Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.2015 - 4 B 11.15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 133 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wolters Kluwer
Nachwirkung des Bestandsschutzes trotz zehnjähriger Nutzungsunterbrechung eines Bestandsgebäudes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1
Nachwirkung des Bestandsschutzes trotz zehnjähriger Nutzungsunterbrechung eines Bestandsgebäudes - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kommt einem Gebäude trotz zehnjähriger Nutzungsunterbrechung noch eine prägende Wirkung zu?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 18.06.2013 - 9 K 6001/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2014 - 2 A 1675/13
- BVerwG, 18.03.2015 - 4 B 11.15
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2015 - 4 B 11.15
Denn die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach der Verkehrsauffassung (BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 190 S. 67), hängt maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer rechtsgrundsätzlichen Klärung. - BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97
Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht; …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2015 - 4 B 11.15
Denn die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Baugenehmigung nach einer Nutzungsaufgabe erlischt, beantwortet sich nach dem irrevisiblen Landesrecht (BVerwG, Urteil vom 7. November 1997 - 4 C 7.97 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 316 S. 33; Schlarmann/Ruttloff, DVBl. 2012, 869 ). - BVerwG, 12.12.2013 - 4 C 15.12
Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Denkmal; maßgeblicher Zeitpunkt; …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2015 - 4 B 11.15
Nach dem Rechtsstandpunkt des Oberverwaltungsgerichts (UA S. 12) haben die Bauaufsichtsbehörden die Befugnis, auf der Grundlage des § 61 Abs. 1 Satz 2 BauO NRW die Beseitigung baulicher Anlagen anzuordnen, wenn diese formell und materiell illegal sind und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 4 C 15.12 - NVwZ 2014, 454 Rn. 7). - BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04
Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …
Auszug aus BVerwG, 18.03.2015 - 4 B 11.15
Der Sache nach macht sie vielmehr eine unzutreffende Rechtsanwendung geltend, auf die eine Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gestützt werden kann (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 16).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2017 - 2 A 45/16
Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit …
Rn. 78 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 A 1675/13 -, juris Rn. 62, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 B 11.15 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2017 - 2 A 46/16
Beantragung der Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheides für die …
Rn. 77 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 A 1675/13 -, juris Rn. 62, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 B 11.15 -, juris. - BVerwG, 18.04.2016 - 4 BN 9.16
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB; Pflicht zur …
Rn. 8 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 B 11.15 - juris Rn. 3).
- VGH Hessen, 12.04.2016 - 4 A 1438/15
Bestandsschutz trotz Nutzungsunterbrechung
Mit solchen Regelungen hat der Landesgesetzgeber als der durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung dazu Berufener das Grundeigentum inhaltlich ausgestaltet und dabei die Reichweite der aufgrund landesrechtlicher Regelungen zu erteilenden Baugenehmigung bestimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 9. September 2002 - 4 B 52.02 -, BRS 65 Nr. 92, und 18. März 2015 - 4 B 11.15 -, juris). - BVerwG, 09.06.2016 - 4 B 8.16
Festsetzung des Gebietstyps; passiver Bestandsschutz
Rn. 11 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung unter anderen des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 B 11.15 - juris Rn. 3). - OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2026 - 1 LB 1/25
Erledigung einer Baugenehmigung durch Errichtung eines nicht genehmigten …
Denn die Frage, wie lange eine Baugenehmigung noch eine dem Betreffenden günstige Legalisierungswirkung entfaltet, richtet sich ausschließlich nach dem insoweit maßgeblichen Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 B 11.15 -, juris Rn. 11; Hess. VGH…, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 A 1438/15.Z -, juris Rn. 11; Nds. OVG…, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 1 LA 103/07 -, juris Rn. 14), da der Landesgesetzgeber durch sein Landesbauordnungsrecht darüber bestimmt, wie lange eine Baugenehmigung trotz Nutzungsunterbrechung noch gültig bleiben soll. - BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 41.15
Raumordnungsplan; Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO; mögliche …
Rn. 12 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 B 11.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 42.15
Überprüfung der Festlegung von Vorrangflächen für Windenergie in einer …
Rn. 13 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 B 11.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 45.15
Normenkontrollantrag gegen eine Festlegung von Vorrangflächen für Windenergie …
Rn. 12 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 B 11.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 24.03.2016 - 4 BN 43.15
Überprüfung der Festlegung von Vorrangflächen für Windenergie in einer …
Rn. 12 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2015 - 4 B 11.15 - juris Rn. 3). - VG Ansbach, 07.07.2021 - AN 9 K 19.02139
Beurteilung einer Bebauung "in zweiter Reihe" bei Erschließung durch mehrere …
- VGH Hessen, 17.03.2025 - 5 B 161/25
Voraussetzungen für den konkludenten Verzicht auf eine Baugenehmigung durch eine …
- VG Regensburg, 16.02.2023 - RO 7 K 20.1382
Formeller Ausfertigungsfehler bei einem Bebauungsplan als Unwirksamkeitsgrund; …
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