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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15823
BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13 (https://dejure.org/2013,15823)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.2013 - 4 B 11.13 (https://dejure.org/2013,15823)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 4 B 11.13 (https://dejure.org/2013,15823)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    Ist der Kläger anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (stRspr, seit Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 , siehe auch Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 a.a.O. und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).

    Die Unterlassung einer Anregung zur Änderung eines Klagantrages stellt einen Verfahrensmangel nur dann dar, wenn sich eine solche Anregung dem Vorsitzenden nach der eindeutigen Sach- und Rechtslage aufdrängen musste (stRspr, z.B. Urteile vom 10. Juni 1965 a.a.O. …und vom 28. April 1981 a.a.O. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ).

  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    Durch die in dieser Vorschrift zur Pflicht gemachten Hinweise müssen die Verwaltungsgerichte aufgrund ihres besseren Überblicks dem Kläger bei der Rechtsverfolgung behilflich sein und ihm den rechten Weg weisen, wie er im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten das erstrebte Ziel am besten und zweckmäßigsten erreichen kann (Urteil vom 28. April 1981 - BVerwG 2 C 18.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 31 S. 5).

    Die Unterlassung einer Anregung zur Änderung eines Klagantrages stellt einen Verfahrensmangel nur dann dar, wenn sich eine solche Anregung dem Vorsitzenden nach der eindeutigen Sach- und Rechtslage aufdrängen musste (…stRspr, z.B. Urteile vom 10. Juni 1965 a.a.O. und vom 28. April 1981 a.a.O. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ).

  • BVerwG, 20.10.1976 - 7 B 57.75

    Hinweispflicht des Vorsitzenden - Anregung sachdienlicher Anträge - Klageänderung

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    Die Hinweispflicht umfasst je nach der Lage des Einzelfalles auch den Hinweis auf solche als sachdienlich angesehenen Anträge, die nur im Rahmen der Klageänderung in den anhängigen Rechtsstreit eingeführt werden können (Beschluss vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 57.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 18 S. 2).

    Ist der Kläger anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (stRspr, seit Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 , siehe auch Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 a.a.O. und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ;… siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    Gelockert bzw. aufgehoben wird die Bindung, wenn eine Änderung der Bauabsichten nach Art und Umfang die für das Wohnsiedlungsgesetz erheblichen siedlungspolitischen oder bodenrechtlichen Interessen wesentlich berührt (vgl. Urteil vom 4. März 1960 - BVerwG 1 C 43.59 - BVerwGE 10, 202 ).
  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    Die Unterlassung einer Anregung zur Änderung eines Klagantrages stellt einen Verfahrensmangel nur dann dar, wenn sich eine solche Anregung dem Vorsitzenden nach der eindeutigen Sach- und Rechtslage aufdrängen musste (…stRspr, z.B. Urteile vom 10. Juni 1965 a.a.O. …und vom 28. April 1981 a.a.O. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 - NVwZ 1992, 259 ).
  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    Die Pflicht des Vorsitzenden, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken, erstreckt sich auch nicht auf die Anregung zur Stellung von seiner Meinung nach offensichtlich unbegründeten oder aussichtslosen Anträgen (Beschluss vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 S. 5 m.w.N.) sowie solchen Anträgen, die er nicht für sachdienlich halten darf, weil sie ohne weiteres als unzulässig abgewiesen werden müssten (Beschluss vom 16. Januar 1968 - BVerwG 2 B 65.67 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    Ist der Kläger anwaltlich vertreten, so ist die Belehrungspflicht ihrem Umfang nach zwar geringer als sonst; sie ist jedoch nicht etwa von vornherein ausgeschlossen (…stRspr, seit Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG 2 C 195.62 - BVerwGE 21, 217 , siehe auch Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 a.a.O. und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 38).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 111.81

    Verfolgungsschäden und Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz - …

    Auszug aus BVerwG, 01.07.2013 - 4 B 11.13
    Allerdings verpflichtet § 86 Abs. 3 VwGO den Vorsitzenden nicht, einen anwaltlich vertretenen Kläger in allen möglichen, denkbaren materiellen Richtungen zu beraten und ihn z.B. zur Änderung des Klagegrundes zu veranlassen (Beschluss vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67

    Bindung des Revisionsgerichts an die Klageanträge - Darlegung der grundsätzlichen …

