Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesverwaltungsgericht
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Kausalitätserfordernis der Bodenwerterhöhung bei Sanierungsausgleichsbeiträgen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 153 BauGB, § 154 Abs 1 BauGB, § 154 Abs 2 BauGB, § 4 Abs 1 S 1 ImmoWertV
Kausalitätserfordernis der Bodenwerterhöhung bei Sanierungsausgleichsbeiträgen - Wolters Kluwer
Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zu einem Ausgleichsbetrag zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde; Bemessung des Geldbetrages nach der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts des ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Heranziehung eines Eigentümers eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zu einem Ausgleichsbetrag zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde; Bemessung des Geldbetrages nach der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts des ...
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Kausalitätserfordernis der Bodenwerterhöhung bei Sanierungsausgleichsbeiträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren; …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Rn. 6 Anfangs- und Endwert sind auf denselben Zeitpunkt zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - NVwZ 2015, 531 Rn. 6).Dies schließt jedoch nicht aus, dass durch den Gesetzgeber eröffnete Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume sowie die Tatbestandswirkung von Exekutivakten die Durchführung der Rechtskontrolle durch die Gerichte einschränken (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 7 Rn. 11).
Die Einräumung eines Wertermittlungsspielraums folgt aus diesem Regelungssystem und beruht auf der Erkenntnis, dass die eigentliche Bewertung immer nur eine Schätzung darstellen kann und Erfahrung und Sachkunde voraussetzt, über die ein Gericht weniger verfügt als die Mitglieder der Gutachterausschüsse (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 7 Rn. 10 ff.).
Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 7 Rn. 12 unter Verweis auf Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4 S. 12 f.).
- BVerwG, 15.03.2018 - 4 B 66.17
Auslegung von § 154 Abs. 1 und 2 BauGB; Ausgleichsbeitrag für sanierungsbedingte …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Aus diesem Regelungszusammenhang ergibt sich, dass allein diejenige Erhöhung des Bodenwerts abzuschöpfen ist, die kausal auf die Sanierung zurückzuführen ist (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2018 - 4 B 66.17 - ZfBR 2018, 478 Rn. 10).Der Qualitätsstichtag für den Anfangswert ist grundsätzlich durch den Zeitpunkt des beginnenden Sanierungseinflusses bestimmt und damit dem Wertermittlungsstichtag vorgelagert (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2018 - 4 B 66.17 - ZfBR 2018, 478 Rn. 11 f.;… Kleiber/Fieseler, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2020, § 154 Rn. 96 und Rn. 131 ff.;… Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 9. Aufl. 2020, VI Rn. 318 ff. und 556).
Hieran ist der Senat mangels Verfahrensrügen gebunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2018 - 4 B 66.17 - ZfBR 2018, 478 Rn. 12).
Steht im Einzelfall aber mit Gewissheit (und nicht nur spekulativ) fest, dass eine Bodenwerterhöhung auch ohne die Sanierung eingetreten wäre und daher nicht durch die Sanierung bedingt ist, darf sie sich nach § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht in dem Ausgleichsbetrag niederschlagen (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2018 - 4 B 66.17 - ZfBR 2018, 478 Rn. 12;… Möller, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 153 Rn. 14;… kritisch Kleiber/Fieseler, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Februar 2020, § 153 Rn. 56).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 2 B 1.16
Erforderlichkeit und Kausalität von Sanierungsmaßnahmen in der Spandauer Vorstadt …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Rn. 7 Die Vorinstanz nimmt für sich in Anspruch, nicht von der bisherigen Dogmatik und Systematik des Sanierungsrechts abzuweichen, sondern lediglich den Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls Rechnung zu tragen (UA S. 9 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 2 B 1.16 - juris Rn. 58).Welche Wertermittlungsmethode insofern zugrunde zu legen bzw. ob der Ausgleichsbetrag insgesamt in einem anderen Wertermittlungsverfahren zu bestimmen sei, müsse der Beklagte festlegen (UA S. 31 f. unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2017 - 2 B 1.16 - juris Rn. 68).
- BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06
Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht; …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Ist dem anzuwendenden materiellen Rechtssatz dazu nichts zu entnehmen, gilt in der Regel der Grundsatz, dass jeder Beteiligte die Beweislast für das Vorhandensein aller Voraussetzungen der ihm günstigen Rechtsnormen trägt (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5.06 - BVerwGE 129, 100 Rn. 53 m.w.N.).Dies schließt es aus, die Behauptung fehlender Kausalität als "Einwendung" gegen den Erhebungsanspruch zu behandeln mit der Folge, dass der Kläger für die diese Einwendung tragenden Umstände beweispflichtig wird (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5.06 - BVerwGE 129, 100 Rn. 53).
