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Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1894
BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92 (https://dejure.org/1993,1894)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1993 - 4 AZR 300/92 (https://dejure.org/1993,1894)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 (https://dejure.org/1993,1894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lohnrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin-West vom 6. Juli 1984 (LRTV) - Eingruppierungsfeststellungsklage eines Fotosetzers in der Druckindustrie - Auslegung des normativen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LRTV (vom 6. Juli 1984) § 3, § 4; TVG § 1
    Eingruppierung, Anzeigenmontierer, Fotosatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1880
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.03.1989 - 4 AZR 627/88

    Eingruppierung: Kraftfahrer in der Druckindustrie

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92
    Die Tarifvertragsparteien wollen mit den Richtbeispielen zu den Lohngruppen I bis VII, die in sich häufig auch noch verschiedene Alternativen aufweisen, im wesentlichen die für die Druckindustrie typischen Tätigkeiten erfassen und durch die Zuordnung zu einer Lohngruppe tariflich bewerten (Senatsurteil vom 15. März 1989 - 4 AZR 627/88 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Nach den mit Rügen nicht angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts übt der Kläger auch keine Tätigkeit aus, die ihrer Art nach nicht oder nicht in vollem Umfange zu den in den angeführten Richtbeispielen genannten Tätigkeiten gehören würde (vgl. Senatsurteil vom 15. März 1989, aaO).

  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, welche auch in der Privatwirtschaft allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92
    Läßt dies zweifelsfreie Auslegungsergebnisse nicht zu, dann können die Gerichte für Arbeitssachen ohne Bindung an eine Reihenfolge weitere Kriterien wie die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, gegebenenfalls auch die praktische Tarifübung ergänzend hinzuziehen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 3, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 88/92

    Eingruppierung; Feuerwehr-Schichtführer

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92
    Korrigierende und gestaltende Eingriffe in Tarifverträge sind daher den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt (Senatsurteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 88/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu III 2b cc der Gründe).
  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 117/92

    Höherstufung eines Flugingenieurs während Umschulung - Berücksichtigung von …

    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, welche auch in der Privatwirtschaft allgemein üblich ist und nach ständiger Senatsrechtsprechung keinen prozeßrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2, zu I der Gründe, m.w.N.; vom 11. November 1992 - 4 AZR 117/92 -, n.v., zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 05.02.1992 - 2 Sa 1078/91
    Auszug aus BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 300/92
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (früher Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main) vom 5. Februar 1992 - 2 Sa 1078/91 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 662/94

    Eingruppierung einer Kundenberaterin in einer Sparkasse

    Werden allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt, sind die Erfordernisse der Vergütungsmerkmale regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BAG Urteil vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteile vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

    Wenn nämlich allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen in einer bestimmten Vergütungsgruppe konkrete Beispiele beigefügt sind, sind nach der ständigen Senatsrechtsprechung die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe regelmäßig schon dann als erfüllt anzusehen, wenn der Angestellte eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat (BAG Urteil vom 6. Dezember 1972 - 4 AZR 56/72 - AP Nr. 23 zu § 59 HGB, m.w.N.; vgl. ferner BAG Urteile vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 4. April 1979 - 4 AZR 618/77 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 - BAGE 45, 11 = AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; vom 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - und vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 19, 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Derartige Richtbeispiele haben nämlich regelmäßig die Bedeutung, daß die abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe dann als erfüllt anzusehen sind, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers als Richtbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe im Tarifvertrag aufgeführt ist (Senatsurteile vom 15. März 1989 - 4 AZR 627/88 - AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 -, zu II 2 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07

    Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige

    Haben die Tarifvertragsparteien eine bewusste Lücke gelassen, ist es nicht Aufgabe der Arbeitsgerichte, diese Lücke zu schließen (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 29 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 24;… Wiedemann/Wank TVG § 1 Rn. 1038).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 600/02

    Eingruppierung eines Kundenberaters einer Bank

    Korrigierende und gestaltende Eingriffe in Tarifverträge sind daher den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 445/01 - 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 29 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 24, zu II 2 a cc der Gründe).
  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1170/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf …

    Eine bewusste Lücke, die die Gerichte nicht schließen dürfen, da sie sich anderenfalls über den Willen der Tarifvertragsparteien hinwegsetzen und unzulässigerweise in die Tarifautonomie eingreifen würden, liegt demgegenüber vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewusst nicht geregelt haben und das in einer Auslassung seinen Ausdruck findet (z. B. BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 300/92; Urteil vom 15.06.1994 - 4 AZR 330/93; Kamanabrou, S.269 f. m. w. N.).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 914/94

    Eingruppierung einer Fakturistin im Groß- und Außenhandel

    Korrigierende und gestaltende Eingriffe in Tarifverträge sind daher den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt (Urteil des Senats vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • LAG Hamm, 11.03.2011 - 18 Sa 1794/10

    Zweistufigkeit der tariflichen Ausschlussfrist bei Anspruch auf …

    Eine bewusste Lücke, die die Gerichte nicht schließen dürfen, da sie sich anderenfalls über den Willen der Tarifvertragsparteien hinwegsetzen und unzulässigerweise in die Tarifautonomie eingreifen würden, liegt demgegenüber vor, wenn die Tarifvertragsparteien eine regelungsbedürftige Frage bewusst nicht geregelt haben und das in einer Auslassung seinen Ausdruck findet (z. B. BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 300/92; Urteil vom 15.06.1994 - 4 AZR 330/93; Kamanabrou, S.269 f. m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 24.02.2009 - 11 Sa 1262/08

    Bewährungsaufstieg einer Pflegefachkraft bei einseitiger Änderung der …

    Korrigierende oder gestaltende Eingriffe in Tarifverträge sind den Gerichten insoweit verwehrt (etwa BAG vom 26.5.93 - 4 AZR 300/92 - AP § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 29; vom 24.2.88 - 4 AZR 614/87 - § 1 TVG Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 2).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 445/01

    Eingruppierung eines Druckers

    Korrigierende und gestaltende Eingriffe in Tarifverträge sind daher den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt (BAG 26. Mai 1993 - 4 AZR 300/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 29 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 24, zu II 2 a cc der Gründe).
  • LAG Köln, 08.06.2006 - 10 (5) Sa 1274/05

    Eingruppierung

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die auch außerhalb des öffentlichen Dienstes allgemein üblich ist und keinen prozessrechtlichen Bedenken begegnet (BAG, Urteil vom 26.05.1993 - 4 AZR 300/92 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie).
  • BAG, 26.07.1995 - 4 AZR 347/94

    Eingruppierung: Fakturistin im Groß- und Außenhandel

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