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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4309
VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541 (https://dejure.org/2017,4309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2017 - 4 B 16.1541 (https://dejure.org/2017,4309)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 4 B 16.1541 (https://dejure.org/2017,4309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayKAG Art. 3 Abs. 3 S. 7
    Anspruch auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer wegen geringer Einkünfte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer wegen geringer Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541
    Sie ist durch sachliche Gründe gerechtfertigt und verhältnismäßig (vgl. zu diesen Kriterien BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 25/12 - juris Rn. 24-26).

    Rn. 55 Die Versäumung der Antragsfrist ist vorliegend nicht auf behördliches Fehlverhalten der Beklagten zurückzuführen (vgl. zur Berücksichtigung derartigen Fehlverhaltens bei der "Nachsichtgewährung" BVerwG, U.v. 10.12.2013 - 8 C 25/12 - juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 12.11.2014 - 4 BV 13.1239

    Urteil zur Befreiung von Eheleuten und Lebenspartnern von der Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof änderte dieses Urteil mit eigenem Urteil vom 12. November 2014 (4 BV 13.1239) teilweise ab.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe sich im Verfahren 4 BV 13.1239 mit dem Anspruch auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer nur für die Jahre 2012 und 2013 auseinandergesetzt.

  • BFH, 26.05.1994 - IV R 51/93

    Sachliche Billigkeitsmaßnahme bei versäumter Antragstellung (Ausschlußfrist) nach …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541
    Der Billigkeitserlass ist dabei kein Vehikel, gesetzlich klar festgelegte Ausschlussfristen zu umgehen (vgl. Loose in Tipke/Kruse, AO 146. Lieferung 10.2016, § 163 AO Rn. 9 mit Hinweis auf BFH vom 26.5.1994 - IV R 51/93 - BeckRS 1994, 22011106).

    Es kann auch nicht angenommen werden, dass nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers dieser die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage - hätte er sie geregelt - im Sinne der von der Klägerin verlangten Billigkeitsmaßnahme entschieden hätte (zu diesem Maßstab BFH, U.v. 26.5.1994 - IV R 51/93 - BeckRS 1994, 22011106), denn es kann nicht erwartet werden, dass der Gesetzgeber langjährige Nichtanmelder von Zweitwohnungen hätte bevorzugen wollen.

  • BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 17.14

    Abgabenangelegenheiten; Abgabenbegriff; Beitragsstreitigkeiten; Bevollmächtigung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541
    Will man sich nicht selbst informieren, besteht auch die Möglichkeit, sich etwa von Steuerberatern über die steuerlichen Verpflichtungen aus dem Innehaben einer Zweitwohnung informieren zu lassen (zum unbegrenzten Vertretungsrecht dieses Berufsstands im Bereich der Kommunalabgaben vgl. BVerwG, U.v. 20.1.2016 - 10 C 17/14 - juris).
  • VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768

    Haben der Zweitwohnungsteuerpflichtige und sein nicht dauernd vom ihm getrennt …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2017 - 4 B 16.1541
    Rn. 4 Am 16. August 2012 erhob die Klägerin Klage zum Verwaltungsgericht München (M 10 K 12.3768) mit dem Antrag, den Zweitwohnungsteuerbescheid der Beklagten aufzuheben, soweit er für das Jahr 2012 sowie die folgenden Jahre eine Steuer festsetzt, hilfsweise die Beklagte unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids zu verpflichten, der Klägerin Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für das Jahr 2012 und die folgenden Jahre zu gewähren.
  • VG München, 11.07.2019 - M 10 K 18.1923

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    In seinem Urteil vom 26. Januar 2017 - 4 B 16.1541 - (juris) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hierzu ausdrücklich festgestellt, dass diese Vorschrift eine sogenannte materiell-rechtliche Ausschlussfrist normiert (…vgl. auch Engelbrecht in Schieder/Happ, BayKAG, Stand Juni 2016, Art. 3 Rn. 27 f, h).

    Die hier maßgebliche gesetzliche Ausschlussfrist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 bis 6 KAG ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris).

    Es ist nicht ersichtlich, dass für diese Fälle die vom Gesetzgeber gewählte Fristenregelung unzumutbar wäre (BayVGH, U.v. 26.1.2017 a.a.O.).

