Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.08.2005 - 4 B 03.1278 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.08.2005 - 4 B 03.1278
- BVerwG, 15.11.2005 - 9 B 23.05
Wird zitiert von ... (13)
- VGH Bayern, 05.10.2009 - 4 B 08.2877
Entfernung eines Kanals; Duldungspflicht; schuldrechtliche Verpflichtung zur …
Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers, die gemeindliche Kanalleitung aus seinen Grundstücken zu entfernen, ist § 1004 Abs. 1 BGB, der nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats bei Eigentumsstörungen durch (schlicht) hoheitliche Tätigkeit entsprechend anzuwenden ist (BayVGH vom 9.11.2006 BayVBl 2007, 307; vom 11.8.2005 4 B 03.1278; vom 24.7.2000 BayVBl 2001, 115; vom 23.3.1999 BayVBl 1999, 567 m.w.N.).Nach der Rechtsprechung des Senats lässt sich aus dem Umstand, dass ein ohne rechtliche Rechtfertigung im Grundstück verlegter Kanal längere Zeit geduldet worden ist, keine Einwilligung in die Grundstücksbeeinträchtigung (vgl. Palandt RdNr. 37 zu § 1004) oder den Abschluss eines stillschweigenden Leihvertrags ableiten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten, in denen ein hierauf gerichteter Rechtsbindungswille zum Ausdruck kommt (Senatsurteil vom 11.8.2005, a.a.O., m.w.N.).
- VGH Bayern, 08.02.2012 - 4 B 11.175
Entfernung einer Abwasserleitung; Verjährung; Duldungspflicht; Entfernung durch …
Rn. 16 1. Rechtsgrundlage für das Verlangen der Kläger, die streitgegenständliche Abwasserleitung von der Beklagten aus ihrem Grundstück entfernen zu lassen, ist § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB, der nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats bei Eigentumsstörungen durch (schlicht) hoheitliche Tätigkeit entsprechend anzuwenden ist (vgl. BayVGH vom 9.11.2006 BayVBl 2007, 307; vom 11.8.2005 Az. 4 B 03.1278 ; vom 24.7.2000 BayVBl 2001, 115). - VGH Bayern, 09.11.2006 - 4 B 05.2013
Duldungspflicht bezüglich eines auf dem Grundstück verlaufenden Kanals
Rechtsgrundlage für das Verlangen der Kläger, die streitgegenständliche Kanalleitung und den Kanalsammler aus ihrem Grundstück zu entfernen, ist § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB , der nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats bei Eigentumsstörungen durch (schlicht) hoheitliche Tätigkeit entsprechend anzuwenden ist (vgl. BayVGH vom 11.8.2005 4 B 03.1278; vom 24.7.2000 BayVBl 2001, 115; vom 23.3.1999 BayVBl 1999, 567 m.w.N.).Die Verjährung eines Abwehranspruchs nach § 1004 Abs. 1 BGB bemisst sich nach § 194 f. BGB (…BGH vom 1.2.1994, a.a.O. S. 1000;… Jauernig, BGB , 9. Aufl. 1999, RdNr. 25 zu § 1004 ;… Palandt, BGB , 63. Aufl. 2004, RdNr. 45 zu 1004; BayVGH vom 11.8.2005 4 B 03.1278; vom 5.10.2005 4 ZB 05.740).
Nach der Rechtsprechung des Senats kann allein aus der widerspruchslosen Hinnahme eines Kanalverlaufs durch ein unberechtigt in Anspruch genommenes privates Grundstück ohne das Hinzutreten weiterer Umstände auch nicht geschlossen werden, dass etwa ein stillschweigender Leihvertrag geschlossen sei (BayVGH vom 11.8.2005, a.a.O).
- VGH Bayern, 18.12.2025 - 8 B 22.2017
Wasserrechtliche Duldungsanordnung für eine vorhandene Abwasserleitung, …
Allerdings kann allein aus dem Umstand, dass ein Eigentümer der Verlegung einer öffentlichen Leitung nicht ausdrücklich widersprochen und die damit verbundene Einwirkung auf sein Grundstück über längere Zeit hinweg geduldet hat, keine konkludente Zustimmung abgeleitet werden (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2005 - 4 B 03.1278 - juris Rn. 24 m.w.N.;… B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 15).Ein Rechtsbindungswille kann sich jedoch aus dem Hinzutreten besonderer Umstände ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2005 - 4 B 03.1278 - juris Rn. 24;… OLG Frankfurt, U.v. 25.5.2011 - 7 U 268/08 - juris Rn. 54).
