Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.1970 - IV B 222.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beseitigung eines Bauwertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.09.1969 - 54 II 68
- BVerwG, 30.09.1970 - IV B 222.69
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65
Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1970 - IV B 222.69
Schließlich weicht das Urteil des Berufungsgerichts nicht von den in der Baschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Beschluß vom 22. Juni 1966 - BVerwG IV B 57.66 - und Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - ab. - BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
Auszug aus BVerwG, 30.09.1970 - IV B 222.69
Nach § 161 ZPO, der für das verwaltungsgerichtliche Verfahren entsprechend anzuwenden ist (vgl. Urteil vom 5. Februar 1962 - BVerwG VI C 154.60 - [BVerwGE 13, 338, 339 ff. [BVerwG 05.02.1962 - VI C 154/60]], Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]), brauchen jedoch die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen sowie die Aussagen eines vernommenen Beteiligten nicht in der Niederschrift festgehalten zu werden, wenn die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil der Berufung nicht unterliegt. - BGH, 20.11.1952 - VI ZR 2/52
Auszug aus BVerwG, 30.09.1970 - IV B 222.69
Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, der sich der Senat anschließt, für die Protokollierung der Augenscheinseinnahme (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1952 [JZ 1953, 184]; BAG, Urteil vom 19. Juni 1967 [AP Nr. 3 zu § 161 ZPO]). - BVerwG, 24.04.1963 - VI C 49.61
Versorgung der ehemaligen Soldaten - Begriff des politischen Beweggrundes für die …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1970 - IV B 222.69
Nach § 161 ZPO, der für das verwaltungsgerichtliche Verfahren entsprechend anzuwenden ist (vgl. Urteil vom 5. Februar 1962 - BVerwG VI C 154.60 - [BVerwGE 13, 338, 339 ff. [BVerwG 05.02.1962 - VI C 154/60]], Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]), brauchen jedoch die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen sowie die Aussagen eines vernommenen Beteiligten nicht in der Niederschrift festgehalten zu werden, wenn die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil der Berufung nicht unterliegt. - BVerwG, 22.06.1966 - IV B 57.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 30.09.1970 - IV B 222.69
Schließlich weicht das Urteil des Berufungsgerichts nicht von den in der Baschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Beschluß vom 22. Juni 1966 - BVerwG IV B 57.66 - und Urteil vom 27. Januar 1967 - BVerwG IV C 33.65 - ab.
- BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Das Ergebnis des Augenscheins brauchte es nicht festzuhalten, weil nach § 161 Satz 1 ZPO, der für das verwaltungsgerichtliche Verfahren entsprechend anzuwenden ist (BVerwGE 13, 338), die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen sowie eines Beteiligten in die Niederschrift nicht aufgenommen zu werden brauchen, wenn die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil der Berufung nicht unterliegt, und weil Gleiches für die Augenscheinseinnahme gilt (BVerwG, Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG IV B 222.69 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 4] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als …
Diese Verfahrensweise des Flurbereinigungsgerichts, die unter der alten Fassung des § 161 Satz 1 ZPO zulässig war, wenn - wie hier - die Beweiserhebung vor dem Prozeßgericht erfolgte und das Endurteil nicht der Berufung unterlag (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 1970 - BVerwG 4 B 222.69 - und vom 12. März 1975 - BVerwG 5 B 102.73 - ), entspricht seit der Neufassung der §§ 105 VwGO, 159 ff. ZPO durch das Gesetz zur Entlastung der Landgerichte und zur Vereinfachung des gerichtlichen Protokolls vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3651) nicht (mehr) dem Gesetz (BVerwGE 48, 369 [BVerwG 20.06.1975 - VI C 34/75]). - BVerwG, 16.04.1973 - IV B 153.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Überdies ist zu den die Protokollierung betreffenden Rügen auf das hinzuweisen, was der Senat in seinem obengenannten Beschluß vom 26. März 1973 bereits entschieden hat: Nach der im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 173 VwGO entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 161 ZPO braucht eine Augenscheinseinnahme ebensowenig protokolliert zu werden wie die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen, wenn die Vernehmung oder die Augenscheinseinnahme vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil - wie hier - der Berufung nicht unterliegt (BVerwGE 13, 338; Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG IV C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]; Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG IV B 222.69 -). - BVerwG, 12.03.1975 - V B 102.73
Rechtsmittel
Dies brauchte deshalb nicht zu geschehen, weil nach § 161 Satz 1 ZPO, der für das verwaltungsgerichtliche Verfahren entsprechend anzuwenden ist (BVerwGE 13, 238 [BVerwG 13.12.1961 - VI C 157/59]), die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen sowie eines Beteiligten in der Niederschrift nicht festgehalten zu werden brauchen, wenn die Vernehmung vor dem Prozeßgericht erfolgt und das Endurteil der Berufung nicht unterliegt, und weil Gleiches für die Augenscheinseinnahme gilt (BVerwG, Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG IV B 222.69 - [Suchholz 210 § 105 VwGO Nr. 4] mit Hinweisen). - BVerwG, 26.03.1973 - IV B 141.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Gleiches gilt für die Protokollierung der Augenscheinseinnahme (BVerwG, Beschluß vom 30. September 1970 - BVerwG IV B 222.69 -).
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