  • BVerwG, 09.11.1967 - IV B 113.66

    Rechtsmittel

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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2016 - 4 B 11.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5495
OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2016 - 4 B 11.13 (https://dejure.org/2016,5495)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.02.2016 - 4 B 11.13 (https://dejure.org/2016,5495)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 4 B 11.13 (https://dejure.org/2016,5495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge bei deren Zusammentreffen mit Erwerbseinkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst; Verfassungsmäßigkeit des § 53 Abs 8 LBeamtVG (juris: BeamtVG BE); Notwendigkeit eines Ruhensbescheides; Funktion der ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 52 Abs 2 BeamtVG BE, § 53 Abs 1 BeamtVG BE, § 53 Abs 7 BeamtVG BE, § 53 Abs 8 BeamtVG BE
    Rückforderung zu viel gezahlter Versorgungsbezüge; Zusammentreffen mit Erwerbseinkommen; Ruhen der Versorgung; Lehrer; Unterrichtstätigkeit nach Zurruhesetzung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Erfordernis einer Änderung des Versorgungsfestsetzungsbescheids (verneint); ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2016 - 4 B 11.13
    Dem stehe die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen, dessen Entscheidung vom 28. Juni 2012 (- 2 C 13.11 -, juris Rn. 12 f.) lediglich die Rückforderung eines fehlerhaft festgesetzten und deshalb überzahlten Familienzuschlags zum Gegenstand habe, während der Versorgungsfestsetzungsbescheid in den Ruhensfällen bei einer späteren Anrechnung eines Verwendungseinkommens gerade nicht fehlerhaft werde, sondern inhaltlich richtig und materiell rechtmäßig bleibe.
  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 17.12

    Erwerbseinkommen; Kalenderjahr; Jahressonderzahlung; Rückforderung; Ruhen; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2016 - 4 B 11.13
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 17.12 -, juris Rn. 10), die davon ausgeht, dass der Auszahlung der Versorgungsbezüge im Ruhensfall kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegensteht und ein etwaiger Ruhensbescheid daher nur feststellenden Charakter hätte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 2 A 10834/13

    Rückforderungsvorbehalt bei Versorgungsâ€" neben Rentenbezügen; Einwand des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2016 - 4 B 11.13
    Zwar mag dies beim Zusammentreffen der Versorgungsbezüge mit Renten gemäß § 55 LBeamtVG gerechtfertigt sein (so OVG Koblenz, Urteil vom 22. Juli 2014 - 2 A 10834/13 -, juris Rn. 40), doch gilt dies jedenfalls nicht für Verwendungseinkommen, das im Unterschied zu einer Rente nicht dauerhaft und regelmäßig bis zum Tod des Empfängers gewährt wird und diesem eine den Versorgungsbezügen vergleichbare Einnahmequelle verschaffen kann, sondern sich oftmals stark schwankend und nur für einige Monate durch zusätzliche Tätigkeit des Versorgungsempfängers ergibt und in aller Regel nicht in gleicher Weise wie die Versorgungsbezüge zur Sicherung des Lebensunterhalts des Versorgungsempfängers geeignet ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 15.15

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Ruhestandsbeamter; Aussetzung der Kürzung …

    Dieser Rechtsgedanke kommt insbesondere bei unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen zur Anwendung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 1985 - 2 C 16.84 -, juris Rn. 22 m.w.N.; s. zu gesetzesimmanenten Rückforderungsvorbehalten Senatsurteil vom 16. Februar 2016 - OVG 4 B 11.13 -, juris Rn. 49).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 4 B 2.21

    Beamtenversorgung; anrechenbares Erwerbseinkommen; monatsbezogene Berechnung; …

    Im Rahmen des Versorgungsrechts ist der Abzug von Werbungskosten bei unselbständigen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004 - 2 C 20.03 - juris Rn. 37 …und vom 30. August 2012 - 2 C 1.11 - juris Rn. 10 ff.; Urteil des Senats vom 16. Februar 2016 - OVG 4 B 11.13 - juris Rn. 41) sowie der Abzug von Betriebsausgaben bei selbständigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Februar 2004 - 2 C 20.03 - juris Rn. 37; VGH Kassel…, Beschluss vom 20. April 2009 - 1 A 2606/08 - juris Rn. 3;… Stadler, in: GKÖD, Stand: Februar 2022, § 53 BeamtVG Rn. 23) Tätigkeiten anerkannt.
  • VG Berlin, 27.04.2018 - 5 K 296.15

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

    Selbst wenn der Kläger dieses Merkblatt nicht empfangen haben sollte, wäre es im Übrigen für ihn zumutbar und geboten gewesen, sich bei Erhalt der Versorgungsfestsetzungsbescheide, in denen ausdrücklich auf das Merkblatt Bezug genommen wurde, nach dessen Inhalt bei dem Beklagten zu erkundigen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Februar 2016 - 4 B 11.13 - juris Rn. 49).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 4 B 11.13   

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https://dejure.org/2016,40014
OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 4 B 11.13 (https://dejure.org/2016,40014)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2016 - 4 B 11.13 (https://dejure.org/2016,40014)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2016 - 4 B 11.13 (https://dejure.org/2016,40014)
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