- VGH Bayern, 29.11.2010 - 4 B 09.2835
§ 905 S. 2 BGB kann nicht als weitere Inhalts- und Schrankenbestimmung des …
Rn. 21 Rechtsgrundlage für das Begehren der Kläger, die gemeindlichen Kanalleitungen aus ihren Grundstücken zu entfernen, ist § 1004 Abs. 1 BGB, der nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats bei Eigentumsstörungen durch (schlicht) hoheitliche Tätigkeit entsprechend anzuwenden ist (BayVGH vom 5.10.2009 BayVBl 2010, 629; vom 9.11.2006 BayVBl 2007, 307; vom 11.8.2005 Az. 4 B 03.1278; vom 24.7.2000 BayVBl 2001, 115; vom 23.3.1999 BayVBl 1999, 567 m.w.N.). - VGH Bayern, 02.07.2026 - 2 ZB 25.1136
Erstreckung der Abstandsfläche auf eine öffentliche Grünanlage, …
Zwar kann allein aus dem Umstand, dass ein Eigentümer der Nutzung seines Grundstückes durch die Gemeinde nicht ausdrücklich widersprochen und die damit verbundene Einwirkung auf sein Grundstück über längere Zeit hinweg geduldet hat, keine konkludente Zustimmung abgeleitet werden (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2005 - 4 B 03.1278 - juris Rn. 24 m.w.N.;… B.v. 18.9.2017 - 4 ZB 17.836 - juris Rn. 15).Ein Rechtsbindungswille kann sich jedoch aus dem Hinzutreten besonderer Umstände ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 11.8.2005 - 4 B 03.1278 - juris Rn. 24;… OLG Frankfurt, U.v. 25.5.2011 - 7 U 268/08 - juris Rn. 54).
- VGH Bayern, 18.09.2017 - 4 ZB 17.836
Duldungspflicht des Grundeigentümers hinsichtlich Verlegung einer Abwasserleitung
Zwar lässt sich allein aus dem Umstand, dass ein Eigentümer der Verlegung einer öffentlichen Leitung nicht ausdrücklich widersprochen und die damit verbundene Einwirkung auf sein Grundstück über längere Zeit hinweg geduldet hat, nicht schon eine stillschweigend erteilte Genehmigung bzw. der konkludente Abschluss eines Leihvertrags ableiten (BayVGH, U.v. 11.8.2005 - 4 B 03.1278 - juris Rn. 24 m.w.N.). - VG Trier, 04.04.2018 - 9 K 9300/17
Ausschluss eines Folgenbeseitigungsanspruchs bei Unzumutbarkeit; Erlöschen des …
Allein aus der widerspruchlosen Hinnahme des Kanalverlaufs durch die privaten Grundstücke über einen längeren Zeitraum lässt sich ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein solcher Rechtsbindungswille nicht ableiten (BayVGH…, Urteil vom 5. Oktober 2009, a.a.O., Rn. 22, und Urteil vom 11. August 2005 - 4 B 03.1278 - Rn. 24, jeweils juris). - VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6050
Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch; …
Sein Interesse aus § 903 BGB, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren, geht in diesem Fall vor (BayVGH, Urteil v. 11.8.2005, 4 B 03.1278). - VG München, 25.07.2011 - M 10 K 09.5709
Beseitigung eines Kanals; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; …
Nach ständiger Rechtsprechung kann allein aus der widerspruchslosen Hinnahme eines Kanalverlaufs durch ein unberechtigt in Anspruch genommenes privates Grundstück ohne das Hinzutreten weiterer Umstände auch nicht geschlossen werden, dass etwa ein stillschweigender Leihvertrag geschlossen sei (BayVGH v. 11.8.2005 Az. 4 B 03.1278 ). - VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6046
Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch; Verjährung
- VG Frankfurt/Oder, 01.12.2021 - 5 K 2571/18
- VG Bayreuth, 19.02.2020 - B 4 K 17.856
Anspruch auf Entfernung einer Abwasserleitung
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