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Rechtsprechung
   BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,285
BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78 (https://dejure.org/1980,285)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1980 - 4 AZR 300/78 (https://dejure.org/1980,285)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 (https://dejure.org/1980,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Tarifliche Mindestvergütung - Qualifizierende Tätigkeitsmerkmale - Tatsachenvortrag - Ähnlichkeit des Arbeitsablaufes - Zusammenfssung zu Arbeitsvorgang - Höherstufungen von Angestellten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78
    Obwohl es dazu keine näheren Ausführungen macht, ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß der BAT mit seiner Anlage 1 a zwischen den Parteien zunächst sowohl aufgrund beiderseitiger Tarifbindung normativ und zwingend nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG als auch außerdem aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung gegolten hat und dessen Bestimmungen ab 1. Januar 197o in der Fassung vom 31. Dezember 1969 nachwirkend gemäß § 4 Abs. 5 TVG weitergegolten haben (vgl. die Urteile des Senats BAG 25, 34 [36] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung und BAG 27, 22 [26] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

    Damit liegt ein "typischer Arbeitsvertrag" vor, den der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. BAG 27, 22 [31] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung mit weiteren Nachweisen).

    in allgemeiner Weise die Geltung des BAT und der diesen ändernden und ergänzenden tariflichen Bestimmungen vorsieht, so kann er insoweit auch vom Senat in Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht nur dahin ausgelegt werden, daß er lediglich das widerspiegeln soll, was tarifrechtlich gilt oder nach Ablauf des BAT ab 1. Januar 197o gemäß § 4 Abs. 5 TVG weitergegolten hat (vgl. auch dazu BAG 27, 22 [31] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • BAG, 28.02.1979 - 4 AZR 427/77

    Darlegungslast - Beweislast - Eingruppierungsfeststellungsklage - Bestimmung der …

    Auszug aus BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78
    Bei einer solchen Klage hat der Kläger - ähnlich wie zur Bestimmung der "Arbeitsvorgänge" durch die Gerichte - nach den allgemeinen Grundsätzen des Zivilprozesses und des materiellen Rechts je nach Lage und Erfordernissen des Einzelfalles diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestrei tensfalle zu beweisen, aus denen rechtliche Schlüsse dahin möglich sind, daß er die im Einzelfall in Betracht kommenden tariflichen Qualifizierungsmerkmale (vorliegend "schwierige Tätigkeiten" und "Bedeutung des Aufgabengebietes") seinerseits erfüllt (vgl. BAG AP Nr. 16 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie BAG AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 26.09.1979 - 4 AZR 1008/77

    Herstellung von Illustrationen - Veterinärmedizinisch anatomischer Inhalt - …

    Auszug aus BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78
    Zwar machen bei Zugrundelegung des Rechtsbegriffes des "Arbeitsvorganges" im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 26. September 1979 - 4 AZR looß/77 -, [demnächst] AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren Nachweisen) entgegen den für die Gerichte ohnehin nicht bindenden rechtlichen Differenzierungen des Sachverständigen die den Merkmalen der VergGr.
  • BAG, 14.02.1973 - 4 AZR 176/72

    Nachwirkung

    Auszug aus BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78
    Obwohl es dazu keine näheren Ausführungen macht, ist mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß der BAT mit seiner Anlage 1 a zwischen den Parteien zunächst sowohl aufgrund beiderseitiger Tarifbindung normativ und zwingend nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG als auch außerdem aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung gegolten hat und dessen Bestimmungen ab 1. Januar 197o in der Fassung vom 31. Dezember 1969 nachwirkend gemäß § 4 Abs. 5 TVG weitergegolten haben (vgl. die Urteile des Senats BAG 25, 34 [36] = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung und BAG 27, 22 [26] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 31.01.1979 - 4 AZR 372/77

    Eingruppierungsfeststellungsklage - Teil der Arbeitszeit - Beschlüsse der …

    Auszug aus BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78
    Zutreffend nimmt jedoch das Landesarbeitsgericht an, daß der Kläger aus diesem Tarifvertrag für den Anspruchszeitraum bis 31. Dezember 1974 keine Rechte herleiten kann, da durch diesen Tarifvertrag im Rechtszustande des § 4 Abs. 5 TVG befindliche Normen gesetzt werden sollten und der Gesetzgeber den Tarifvertragsparteien diese rechtliche Gestaltungsmöglichkeit nicht gewährt (vgl. BAG AP Nr. 14 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 723/75

    Tarifvertrag - Landwirtschaftliche Sachbearbeiter - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 19.03.1980 - 4 AZR 300/78
    Daraus folgert das Landesarbeitsgericht weiter rechtsfehlerfrei, daß der Kläger Ansprüche aus dem "Technikertarif" nur dann erfolgreich geltend machen könnte, wenn dessen Geltung trotz seiner Unwirksamkeit als Tarifvertrag zwischen den Parteien wirksam einzelvertraglich vereinbart worden wäre, was im Rahmen der auch insoweit bestehenden Vertragsfreiheit rechtlich unbedenklich möglich und in der Praxis auch geschehen ist (vgl. BAG AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    Vertritt er die Auffassung, seine Tätigkeit erfülle die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals einer höheren als der vom Arbeitgeber angenommenen Entgeltgruppe, obliegt es ihm, je nach Lage und Erfordernissen des Einzelfalls diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, die tariflichen Anforderungen des beanspruchten Tätigkeitsmerkmals der maßgebenden Entgeltgruppe - unter Einschluss etwaiger darin vorgesehener Qualifizierungen - seien im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt (…st. Rspr., etwa BAG 18. März 2015 - 4 AZR 702/12 - Rn. 35;… 21. März 2012 - 4 AZR 292/10 - Rn. 18, jew. mwN; grdl. BAG 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158; 19. März 1978 - 4 AZR 300/78 -).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 21/84

    Schriftgutverwaltung: Begriff - Merkmale

    Damit trägt das Landesarbeitsgericht zugleich dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatz Rechnung, dass tatsächlich trennbare tariflich verschieden zu bewertende Tätigkeiten nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden dürfen (vgl. die Urteile des Senats, BAGE 30, 229, 237 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 -, AP Nr. 32 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    Dazu reicht selbst eine in tatsächlicher Hinsicht lückenlose und genaue Darstellung der Tätigkeiten und Einzelaufgaben des Klägers nicht aus, wenn sich daraus nicht zugleich auch entnehmen lässt, auf Grund welcher konkreter Tatsachen die jeweils in Betracht kommenden qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein sollen (Senat 19. März 1980 - 4 AZR 300/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 32).
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