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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.10.1993

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1994 - 4 B 176.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3919
BVerwG, 26.01.1994 - 4 B 176.93 (https://dejure.org/1994,3919)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 4 B 176.93 (https://dejure.org/1994,3919)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 4 B 176.93 (https://dejure.org/1994,3919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen - Hinzuziehung eines Anwalts vor dem Zeitpunkt der durch das Gericht veranlassten Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des …

    In diesem Zeitpunkt stellt sich für den Widerspruchsführer die Frage, ob es angesichts seiner persönlichen Verhältnisse und wegen der Schwierigkeit der Sache zumutbar ist, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. auch Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28 S. 1 f. und vom 17. Januar 1995 - BVerwG 4 B 1.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29 S. 2 ).
  • BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der …

    Es entspricht grundsätzlich nicht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 162 Abs. 3 VwGO der unterliegenden Partei aufzuerlegen, wenn das Bundesverwaltungsgericht oder - vor dem Nichtabhilfebeschluss - das Oberverwaltungsgericht dem Beigeladenen nicht durch Zustellung der Beschwerdebegründung Gelegenheit und Veranlassung gegeben hat, sich zur Frage der Zulassung der Revision zu äußern (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 -, vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - und vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 Nrn. 28, 30 und 31).

    Das hat er in der Vergangenheit bereits wiederholt bekräftigt (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - und vom 7. Juni 1995 - BVerwG 4 B 126.95 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nrn. 28 und 30; ebenso Beschluss des 7. Senats vom 24. Juli 1996 - BVerwG 7 KSt 7.96 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 15.95

    Gebühren und Kosten: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im …

    In diesem Zeitpunkt stellt sich für den Widerspruchsführer die Frage, ob es angesichts seiner persönlichen Verhältnisse und wegen der Schwierigkeit der Sache zumutbar ist, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. auch Beschlüsse vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28 S. 1 f. .
  • BVerwG, 07.06.1995 - 4 B 126.95

    Beigeladener - Anwaltlicher Schriftsatz - Beschwerdeschrift - Revision

    Es ist gerade Sinn der raschen Entscheidung des beschließenden Senats, zu Lasten des jeweiligen Beschwerdeführers weitere, von der Sache her nicht veranlaßte Kosten tunlichst zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1999 - 8 S 2652/98

    Nichtzulassungsbeschwerde - notwendige Kosten der Rechtsverfolgung

    Im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision stellt es für die übrigen Verfahrensbeteiligten im allgemeinen keine naheliegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung dar, sich vor einer durch das Bundesverwaltungsgericht veranlaßten Anhörung zu der Beschwerde anwaltlicher Vertretung zu bedienen (BVerwG, Beschlüsse v. 26.1.1994 - 4 B 176.93 -, v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 - und v. 7.6.1995 - 4 B 126.95 -, Buchholz 310 § 162 Nrn. 28-30).

    Es ist gerade Sinn der raschen Entscheidung über eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde, weitere, von der Sache her nicht veranlaßte und zu Lasten des jeweiligen Beschwerdeführers gehende Kosten zu vermeiden (BVerwG, Beschluß v. 26.1.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.2004 - 4 BN 13.04

    Zeitpunkt der Festigung einer Flughafenplanung als grundsätzlich bedeutsame …

    Äußert sich ein Beigeladener zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor einer durch das Bundesverwaltungsgericht veranlassten Anhörung, so entspricht es grundsätzlich nicht der Billigkeit, die dadurch ausgelösten außergerichtlichen Kosten der unterliegenden Partei aufzuerlegen; das vorliegende Beschwerdeverfahren gibt keinen Anlass, von diesem Grundsatz abzuweichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28; stRspr).
  • BVerwG, 14.05.2004 - 4 BN 11.04

    Annahme der Verfestigung einer Fachplanung in Bezug auf einen Flughafenbau; …

    Äußert sich ein Beigeladener zur Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor einer durch das Bundesverwaltungsgericht veranlassten Anhörung, so entspricht es grundsätzlich nicht der Billigkeit, die dadurch ausgelösten außergerichtlichen Kosten der unterliegenden Partei aufzuerlegen; das vorliegende Beschwerdeverfahren gibt keinen Anlass, von diesem Grundsatz abzuweichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2006 - 1 KN 109/05

    Zur Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten für das …

    Danach stellt es auch für Hauptverfahrensbeteiligte regelmäßig keine naheliegende oder gar angemessene Rechtsverfolgung dar, sich bereits in einem Stadium des Verfahrens anwaltlicher Vertretung zu bedienen, in dem das Bundesverwaltungsgericht die Beteiligten nicht in einer von ihm selbst veranlassten Anhörung zu der Nichtzulassungsbeschwerde zu einer Äußerung aufgefordert hat (dazu - im Wesentlichen mit weitgehend identischen Begründungen - BVerwG, Beschl. v. 26.1.1994 - 4 B 176.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28; Beschl. v. 17.1.1995 - 4 B 1.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 29; Beschl. v. 7.6.1995 - 4 B 126.95 -, NJW 1995, 2867 = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 30 = MDR 1995, 1266; Beschl. v. 12.6.1995 - 4 B 131.95 - V.n.b.; Beschl. v. 24.7.1996 - 7 KSt 7.96 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 31 und letztlich Beschl. v. 31.10.2000 - 4 KSt 2.00 (4 B 65.00) -, NVwZ-RR 2001, 276 = DVBl 2001, 318 (Ls) = Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 10.08.1995 - 4 B 181.95

