Rechtsprechung
| BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 314/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anordnung von Bereitschaftsdienst für Krankenpfleger - Anordnung durchgehender Bereitschaftsdienste an Wochenenden und Feiertagen - Begriff der "regelmäßigen Arbeitszeit" - Zulässigkeit der Ableistung des überwiegenden Teils der Arbeitsleistungen innerhalb der ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung von Bereitschaftsdienst für Krankenpfleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 12.09.1990 - 3 Ca 963/90
- LAG Köln, 23.05.1991 - 10 Sa 959/90
- BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 314/91
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2374
- NJW 1992, 2375 (Ls.)
- NZA 1992, 661
- BB 1992, 864
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88
Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des …
Auszug aus BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 314/91
..."Die Anordnung von Bereitschaftsdienst durch die Beklagte unterliegt zwar einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB (ebenso: BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 -, AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht).Die Beklagte hat zu beachten, daß bei den Arbeitsleistungen innerhalb des Bereitschaftsdienstes, der als solcher "arbeitsfreie Zeit" ist (vgl. Denecke/Neumann, AZO, § 7 Rz 27; BAG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 AZR 633/88 -, AP Nr. 36 zu § 611 BGB Direktionsrecht), eine tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden nicht überschritten wird (vgl. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Arbeitszeit in Kranken- und Pflegeanstalten vom 13. Februar 1924 - Kr AZO -).
- BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 123/84
Bereitschaftsdienst: Umfang und Grenzen, Direktionsrecht des Arbeitgebers, …
Auszug aus BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 314/91
Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 4. Dezember 1986 (- 6 AZR 123/84 - nicht veröffentlicht) eine andere Auffassung vertreten haben sollte, wenn er ausführt, eine Anordnung von Bereitschaftsdiensten in der tarifvertraglich zulässigen Anzahl würde der gegebenen Sachlage nicht gerecht, wenn der überwiegende Teil der Arbeitsleistungen innerhalb der Bereitschaftszeiten in einem festen Block im unmittelbaren Anschluß an die regelmäßige Arbeitszeit oder an Wochenenden anfalle, teilt der Senat diese Auffassung nicht. - BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 341/90
Sterbegeld bei länger als sechs Wochen erkranktem Arbeiter
Auszug aus BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 314/91
Eine Anrufung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts ist aber entbehrlich, da die Ausführungen des Sechsten Senates insoweit für sein Urteil nicht tragend waren (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 341/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83
Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld - …
Auszug aus BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 314/91
Im übrigen dürfen tarifliche Normen ebensowenig wie Gesetze von den Gerichten für Arbeitssachen auf ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB überprüft werden (BAGE 48, 65 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie; BAG Urteil vom 22. Februar 1989 - 4 AZR 630/88 - nicht veröffentlicht). - BAG, 22.02.1989 - 4 AZR 630/88
Tarifvertrag: Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte
Auszug aus BAG, 12.02.1992 - 4 AZR 314/91
Im übrigen dürfen tarifliche Normen ebensowenig wie Gesetze von den Gerichten für Arbeitssachen auf ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB überprüft werden (BAGE 48, 65 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie; BAG Urteil vom 22. Februar 1989 - 4 AZR 630/88 - nicht veröffentlicht).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 15 Sa 2258/15
Hungerlohn als sittenwidriger Lohn
Rn. 29 Die Rechtsprechung zieht daher das Kriterium des Hungerlohns sowohl bei Tarifverträgen (BAG 24.03.2004 - 5 AZR 303/03, LAG Berlin 29.01.2003 - 4 Sa 1456/02 - juris, BAG 12.02.09.1992 - 4 AZR 314/91 - juris) als auch bei Individualvereinbarungen (…BAG 10.03.1960 - 5 AZR 446/58 - AP Nr. 2 zu § 138 BGB, BSG 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R - juris Rn. 30, LAG Baden-Württemberg 31.03.2003 - 15 Sa 92/02 - juris Rn. 34, BAG 21.06.2000 - 5 AZR 806/98 - NZA 2000, 1050) zur Bestimmung der Sittenwidrigkeit heran. - KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 08.12.2008 - KGH.EKD I-0124/P16 Vergütungsrechtlich darf Bereitschaftsdienst nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt (vgl. dazu BAG vom 12. Februar 1992 - 4 AZR 314/91 - NZA 1992, 661), während Rufbereitschaft nach § 7 Abs. 4 BAT-KF nur angeordnet werden darf, wenn damit zu rechnen ist, das Arbeit nur in Ausnahmefällen anfällt.
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