Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 03.11.1998 - 4 B 124/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Sicherungsfähigkeit; Einstweilige Duldung; Materieller Aufenthaltsanspruch
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 26.08.1998 - 5 L 516/98
- OVG Brandenburg, 03.11.1998 - 4 B 124/98
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05
Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen …
Soweit den vom Verwaltungsgericht zitierten Beschlüssen des OVG Frankfurt (Oder) vom 25. Januar 2005 - 4 B 359/04 - und vom 3. November 1998 - 4 B 124/98 - eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen sein sollte, folgt der Senat dieser nicht. - OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 8 S 58.06
D (A), Duldung, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Abschiebungshindernis, …
Soweit der Rechtsprechung des OVG Frankfurt (Oder) eine andere Rechtsauffassung zu entnehmen sein sollte (vgl. Beschluss vom 3. November 1998 - 4 B 124/98 -), ist das Beschwerdegericht dem nicht gefolgt (vgl. die oben zitierten Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg). - VG Stuttgart, 22.04.2005 - 12 K 204/04
Voraussetzungen für eine auflösende Bedingung bei ausländerrechtlicher Duldung.
Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht diesen Einwand und lässt daher eine Duldungserteilung zur Sicherung eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nur zu, wenn ein solcher Anspruch ermessensfehlerhaft versagt und bei korrekter Ermessensausübung höchstwahrscheinlich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.03.2000, InfAuslR 2000, 378; OVG Brandenburg, Beschl. v. 03.11.1998 - 4 B 124/98 - [Juris]), er aber ohne die Erteilung der Duldung untergehen wird (so OVG NRW, Beschl. v. 20.04.1999, NVwZ-Beilage 1999, 99;… Welte in: Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 55 Rdnr. 19c). - VG Potsdam, 01.04.2011 - 8 L 809/09
Abschiebung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, …
gemäß § 80 Abs. 5 VwGO durchzusetzen sind, eine im Wege einstweiliger Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO zu erstreitenden Duldung mit dem Ziel der Sicherung eines Aufenthaltsrechts generell zu, so würde dies eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Erweiterung des § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG bedeuten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 7 S 65.05 - S. 2 des Entscheidungsabdrucks - E.A. - Beschluss vom 25. April 2006 - OVG 11 S 18.06 - S. 4 E.A.; Beschluss vom 14. September 2006 - OVG 8 S 97.06/OVG 8 M 68.06 - S. 3 E.A; Beschluss vom 29. April 2009 - OVG 3 S 26.09 - S. 3 E.A.; Beschluss vom 22. März 2011 - OVG 2 S 24.11 -, S, 3 E.A; OVG Münster, Beschluss vom 30. August 1995 - 18 B 660/94 - Beschluss vom 26. März 1998 - 18 B 2195/96 - VGH Kassel, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 10 TG 4207/95 - jeweils zit. nach juris; a.A. ohne Begründung OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 3, November 1998 - 4 B 124/98 - zit. nach juris; Beschluss vom 18. März 2004 - 4 B 395/03 - Beschluss vom 25. Januar 2005 - 4 B 359/04 - S. 3 E.A.; OVG Bremen, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 B 224/09 - VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 13 S 1887/09 - jeweils zit. nach juris).
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