- BVerwG, 16.11.2004 - 4 B 71.04
Methodik der Ermittlung der Bodenwerterhöhung nach Durchführung städtebaulicher …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Rn. 4 Diese Fragen führen nicht zur Zulassung der Revision, weil sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ).Rn. 12 Diese Frage lässt sich ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens klären (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ).
- BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99
Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Rn. 4 Diese Fragen führen nicht zur Zulassung der Revision, weil sie sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ).Rn. 12 Diese Frage lässt sich ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens klären (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 16. November 2004 - 4 B 71.04 - NVwZ 2005, 449 ).
- BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Rn. 22 Danach liegt kein Fall vor, in dem das Gericht auf der Grundlage der von der Gemeinde im Rahmen ihres Wertermittlungsspielraums getroffenen Entscheidungen den zutreffenden Betrag der Höhe nach ermitteln oder einen jedenfalls geschuldeten Mindestbetrag errechnen könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 40;… Beschluss vom 4. September 2008 - 9 B 2.08 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 32 Rn. 8). - BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81
Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Rn. 22 Danach liegt kein Fall vor, in dem das Gericht auf der Grundlage der von der Gemeinde im Rahmen ihres Wertermittlungsspielraums getroffenen Entscheidungen den zutreffenden Betrag der Höhe nach ermitteln oder einen jedenfalls geschuldeten Mindestbetrag errechnen könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 …und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 40;… Beschluss vom 4. September 2008 - 9 B 2.08 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 32 Rn. 8). - BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung; …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Rn. 22 Danach liegt kein Fall vor, in dem das Gericht auf der Grundlage der von der Gemeinde im Rahmen ihres Wertermittlungsspielraums getroffenen Entscheidungen den zutreffenden Betrag der Höhe nach ermitteln oder einen jedenfalls geschuldeten Mindestbetrag errechnen könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 27. Januar 1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 …und vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 - BVerwGE 134, 139 Rn. 40; Beschluss vom 4. September 2008 - 9 B 2.08 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 32 Rn. 8). - BVerwG, 31.01.2013 - 4 BN 29.12
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 24.07.2020 - 4 B 18.19
Rn. 21 Diese Darlegung geht an dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vorbei und setzt sich mit dessen Begründung nicht auseinander (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 4 BN 29.12 - BRS 81 Nr. 48 Rn. 3). - BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …
- BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19
Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …
- BVerwG, 17.05.2002 - 4 C 6.01
Vorauszahlungsbescheid; Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Entwicklungssatzung; …
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 12.05.2020 - 4 BN 3.20
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Feststellungsinteresse für ein …
- BGH, 12.01.1984 - III ZR 103/82
Berücksichtigung entwicklungsbedingter Werterhöhungen bei der Bemessung der …
- BVerwG, 25.03.2025 - 4 C 1.24
Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag
Für das Vorliegen einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung ist nach den § 153 Abs. 1, § 154 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB die Gemeinde beweispflichtig (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 - BRS 88, Nr. 131).Aus dem Beschluss des Senats vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 - (…juris Rn. 7) lässt sich für eine solche entgegen der Auffassung der Vorinstanz nichts herleiten.
Der Qualitätsstichtag für den Anfangswert ist grundsätzlich durch den Zeitpunkt des beginnenden Sanierungseinflusses bestimmt und damit dem Wertermittlungsstichtag vorgelagert (…BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2018 - 4 B 66.17 - ZfBR 2018, 478 Rn. 11 f. und vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 - juris Rn. 6;… Kleiber/Fieseler, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand November 2024, § 154 Rn. 96 und Rn. 131 ff.;… Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 10. Aufl. 2023, VI Rn. 318 ff. und 556).
Dies erfolgt in der Regel durch eine entsprechende Anpassung bzw. Fortschreibung des Anfangswertes (…siehe dazu Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 10. Aufl. 2023, VI Rn. 337 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 - juris Rn. 8).
Rn. 33 Für die regelhafte Abbildung hypothetischer Kausalverläufe geben auch die Beschlüsse des Senats vom 15. März 2018 - 4 B 66.17 - (…ZfBR 2018, 478 Rn. 12) und vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 - (…juris Rn. 7) nichts her.
Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 4 S. 13 f. …und vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - Buchholz 406.11 § 154 BauGB Nr. 7 Rn. 12; Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 - BRS 88 Nr. 131).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2023 - 10 B 26.23
Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages, Stadtstaatenklausel, …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müsste eine solche qualitative Weiterentwicklung "mit Gewissheit (und nicht nur spekulativ) auch ohne Sanierungsmaßnahmen zu erwarten gewesen" sein (BVerwG…, Beschluss vom 15. März 2018 - BVerwG 4 B 66.17 - juris Rn. 12; im gleichen Sinne auch Beschluss vom 24. Juli 2020 - BVerwG 4 B 18.19 - juris Rn. 7).Nach der Überzeugung des erkennenden Senats entspricht diese tatsächliche Vermutung dem Kausalitätsmaßstab der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach dem in solchen Sanierungsgebieten eine Bodenwerterhöhung nur dann nicht im Sinne von § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB durch die Sanierung bedingt ist, wenn im Einzelfall mit Gewissheit und nicht nur spekulativ feststeht, dass sie auch ohne die Sanierung eingetreten wäre (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2020 - BVerwG 4 B 18.19 - juris Rn. 7).
Aus Sicht des erkennenden Senats genügen die Begründungen der beiden Verordnungen zur Festlegung und Aufhebung des Sanierungsgebiets mit ihrer Darstellung der städtebaulichen Missstände - und damit der Folgen des Ausbleibens von sie beseitigenden Investitionen bis zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets - der Darlegungslast, die nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2020, a.a.O., Rn. 12) dem Beklagten dafür obliegt, dass auch die privaten Aufwendungen zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände und damit die durch diese Aufwendungen bewirkten Bodenwerterhöhungen "durch die Sanierung bedingt" im Sinne von § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind.
Den sog. Qualitätsstichtag für den - insoweit (stets nur) fiktiven - Anfangswert nach dem relevanten Anfangszustand bestimmt grundsätzlich der Zeitpunkt des beginnenden Sanierungseinflusses (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - BVerwG 4 B 18.19 - juris Rn. 6).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2025 - 1 LB 230/19 Für das Vorliegen einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung ist nach den § 153 Abs. 1, § 154 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB die Gemeinde beweispflichtig (BVerwG…, Urteil vom 25. März 2025 - 4 C 1.24 -, juris Rn. 25; BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, BRS 88, Nr. 131).
Der Qualitätsstichtag für den Anfangswert ist grundsätzlich durch den Zeitpunkt des beginnenden Sanierungseinflusses bestimmt und damit dem Wertermittlungsstichtag vorgelagert (…BVerwG, Beschlüsse vom 15. März 2018 - 4 B 66.17 - ZfBR 2018, 478 Rn. 11 f. und vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 - juris Rn. 6;… Kleiber/Fieseler, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand November 2024, § 154 Rn. 96 und Rn. 131 ff.;… Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 10. Aufl. 2023, VI Rn. 318 ff. und 556).
Dies erfolgt in der Regel durch eine entsprechende Anpassung bzw. Fortschreibung des Anfangswertes (…siehe dazu Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 10. Aufl. 2023, VI Rn. 337 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 - juris Rn. 8).".
Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 -, juris Rn. 29 f. …und vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 -, juris Rn. 11 f.; Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris Rn. 22).
Für das Vorliegen einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung ist nach den § 153 Abs. 1, § 154 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB die Gemeinde beweispflichtig (BVerwG…, Urteil vom 25. März 2025 - 4 C 1.24 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris Rn. 12). Soweit das Verwaltungsgericht eine Überprüfung der Plausibilität der Aussagen des Zeugen vorgenommen hat, die sich darauf beschränkt haben, vergleichsweise abstrakt die Vergleichbarkeit bzw. den Vorgang der Herstellung der Vergleichbarkeit der berücksichtigten Verkaufsfälle zu beschreiben, jedoch nicht für die einzelnen Fälle ganz konkret, etwa hinsichtlich der Anwendung von Vergleichskoeffizienten, genügte dies daher nicht.
- VG Magdeburg, 20.06.2023 - 4 A 123/21
Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag
Es ist allein die Erhöhung des Bodenwertes abzuschöpfen, die kausal auf die Sanierung zurückzuführen ist (BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 15.03.2018 - 4 B 66.17 -, juris).Der Qualitätsstichtag für den Anfangswert ist grundsätzlich durch den Zeitpunkt des beginnenden Sanierungseinflusses bestimmt und damit ggf. dem Wertermittlungsstichtag vorgelagert (BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris, mit zahlreichen Nachweisen).
Rn. 67 Für das Vorliegen einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung ist nach den §§ 153 Abs. 1, 154 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BauGB die Gemeinde beweispflichtig (BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris).
Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu aus (BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris Rn. 14 mit weiteren Nachweisen):.
Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet daher eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris Rn. 15).
- VG Köln, 11.01.2024 - 8 K 29/21 Rn. 45 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris, Rn. 14 f.; Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 -;, juris, Rn. 12; Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 -;, juris, Rn. 29.
Rn. 49 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 -;, juris, Rn. 12; Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 -;, juris, Rn. 29; vgl. allgemein zur Reichweite von Beurteilungsspielräumen: BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 -, juris, Rn. 58.
