Rechtsprechung
| BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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InsO § 113 Abs. 1, Abs. 2; KSchG § 6; MTV für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen i. d. F. vom 23. 7. 1993 § 10 Abs. 9
- Judicialis
InsO § 113 Abs. 1; ; InsO § 113 Abs. 2; ; KSchG § 6; ; Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 23. Juli 1993 § 10 Abs. 9
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs - Maßgebliche Kündigungsfrist in der Insolvenz
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tarifliche Unkündbarkeit im Insolvenzverfahren: Wann der Kündigungsschutz endet
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutz; maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Kein tarifvertraglicher Kündigungsschutz in der Insolvenz
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 06.02.1998 - 1 Ca 531/96
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 8 Sa 1576/98
- BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2692
- ZIP 2000, 985
- NZA 2000, 658
- NZI 2000, 339
- NZI 2001, 77
- BB 2000, 1096
- BB 2000, 1409
- DB 2000, 1184
- JR 2000, 484
Wird zitiert von ... (62) Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 8 Sa 1576/98
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch den Konkursverwalter; …
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99
Landesarbeitsgericht Hamm - 8 Sa 1576/98 -.4 AZR 70/99 8 Sa 1576/98.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. November 1998 - 8 Sa 1576/98 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98
Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz
Auszug aus BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99
Es gilt insoweit im Ergebnis nichts anderes als das, was der Senat in seinem Urteil vom 16. Juni 1999 (- 4 AZR 191/98 -NZA 1999, 1331 = FA 1999, 409 insoweit nur Leitsätze veröffentlicht auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zur Begründung dafür angeführt hat, daß eine längere tarifvertragliche Kündigungsfrist für Arbeitsverhältnisse bei einer Kündigung durch den Konkurs-/Insolvenzverwalter durch die in § 113 Abs. 1 S 2 InsO vorgesehene Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende verdrängt wird.Dies hat der Senat im Urteil vom 16. Juni 1999 (- 4 AZR 191/98 - aaO) erkannt.
- BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18
Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur …
Tarifvertraglich unkündbare Arbeitsverhältnisse sind daher im Insolvenzverfahren ordentlich kündbar (…BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - Rn. 18 f.; 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - zu II 2 der Gründe).Insbesondere würde die zu diesem Zweck durch § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 InsO ermöglichte Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur konterkariert, wenn eine bestimmte Beschäftigtengruppe ordentlich unkündbar wäre (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - zu II 4 der Gründe;… Nerlich/Römermann/Hamacher InsO Stand November 2011 § 113 Rn. 50;… Uhlenbruck/Zobel 15. Aufl. § 113 InsO Rn. 69).
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05
Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang
Tarifvertraglich unkündbare Arbeitsverhältnisse sind daher im Insolvenzverfahren ordentlich kündbar (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10; Senat 16. Juni 2005 - 6 AZR 476/04 - AP ATG § 3 Nr. 13 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 137, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Dem widersprechen (tarifvertragliche) Unkündbarkeitsklauseln (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 -AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10; Senat 22. September 2005 - 6 AZR 526/04 - AP UmwG § 323 Nr. 1 = EzA InsO § 113 Nr. 18, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Eine personelle Überalterung des Betriebes ist sanierungsschädlich und widerspricht deshalb dem Gesetzeszweck (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - aaO).
- BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00
Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit
- BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04
Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit
- ArbG Düsseldorf, 08.06.2018 - 13 Ca 1221/18 Insofern kann offen bleiben, ob der tariflich vereinbarte Kündigungsausschluss von § 113 Satz 1 InsO verdrängt wird, weil § 2 Abs. 2 TV Pakt die Kodifizierung eines (bedingten) Kündigungsausschlusses darstellt (so etwa BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 2015 - 4 Sa 478/15 - juris), oder ob es sich lediglich um die verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes handelt, die aber im Fall der beabsichtigten Betriebsstilllegung in der Insolvenz nicht zur Anwendung gelangt (so etwa BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 911/98 - juris).
