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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1991 - 4 B 194.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,11986
BVerwG, 18.01.1991 - 4 B 194.90 (https://dejure.org/1991,11986)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1991 - 4 B 194.90 (https://dejure.org/1991,11986)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1991 - 4 B 194.90 (https://dejure.org/1991,11986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Anforderungen an die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage - Bestandsschutz aus einer ausgenutzten Baugenehmigung in Bezug auf den Benutzungsumfang im Hinblick auf einen Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 4 B 194.90
    Im übrigen hat der Senat in seinem Urteil vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - (DVBl. 1990, 1182 ) entschieden, daß es einen derartigen Anspruch nicht (mehr) gibt, nachdem der Gesetzgeber die Fallgruppen, für die dieser Anspruch ursprünglich gedacht war, inzwischen normiert hat.
  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 4 B 194.90
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - (Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21) dargelegt, daß der Bestandsschutz in seinem Umfang Veränderungen unterworfen sein kann.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 4 B 194.90
    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Durchführung eines Revisionsverfahrens gebe Gelegenheit, die Rechtsprechung zur eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition in bezug auf den Benutzungsumfang weiterzuentwickeln, genügt sie schon nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Fassung vom 21. Januar 1960 (= § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Fassung vom 17. Dezember 1990, BGBl. I S. 2809) an die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1991 - 4 B 194.90
    Soweit die Beschwerde geltend macht, die Durchführung eines Revisionsverfahrens gebe Gelegenheit, die Rechtsprechung zur eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition in bezug auf den Benutzungsumfang weiterzuentwickeln, genügt sie schon nicht den Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Fassung vom 21. Januar 1960 (= § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO in der Fassung vom 17. Dezember 1990, BGBl. I S. 2809) an die Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG Trier, 25.11.2015 - 5 K 1466/15

    Werbeanlage für Trierer Löwen-Apotheke

    So hat es das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise als rechtmäßig anerkannt, wenn die Behörde einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 1. September 2005, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1990 - 4 B 194/90 -).
  • VG Gelsenkirchen, 29.01.2014 - 5 L 788/13

    Nutzungsuntersagung; Variationsbreite einer Baugenehmigung; Bestandsschutz

    Rn. 45 Vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - IV C 8.75 -, BRS 32 Nr. 140, und Beschluss vom 18. Januar 1991 - 4 B 194/90 - OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Dezember 1996 - 3 M 103/96 - jeweils zitiert nach juris.
  • VG Trier, 18.03.2015 - 5 K 1305/14

    Anpflanzungsverbot und Beseitigung wurzelechter Reben

    So hat es das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise als rechtmäßig anerkannt, wenn die Behörde einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 1. September 2005, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1990 - 4 B 194/90 -).
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