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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 163.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4564
BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 163.83 (https://dejure.org/1984,4564)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1984 - 4 B 163.83 (https://dejure.org/1984,4564)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 4 B 163.83 (https://dejure.org/1984,4564)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Wahrscheinlichkeit einer Wasserverunreinigung - Besorgung von Verunreinigungen des Wassers - Lagerung von Öl ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 163.83
    Übrigens kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1).
  • BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 163.83
    Unsubstantiierte Beweisanträge lösen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Pflicht des Tatsachengerichts zur Beweiserhebung nicht aus (Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen; …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 163.83
    Maßgeblich ist danach, ob die Möglichkeit eines entsprechenden Schadenseintritts nach den gegebenen Umständen und im Rahmen einer sachlich vertretbaren, auf konkreten Feststellungen beruhenden Prognose nicht von der Hand zu weisen ist (Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 89.77 - Buchholz 445.4 § 31 WHG Nr. 5).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 163.83
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie Fragen aufwirft, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortentwicklung des Rechts liegt (vgl. BVerwGE 13, 90 ff.).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 163.83
    Das Gericht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verpflichtet, sich mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich auseinanderzusetzen, wenn sich aus dem Gesamtinhalt der Entscheidungsgründe die Unerheblichkeit dieses Vorbringens ergibt (BVerwG, Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).
  • BVerwG, 29.01.1954 - IV B 8.53
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 163.83
    Das gleiche gilt für den Fall, daß bundesrechtliche Normen lediglich zur Auslegung von Landesrecht herangezogen werden (BVerwGE 1, 76 [78]).
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 12.73

    Grunderwerbsteuerfreiheit bei dem Erwerb eines Gebäudes - Anwendung einer …

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 4 B 163.83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind bundesrechtliche Vorschriften, soweit sie nur kraft landesrechtlicher Verweisung oder Bezugnahme gelten, als Vorschriften des Landesrechts anzuwenden (vgl. z.B. Urteil vom 30. Januar 1974 - BVerwG VIII C 12.73 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 69 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1992 - 2 L 258/91

    Anspruch eines Landes gegen den Bund auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung …

    Die den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen nach § 186 Abs. 1 LVwG treffende Verantwortung für die Beseitigung der Ölverschmutzung ist nicht gemäß § 186 LVwG deshalb ausgeschlossen, weil § 3 Abfallbeseitigungsgesetz - AbfG - vom 07. Juni 1972 (BGBl. I S. 873) und ebenso in der Bekanntmachung vom 05. Januar 1977 (BGBl. I S. 42), der den Kreis der zur Abfallbeseitigung Verpflichteten abschließend festlegt und seiner Erweiterung durch Landesrecht nicht zugänglich ist (BVerwG U.v. 11.02.1983 - 7 C 45.80 - E 67, 8/10; 02.09.1983 - 4 C 5.80 ZfW 1984, 284), als Sonderregelung der Bestimmung des § 186 Abs. 1 LVwG vorginge; denn bei den im Streit befindlichen Ölverschmutzungen auf Bundeswasserstraßen handelte es sich nicht um Abfall i.S.d. § 1 AbfG (BVerwG U.v. 22.11.1985 - 4 A 1.83 -, ZfW 1986, 357/360; OVG Hamburg U.v. 27.04.1983 - Bf 11 15/79 -, ZfW 1984, 368/369 f., die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 22. Februar 1984 - 4 B 163.83 - zurückgewiesen).
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