Rn. 51 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris, Rn. 14 f.; Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 -;, juris, Rn. 12; Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 -;, juris, Rn. 29.
Rn. 53 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris, Rn. 14.
Rn. 68 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris, Rn. 12.
Rn. 72 Vgl. zu einem ungenügenden Wertermittlungsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris, Rn. 22, m. w. N.
- VG Magdeburg, 21.03.2024 - 4 A 171/22
Anforderung von Ausgleichsbeträgen für in einem förmlichen Sanierungsgebiet …
Soweit der Wertermittlungsspielraum jedoch reicht, findet nur eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris, Rn. 14 f.;… Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 17. Mai 2002 - 4 C 6.01 -, juris, Rn. 29).Vom Wertermittlungsstichtag weicht nur der Qualitätsstichtag (vgl. § 2 Abs. 1 ImmWertV) ab, der sich auf den Grundstückszustand bezieht, durch den Zeitpunkt des beginnenden Sanierungseinflusses bestimmt wird und damit dem Wertermittlungsstichtag vorgelagert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris, Rn. 6;… Beschluss vom 15. März 2018 - 4 B 66.17 - juris, Rn. 11 f.).
Dann liegt kein Fall vor, in dem das Gericht auf der Grundlage der von der Gemeinde im Rahmen ihres Wertermittlungsspielraums getroffenen Entscheidungen den zutreffenden Betrag der Höhe nach ermitteln oder einen jedenfalls geschuldeten (Mindest-) Betrag errechnen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris, Rn. 22).
- BVerwG, 21.11.2022 - 3 B 1.22
Abgrenzung von Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel; bei der gerichtlichen …
Mit dieser Annahme verkennt die Beklagte indes nicht nur, dass die Beweislasttragung sich aus dem materiellen Recht, nicht dem Prozessrecht ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 - Rn. 12), sondern auch, dass Beweislastregeln und prozessuale Mitwirkungspflichten grundsätzlich verschiedene Schritte der gerichtlichen Entscheidungsfindung betreffen. - VG Magdeburg, 07.03.2023 - 4 A 80/21
Heranziehung zu Vorauszahlungen auf den Sanierungsausgleichsbetrag
Soweit der Wertermittlungsspielraum der Behörde reicht, findet demgegenüber eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist den Gemeinden bei der Bewertung von Grundstücksflächen ein Wertermittlungsspielraum eingeräumt, der nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle zugänglich ist (BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris Rn. 14 m.w.N.).
Soweit der Wertermittlungsspielraum reicht, findet demgegenüber eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.07.2020 - 4 B 18/19 -, juris).
- OVG Sachsen, 17.09.2020 - 1 A 173/18
Denkmal; Eigentumswohnung; erhöhte Absetzungen; Aufteilung auf …
In Fällen dieser Art beschränkt sich die vollständige gerichtliche Kontrolle auf die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Bewertung; soweit der Bewertungsspielraum reicht, findet eine eingeschränkte gerichtliche Prüfung in Form einer Plausibilitätskontrolle statt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. Juli 2020 - 4 B 18.19 -, juris für Wertermittlungen nach § 154 BauGB). - VG Hamburg, 16.05.2024 - 7 K 4120/22
Erfolgreiche Klage gegen die teilweise Ausübung eines naturschutzrechtlichen …
Dies beruht auf der Erkenntnis, dass eine an dem Maßstab des § 194 BauGB ausgerichtete Bewertung nicht "ausgerechnet" werden kann, sondern Ergebnis eines methodengeleiteten, durch die Immobilienwertermittlungsverordnung lediglich mit allgemeinen Grundsätzen gesteuerten Ermittlungsverfahrens ist, das bei seiner praktischen Durchführung vielfältig Gelegenheit bietet, auf die eine oder andere Weise plausibel vorzugehen, und deshalb eine von Sachkunde und Erfahrung getragene Schätzung bleibt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1978, IV C 56.76, juris Rn 26; zur korrespondierend eingeschränkten gerichtlichen Prüfungsdichte im Sanierungsrecht: BVerwG, Beschl. v. 24.7.2020, 4 B 18.19, juris Rn. 14 m.w.N.). - OVG Sachsen, 08.12.2021 - 1 A 625/19
Baudenkmal; erhöhte Absetzungen; Herstellungskosten; Aufwendungen; …
- OVG Hamburg, 05.05.2025 - 2 Bs 32/25
Städtebauliche Sanierung; Festsetzung eines Ausgleichsbetrages
- LG Hamburg, 11.02.2022 - 351 O 1/19
Baulandverfahren: Sachliche Zuständigkeit der Baulandkammer; Teilaufhebung eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.06.2024 - 2 L 47/23
Anforderungen an die Begründung eines Sanierungsausgleichsbetrags
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