Rn. 244 Danach wird eine tarifvertragliche Regelung, die für einen befristeten Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen nur bei Zustimmung des Betriebsrats und der Gewerkschaft zulässt, in der Insolvenz von § 113 Satz 1 InsO verdrängt, wenn keine Verfahrensregelung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaft existiere (In dem der Entscheidung des BAG im Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 zugrundeliegenden Sachverhalt war hingegen die Einigungsstelle für den Fall der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats vorgesehen.).
Gerade in dieser Lage statuiere § 113 Satz 1 InsO den Vorrang des insolvenzrechtlichen Sonderkündigungsrechts und greife damit nicht in unzulässigerweise in die Tarifautonomie ein (so auch BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - juris).
Das BAG (Urteil vom 19.01.2000 - 4 AZR 70/99 - juris) führt dazu aus:.
- ArbG Düsseldorf, 08.06.2018 - 13 Ca 1223/18 Insofern kann offen bleiben, ob der tariflich vereinbarte Kündigungsausschluss von § 113 Satz 1 InsO verdrängt wird, weil § 2 Abs. 2 TV Pakt die Kodifizierung eines (bedingten) Kündigungsausschlusses darstellt (so etwa BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 2015 - 4 Sa 478/15 - juris), oder ob es sich lediglich um die verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes handelt, die aber im Fall der beabsichtigten Betriebsstilllegung in der Insolvenz nicht zur Anwendung gelangt (so etwa BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 911/98 - juris).
Rn. 249 Danach wird eine tarifvertragliche Regelung, die für einen befristeten Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen nur bei Zustimmung des Betriebsrats und der Gewerkschaft zulässt, in der Insolvenz von § 113 Satz 1 InsO verdrängt, wenn keine Verfahrensregelung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaft existiere (In dem der Entscheidung des BAG im Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 zugrundeliegenden Sachverhalt war hingegen die Einigungsstelle für den Fall der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats vorgesehen.).
Gerade in dieser Lage statuiere § 113 Satz 1 InsO den Vorrang des insolvenzrechtlichen Sonderkündigungsrechts und greife damit nicht in unzulässigerweise in die Tarifautonomie ein (so auch BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - juris).
Das BAG (Urteil vom 19.01.2000 - 4 AZR 70/99 - juris) führt dazu aus:.
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 2401/18 Insofern kann offen bleiben, ob der tariflich vereinbarte Kündigungsausschluss von § 113 S. 1 InsO verdrängt wird, weil § 2 Abs. 2 TV Pakt die Kodifizierung eines (bedingten) Kündigungsausschlusses darstellt (so etwa BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99; LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15), oder ob es sich lediglich um die verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes handelt, die aber im Fall der beabsichtigten Betriebsstilllegung in der Insolvenz nicht zur Anwendung gelangt (so etwa BAG 19.01.2000 - 4 AZR 911/98).
Rn. 210 aa) Danach wird eine tarifvertragliche Regelung, die für einen befristeten Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen nur bei Zustimmung des Betriebsrats und der Gewerkschaft zulässt, in der Insolvenz von § 113 Satz 1 InsO verdrängt, wenn keine Verfahrensregelung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaft existiere (in BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99 war hingegen die Einigungsstelle für den Fall der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats vorgesehen).
Gerade in dieser Lage statuiere § 113 Satz 1 InsO den Vorrang des insolvenzrechtlichen Sonderkündigungsrechts und greife damit nicht in unzulässigerweise in die Tarifautonomie ein (so auch BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99).
Rn. 211 Das BAG (19.01.2000 - 4 AZR 70/99) führt aus:.
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1099/18 Insofern kann offen bleiben, ob der tariflich vereinbarte Kündigungsausschluss von § 113 S. 1 InsO verdrängt wird, weil § 2 Abs. 2 TV Pakt die Kodifizierung eines (bedingten) Kündigungsausschlusses darstellt (so etwa BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99; LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15), oder ob es sich lediglich um die verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes handelt, die aber im Fall der beabsichtigten Betriebsstilllegung in der Insolvenz nicht zur Anwendung gelangt (so etwa BAG 19.01.2000 - 4 AZR 911/98).