    Es genügt, wenn - wie hier durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 2017 (a.a.O.) festgestellt - nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ein verspäteter Antragsteller materiell-rechtlich endgültig seine Anspruchsberechtigung verlieren soll (vgl. auch die Einzelbegründung im Gesetzgebungsverfahren B VI. zu § 1, LT-Drs. 15/10637 vom 9.5.2008).

    e) Insgesamt bleibt es daher im Fall der Klägerin wegen ihrer verspäteten Antragstellung schlicht bei der Zweitwohnungsteuerpflicht nach der Zweitwohnungsteuersatzung (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris) und somit bei der Festsetzung im Bescheid vom 12. Februar 2018.

    Es liegt somit gerade keine untypische bzw. vom Gesetzgeber nicht in Kauf genommene Unbilligkeit vor (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 55).

    Der Billigkeitserlass ist kein Vehikel, gesetzlich klar festgelegte Ausschlussfristen zu umgehen (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 53).

  • VG München, 11.10.2018 - M 10 K 17.5157

    Befreiung von Zweitwohnungssteuerpflicht

    Diese Vorschrift sei insoweit nicht auslegungsbedürftig, es bleibe nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541) bei fehlendem oder verspäteten Antrag schlicht bei der Zweitwohnungsteuerpflicht.

    Rn. 40 In seinem Urteil vom 26. Januar 2017 - 4 B 16.1541 - (juris) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nunmehr ausdrücklich festgestellt, dass diese mit Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 460) eingeführte und zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Vorschrift eine sogenannte materiell-rechtliche Ausschlussfrist normiert (…vgl. auch Engelbrecht in Schieder/Happ, BayKAG, Stand Juni 2016, Art. 3 Rn. 27 f, h).

    Rn. 42 Die hier maßgebliche gesetzliche Ausschlussfrist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 bis 6 KAG ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris).

    Es ist nicht ersichtlich, dass für diese Fälle die vom Gesetzgeber gewählte Fristenregelung unzumutbar wäre (BayVGH, U.v. 26.1.2017 a.a.O.).

    Selbst wenn - wie hier wohl der Fall - die materiellen Voraussetzungen der Nichterhebung der Steuer vorliegen, bleibt es bei fehlendem oder verspätetem Antrag schlicht bei der Zweitwohnungsteuerpflicht nach der Zweitwohnungsteuersatzung (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris; vgl. auch die Einzelbegründung im Gesetzgebungsverfahren B VI. zu § 1, LT-Drs. 15/10637 vom 9.5.2008).

    Es genügt, wenn - wie hier durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 2017 (a.a.O.) festgestellt - nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung ein verspäteter Antragsteller materiell-rechtlich endgültig seine Anspruchsberechtigung verlieren soll.

    Es liegt somit gerade keine untypische bzw. vom Gesetzgeber nicht in Kauf genommene Unbilligkeit vor (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 55).

  • VGH Bayern, 18.06.2024 - 24 ZB 23.1291

    Antragsfrist im Trennungsgeld ist der Wiedereinsetzung nicht zugänglich

    Rn. 25 Grenzen ziehen dem Gestaltungsspielraum insoweit nur das Rechtsstaatsprinzip (1), die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (2) (…vgl. BVerfG, B.v. 11.12.2007 - 2 BvR 797/04 - juris Rn. 21;… BVerfG, B.v. 24.9.2007 - 2 BvR 1673/03 - juris Rn. 40; zur Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Ausschlussfristen im Rahmen der Eingriffsverwaltung vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 41) und Art. 3 Abs. 1 GG (3).

