 79/22
Eingruppierung eines Archivars - Heraushebungsmerkmale - Darlegungslast
- LAG Düsseldorf, 28.05.2021 - 6 Sa 51/21
Eingruppierung einer Leiterin "Checkout" - Auslegung des Begriffs "Abteilung" …
- LAG Hamm, 14.05.2020 - 17 Sa 1458/19
Keine Eingruppierung einer Leiterin des Pflegedienstes in einer LWL-Förderschule …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2016 - 8 Sa 56/16
Tariflicher Entschädigungsanspruch - vorübergehende Übertragung der Tätigkeit …
- LAG Thüringen, 22.01.2025 - 1 Sa 130/24
Darlegungslast bei korrigierender Rückgruppierung - Tarifvertragsauslegung - …
- VG Magdeburg, 02.08.2022 - 3 A 223/21
Kinder- und Jugendschutz
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.2025 - 2 SLa 159/24
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe - Tarifmerkmal besondere Schwierigkeit und …
- ArbG Dortmund, 11.03.2016 - 8 Ca 4828/15
- KAG Augsburg, 29.03.2023 - 2 MV 23/22
- LAG Köln, 07.09.2021 - 4 Sa 281/21
Eingruppierung, Darlegungs- und Beweislast "erheblich durch das Maß der damit …
- LAG Sachsen, 23.10.2025 - 4 SLa 148/24
- LAG Sachsen, 23.10.2025 - 4 SLa 108/24
- VG Magdeburg, 29.08.2024 - 3 A 443/22
Erfolglose Klage eines freien Trägers der Jugendhilfe auf höheren …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2024 - 2 Sa 72/23
Öffentlicher Dienst - Eingruppierung TV-L - Bibliothekarin - Entgeltgruppe 9b …
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.2025 - 2 SLa 221/24
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe - Tarifmerkmal besondere Schwierigkeit und …
- LAG Sachsen-Anhalt, 18.12.2025 - 2 SLa 163/24
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe - Tarifmerkmal besondere Schwierigkeit und …
- ArbG Köln, 17.09.2024 - 4 Ca 21/24
- ArbG Bochum, 11.10.2017 - 3 Ca 808/17
Vergütungsanspruch bei Ausüben einer Tätigkeit als Sachbearbeiter für …
- ArbG Köln, 17.09.2024 - 4 Ca 23/24
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - 2 Sa 293/20
Eingruppierung - Darlegungslast bei Aufbaufallgruppen
- VG Magdeburg, 02.08.2022 - 3 A 37/20
"Institutionelle Föderung"; Eingruppierung
- ArbG Köln, 17.09.2024 - 4 Ca 22/24
- ArbG Köln, 17.09.2024 - 4 Ca 24/24
- KAG Augsburg, 24.07.2024 - 2 MV 5/24
Nichtzulassungsbeschwerde, Gesamtergebnis des Verfahrens, …
- KAGH, 30.04.2021 - M 25/20
- ArbG Nordhausen, 13.09.2023 - 2 Ca 667/22
Eingruppierung - Zurückweisung Höhergruppierung wegen unsubstantiierten Vortrags …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".