Rn. 210 aa) Danach wird eine tarifvertragliche Regelung, die für einen befristeten Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen nur bei Zustimmung des Betriebsrats und der Gewerkschaft zulässt, in der Insolvenz von § 113 Satz 1 InsO verdrängt, wenn keine Verfahrensregelung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaft existiere (in BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99 war hingegen die Einigungsstelle für den Fall der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats vorgesehen).
Gerade in dieser Lage statuiere § 113 Satz 1 InsO den Vorrang des insolvenzrechtlichen Sonderkündigungsrechts und greife damit nicht in unzulässigerweise in die Tarifautonomie ein (so auch BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99).
Rn. 211 Das BAG (19.01.2000 - 4 AZR 70/99) führt aus:.
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2019 - 14 Ca 1098/18 Insofern kann offen bleiben, ob der tariflich vereinbarte Kündigungsausschluss von § 113 S. 1 InsO verdrängt wird, weil § 2 Abs. 2 TV Pakt die Kodifizierung eines (bedingten) Kündigungsausschlusses darstellt (so etwa BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99; LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15), oder ob es sich lediglich um die verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes handelt, die aber im Fall der beabsichtigten Betriebsstilllegung in der Insolvenz nicht zur Anwendung gelangt (so etwa BAG 19.01.2000 - 4 AZR 911/98).
Rn. 210 aa) Danach wird eine tarifvertragliche Regelung, die für einen befristeten Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen nur bei Zustimmung des Betriebsrats und der Gewerkschaft zulässt, in der Insolvenz von § 113 Satz 1 InsO verdrängt, wenn keine Verfahrensregelung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaft existiere (in BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99 war hingegen die Einigungsstelle für den Fall der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats vorgesehen).
Gerade in dieser Lage statuiere § 113 Satz 1 InsO den Vorrang des insolvenzrechtlichen Sonderkündigungsrechts und greife damit nicht in unzulässigerweise in die Tarifautonomie ein (so auch BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99).
Rn. 211 Das BAG (19.01.2000 - 4 AZR 70/99) führt aus:.
- ArbG Düsseldorf, 07.09.2018 - 13 Ca 4051/18 Insofern kann offen bleiben, ob der tariflich vereinbarte Kündigungsausschluss von § 113 Satz 1 InsO verdrängt wird, weil § 2 Abs. 2 TV Pakt die Kodifizierung eines (bedingten) Kündigungsausschlusses darstellt (so etwa BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 18. November 2015 - 4 Sa 478/15 - juris), oder ob es sich lediglich um die verfahrensmäßige Absicherung des individuellen Kündigungsschutzes handelt, die aber im Fall der beabsichtigten Betriebsstilllegung in der Insolvenz nicht zur Anwendung gelangt (so etwa BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 911/98 - juris).
Rn. 276 Danach wird eine tarifvertragliche Regelung, die für einen befristeten Zeitraum betriebsbedingte Kündigungen nur bei Zustimmung des Betriebsrats und der Gewerkschaft zulässt, in der Insolvenz von § 113 Satz 1 InsO verdrängt, wenn keine Verfahrensregelung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zustimmung des Betriebsrats oder der Gewerkschaft existiere (In dem der Entscheidung des BAG im Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 zugrundeliegenden Sachverhalt war hingegen die Einigungsstelle für den Fall der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats vorgesehen.).
Gerade in dieser Lage statuiere § 113 Satz 1 InsO den Vorrang des insolvenzrechtlichen Sonderkündigungsrechts und greife damit nicht in unzulässigerweise in die Tarifautonomie ein (so auch BAG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - juris).
Das BAG (Urteil vom 19.01.2000 - 4 AZR 70/99 - juris) führt dazu aus:.
- ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 14 Ca 3999/18
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1101/18
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1284/18
- ArbG Düsseldorf, 08.06.2018 - 13 Ca 1147/18
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1150/18
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1227/18
- ArbG Düsseldorf, 22.06.2018 - 14 Ca 1228/18
- LAG Düsseldorf, 18.11.2015 - 4 Sa 478/15
Zulässigkeit einer dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen aufgrund eines …
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 526/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 15/02
Kündigung - Insolvenz - Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
- BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06
Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02
Kündigung - Insolvenz
- BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag
- LAG Köln, 25.02.2005 - 11 Sa 767/04
Sozialauswahl, grobe Fehlerhaftigkeit, Massenentlassungsanzeige
- BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 451/04
Nichtanzeige der Massenentlassung
- BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98
§ 113 Abs. 1 InsO und Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu …
- LAG Hamm, 27.10.2004 - 2 Sa 2186/03
Wirksame Kündigung durch Insolvenzverwalter bei Betriebsstilllegung trotz …
- LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der …
- LAG Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 2 Sa 29/04
Masseforderung i.S.d. § 209 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO; Begriff …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2019 - 15 Sa 2026/18
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 247/21
Kündigung; Massenentlassungsanzeige
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 875/19
Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes - Betriebsteilübergang - wirtschaftliche …
- LAG Düsseldorf, 27.04.2022 - 4 Sa 742/21
Örtliche Zuständigkeit der Agentur für Arbeit für die Massenentlassungsanzeige …
- LAG Düsseldorf, 27.04.2022 - 4 Sa 298/21
Betriebsbedingte Kündigung; Luftfahrtunternehmen; Insolvenz; …
- LAG Baden-Württemberg, 14.07.2006 - 18 Sa 22/06
Insolvenzkündigungsfrist bei Konkursverfahren
- LAG Düsseldorf, 27.04.2022 - 4 Sa 620/21
Betriebsbedingte Kündigung; Luftfahrtunternehmen; Insolvenz; …
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 569/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- ArbG Düsseldorf, 22.02.2021 - 6 Ca 5392/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.07.2019 - 15 Sa 243/19
Beabsichtigte Betriebsstilllegung eines Flugbetriebes; Betriebsteilübergang; …
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 563/21
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 769/21
Kein Einigungszwang im Konsultationsverfahren
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 407/21
Darlegungs- und Beweislast für unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung …
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 527/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 17 Sa 29/05
Anwendbarkeit der kurzen Insolvenzkündigungsfrist des §113 S 2 InsO auf …
- LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05
Anwendbarkeit der (kurzen) Insolvenzkündigungsfrist des § 113 S 2 InsO auf …
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 408/21
Betriebsbedingte Kündigung eines Flugbegleiters bei Insolvenz der …
- ArbG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Ca 5253/20
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 534/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 533/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- LAG Düsseldorf, 22.10.2021 - 7 Sa 770/21
- ArbG Düsseldorf, 12.02.2021 - 1 Ca 5432/20
- ArbG Düsseldorf, 21.03.2018 - 12 Ca 6881/17
Betriebsbedingte Kündigung eines Flugzeugkapitäns wegen der beabsichtigten und …
- BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 547/04
Kündigung in Insolvenz eines abgespaltenen Unternehmens
- LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10
Tariflicher Kündigungsausschluss bei Betriebsänderung; unwirksame …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 5 Sa 769/19
Betriebsstilllegung; Betriebsübergang; Massenentlassung; Nachteilsausgleich
- ArbG Düsseldorf, 21.03.2018 - 12 Ca 6882/17
- LAG Schleswig-Holstein, 29.10.2002 - 2 Sa 246/02
Altersteilzeit; Insolvenzsicherung; Bürgschaft; Fortfall der Sicherungsabrede; …
- ArbG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Ca 5255/20
- ArbG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Ca 5256/20
- ArbG Düsseldorf, 03.03.2021 - 3 Ca 5257/20
- LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 1132/00
Fiktive Wirksamkeit der Kündigung wegen Rubrumsberichtigung auf die falsche …
- ArbG Düsseldorf, 19.05.2021 - 3 Ca 5254/20
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