    Gebühren und Kosten: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des …

    Es ist gerade im Sinne der raschen Entscheidung des beschließenden Senats, zu Lasten des jeweiligen Beschwerdeführers weitere, von der Sache her nicht veranlaßte Kosten tunlichst zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Januar 1994 - BVerwG 4 B 176.93 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der …

    Die zweite Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die das Verwaltungsgericht zitiert (Beschluß v. 26.1.1994 - 4 B 176.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 28), bezieht sich - ebenso wie die Beschlüsse v.17.1.1995 - 4 B 1.95 - und v. 7.6.1995 - 4 B 126.95 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nrn. 29 und 30 - auf die Konstellation, daß ein Beigeladener "verfrüht", nämlich vor einer gerichtlich veranlaßten Anhörung im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, Kosten verursachende Prozeßaktivitäten entfaltet.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.07.2020 - 5 LA 10/19

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen bei erfolgreichem Rechtsmittel

  • OVG Saarland, 14.04.2003 - 1 Q 16/03

    Sanierungsrechtliches Vorkaufsrecht; Plankonformität; Nutzungsänderung

  • BVerwG, 20.02.1997 - 4 B 22.97

    Einhaltung des Gebots der Rücksichtnahme bei dem Neubau eines durch einen Brand …

  • BVerwG, 09.08.1995 - 4 B 178.95

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 46.95

    Gegenvorstellung eines Beigeladenen hinsichtlich einer Kostenentscheidung

  • BVerwG, 09.10.1995 - 4 B 219.95

    Enstehung außergerichtlicher Kosten - Veranlassung einer Beteilgung durch ein …

  • BVerwG, 29.03.1994 - 4 B 67.94

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1993 - 4 B 176.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,13168
BVerwG, 14.10.1993 - 4 B 176.93 (https://dejure.org/1993,13168)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1993 - 4 B 176.93 (https://dejure.org/1993,13168)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 4 B 176.93 (https://dejure.org/1993,13168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Nutzung einer vorhandenen baulichen Anlage - Gebietsteil mit überwiegend gewerblicher Nutzung - Tatrichterliche Würdigung des Gebietscharakters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Bestandsschutz für Nutzungsänderungen - Unvereinbarkeit mit Festsetzungen des …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1993 - 4 B 176.93
    Die Frage der Zulässigkeit des Vorhabens wird nicht davon beeinflußt, daß "nur" eine Änderung der Nutzung einer vorhandenen baulichen Anlage vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 52 = NVwZ 1991, 264 [BVerwG 18.05.1990 - 4 C 49/89]).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2017 - 5 S 2393/16

    Festsetzung des Mischgebietes im Bebauungsplan

    Nur dies ist anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung in diesem Baugebiet zu beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.10.1993 - 4 B 176.93 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 8 S 1784/18

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche …

    Denn das Vorhabengrundstück befindet sich nicht in einem Teil des faktischen Mischgebiets (vgl. zur maßgeblichen räumlichen Abgrenzung BVerwG, Beschluss vom 14.10.1993 - 4 B 176.93 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 13; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24.07.2017 - 5 S 2393/16 -, BauR 2017, 2134 = juris Rn. 5 m.w.N.), der überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2015 - 10 B 7.13

    Spielhalle; Nutzungsuntersagung; Gebot der Rücksichtnahme

    Dagegen nimmt die Vorschrift nicht auf die unmittelbare Nachbarbebauung Bezug (BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 176.93 -, juris Rn. 3).
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung …

    Die in Mischgebieten zulässige Regelbebauung erfasst nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO 1990 nur die im Verständnis des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1990 nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten, hier Spielhallen, und begrenzt sie zusätzlich gebietsintern auf die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Gebietsteile.(vgl. zu der letztgenannten Einschränkung etwa BVerwG, Beschluss vom 14.10.1993 - 4 B 176.93 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 13) Auch die Ausnahmemöglichkeit hinsichtlich sonstiger Teile eines Mischgebiets enthält die zuvor genannte Einschränkung (§ 6 Abs. 3 BauNVO 1990).
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen …

    Die in Mischgebieten zulässige Regelbebauung erfasst nämlich nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO nur die im Verständnis des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätten, hier Wettbüros, und begrenzt sie zusätzlich gebietsintern auf die überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Gebietsteile.[vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -, juris, Rz. 29, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 14.10.1993 - 4 B 176.93 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 13][vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.02.2012 - 2 B 422/11 -, juris, Rz. 29, unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 14.10.1993 - 4 B 176.93 -, Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 13].
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 9 ZB 14.1541

    Zulässigkeit eines Wettbüros im Mischgebiet

    Ähnlich der zu § 34 Abs. 1 BauGB geforderten Betrachtungsweise entzieht sich auch § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO einer bestimmten Anwendung nach festzulegenden Kriterien (vgl. BVerwG, B.v. 14.10.1993 - 4 B 176.93 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.03.2005 - 4 B 15.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - …

    Des Weiteren ist geklärt, dass § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO mit der Verweisung auf einen Gebietsteil, der überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägt wird, nicht auf die unmittelbare Nachbarbebauung Bezug nimmt, sondern einen weiteren räumlichen Bereich als maßgebend ansieht (BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 176.93 - Buchholz 406.12 § 6 BauNVO Nr. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2023 - 10 N 51.19

    Bauvorbescheid für ein Wettbüro ; Bestimmung der näheren Umgebung i.S.d. § 6 Abs. …

    § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO nimmt auf einem Gebietsteil, der überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt wird, und nicht auf die unmittelbare Nachbarbebauung Bezug (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 4 B 176.93 -, juris Rn. 3).
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