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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1997 - 4 B 111.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12591
BVerwG, 10.07.1997 - 4 B 111.97 (https://dejure.org/1997,12591)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1997 - 4 B 111.97 (https://dejure.org/1997,12591)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 4 B 111.97 (https://dejure.org/1997,12591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widmung einer Straße zur gemeindlichen Ortsstraße zum Zweck der Erschließung von Gewerbeflächen - Zustimmung des Eigentümers zu der Widmung - Berücksichtigung des Interesses des Pächters am Fortbestand des eingegangenen Pachtverhältnisses im Rahmen der Widmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1997 - 4 B 111.97
    Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ist der Entzug eines konkreten Gegenstandes durch Rechtsakt (vgl. BVerfGE 38, 175 [BVerfG 12.11.1974 - 1 BvR 32/68]; 52, 1 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]; 56, 249 [BVerfG 04.03.1981 - 2 BvR 195/81]; 58, 300 [BVerfG 20.10.1981 - 2 BvR 201/80]; 70, 191 ; 71, 137 83, 201 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1997 - 4 B 111.97
    Auch das obligatorische Recht des Pächters ist Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. allg. BVerfGE 95, 267 [BVerfG 08.04.1997 - 1 BvR 48/94]).
  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1997 - 4 B 111.97
    Es ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, daß § 571 Abs. 1 BGB als maßgebenden Zeitpunkt für den Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis den Eigentumsübergang meint (vgl. BGHZ 13, 1 [BGH 03.03.1954 - VI ZR 259/52]; BGH, LM § 571 BGB Nr. 4; LM § 578 BGB Nr. 1; NJW 1989, 451 [BGH 19.10.1988 - VIII ZR 22/88]).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2005 - 5 S 1996/04

    Herstellung eines öffentlichen Weges durch Privaten; Verlegung auf eine …

    Die Inanspruchnahme von Grundstücken für die Anlage eines öffentlichen Wegs, zumal falls diese aus Versehen erfolgt ist, macht diese zwar rechtswidrig, führt aber nicht etwa zur Nichtigkeit einer anschließend erklärten Widmung, durch die ein Wegegrundstück zur öffentlichen Sache und die privatrechtliche Sachherrschaft des Grundstückseigentümers beschränkt wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.08.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275; zur - verneinten - Regelungswirkung bei Inanspruchnahme von Pachtflächen in Bezug auf das Pachtverhältnis BVerwG, Beschl. v. 10.07.1997 - 4 B 111.97 - Juris;… Senatsbeschl. v. 16.08.2004 - 5 S 154/04 - vgl. auch Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rdnrn. 47 ff., 67).
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