    Auch hier besteht ein Gestaltungsspielraum, der erst dort auf seine Grenzen stößt, wo im Normalfall nach der Lebenserfahrung dem Berechtigten nicht mehr genügend Zeit zur Anspruchsverwirklichung auch für den Fall verbleibt, dass er im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruches oder auch später für einen vorübergehenden Zeitraum gehindert ist, diesen geltend zu machen (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.1965 - VIII C 334.63 - BVerwGE 21, 258/262 = BeckRS 1965, 104254;… HessVGH, B.v. 25.1.2022 - 1 A 1749/18 - juris Rn. 38; BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 16.07.2026 - 8 BV 23.757

    Abwasserabgabe für das Einleiten von Niederschlagswasser, Abgabepflicht des …

    Einen Anspruch auf Fortsetzung eines durch neue Erkenntnisse als unrechtmäßig erkannten früheren Verwaltungshandelns existiert nicht (…vgl. BFH, U.v. 23.8.2017 - VI R 70/15 - BFHE 259, 295 - juris Rn. 24;… BayVGH, B.v. 11.10.2017 - 8 ZB 16.1050 - juris Rn. 10; B.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 52).
  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 4 ZB 19.19

    Keine Hinweispflicht der Behörde auf materiell-rechtliche Ausschlussfristen im …

    Das Verwaltungsgericht hat die von der Klägerin begehrte Wiedereinsetzung in die versäumte Frist nach Art. 3 Abs. 3 Satz 7 KAG, bei der es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handelt (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 40), zu Recht abgelehnt.

    Für die antragsabhängige Freistellung nach Art. 3 Abs. 3 Satz 7 KAG, die durch gesonderten Bescheid zu erfolgen hat (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 46), gilt demnach nichts anderes als für den nachträglichen Erlass wegen persönlicher Unbilligkeit nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a KAG i. V. m. § 227 AO, auf dessen Voraussetzungen die steuererhebende Stelle ebenfalls nicht ohne besonderen Anlass von sich aus hinweisen muss (…vgl. Rüsken in Klein, AO, 14. Auflage 2018, § 227 Rn. 51).

  • VG München, 10.12.2020 - M 10 K 19.702

    Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Dabei handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung den Verlust der materiellen Rechtsposition zur Folge hat (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris;… VG München, U.v. 11.10.2018 - M 10 K 17.5157 - juris Rn. 40 f. m.w.N.).

    Rn. 49 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die gesetzliche Ausschlussfrist in Art. 3 Abs. 3 Satz 7 KAG bereits ausdrücklich als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 11.10.2017 - 8 ZB 16.1050

    Festsetzung der Abwasserabgabe für das Einleiten von Niederschlagswasser

    Rn. 10 1.2 Mit ihrem Einwand, das Landratsamt sei bis zum Veranlagungsjahr 2009 nicht von einer hydraulischen Einheit ausgegangen, zeigt die Klägerin keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils auf, weil es keinen Anspruch auf Fortsetzung eines durch neue Erkenntnisse als unrechtmäßig erkannten Verwaltungshandelns gibt (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris Rn. 52).
  • VG München, 07.05.2020 - M 10 K 19.327

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Rn. 50 Bei der Antragsfrist des Art. 3 Abs. 3 Satz 7 KAG handelt es sich um eine sogenannte materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiellen Rechtsposition zur Folge hat (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris).
  • VG München, 13.10.2022 - M 10 K 19.3100

    Rechtmäßige Erhebung der Zweitwohnungssteuer durch die Landeshauptstadt München

    Rn. 55 a) Bei der Antragsfrist des Art. 3 Abs. 3 Satz 7 KAG handelt es sich um eine sogenannte materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Nichteinhaltung den Verlust einer materiellen Rechtsposition zur Folge hat (BayVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 B 16.1541 - juris).
  • VG Hamburg, 20.03.2017 - 8 K 5808/16

    Berücksichtigung der Darlehensschuld nach § 17 Abs 2 S 1 BAföG iHv 10.000,00 EUR …

    Ein Anspruch des Klägers auf Gleichbehandlung auf Grundlage dieser Verwaltungspraxis in Verbindung mit dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Verwaltungspraxis gesetzeswidrig ist und ein Anspruch auf eine Gleichbehandlung im Unrecht nicht besteht (…vgl. zu diesem Grundsatz zuletzt OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 7. März 2017, 1 B 1355/16, juris Rn. 34; Bayerischer VGH, Urt. v. 26. Januar 2017, 4 B 16.1541, juris Rn. 52;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 9. Januar 2017, 3 A 674/16, juris Rn. 15, sowie BVerwG, Urt. v. 22. Juli 2015, 8 C 7/14, juris Rn. 28).
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