Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
KrW-/AbfG § 13 Abs. 3
Altpapier; gewerbliche Sammlung; blaue Tonne; Abfallentsorgung; ; Haushaltsabfälle - Judicialis
KrW-/AbfG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Verbot der gewerblichen Sammlung von Pappe-Papier-Karton-Abfällen (PPK-Abfälle) aus privaten Haushalten; Verbot der Auslieferung von blauen Tonnen an private Haushalte; Vereinbarkeit der flächendeckenden gewerbliche Sammlung von Altpapier mittels blauer Tonnen mit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Gewerbliche Sammlung von Altpapier in Hoyerswerda ist einstweilen zulässig.
Verfahrensgang
- VG Dresden, 16.06.2008 - 1 L 176/08
- OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OVG Sachsen, 27.06.2008 - 4 B 193/08
Gewerbliche Sammlung von Altpapier in Görlitz ist einstweilen zulässig
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Mit ihrer Beschwerdebegründung macht die Antragstellerin unter Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung - namentlich den Senatsbeschluss vom 27.6.2008 (SächsVBl. 2009, 36) - geltend, das Verwaltungsgericht habe § 13 KrW-/AbfG fehlerhaft angewandt.Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.6.2008, SächsVBl. 2009, 36, 37; Beschl. v. 3.11.2008, SächsVBl. 2009, 43, 44) gehören hierzu nicht jegliche öffentlichen Belange, sondern nur die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gerichteten öffentlichen Interessen.
- VG Dresden, 16.06.2008 - 1 L 176/08
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Altpapiersammlung im Hinblick …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Juni 2008 - 1 L 176/08 - geändert.Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Juni 2008 - 1 L 176/08 - wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08
Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht; …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Eine abschließende Klärung der rechtlichen Anforderungen für die gewerbliche Sammlung von Altpapier durch die Antragstellerin dürfte allerdings erst im Ergebnis des beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revisionsverfahrens 7 C 16.08 zu erlangen sein, über das nach Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts im Verlaufe des Jahres entschieden werden soll.
- BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70
Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Mit diesem umfassenden Zuständigkeitswechsel ist der genannte Landkreis im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels (§ 173 VwGO i. V. m. §§ 239 ff. ZPO) als Antragsgegner an die Stelle der Stadt Hoyerswerda getreten, die den angegriffenen Bescheid vom 31.3.2008 erlassen hat (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 2.11.1973, BVerwGE 44, 148; SächsOVG, Beschl. v. 11.12.2008, SächsVBl. 2009, 68 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 11.02.2008 - 10 S 2422/07
Gewerbliche Sammlung von Abfällen und gewerbliche Abfallverwertung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Zweifel am erforderlichen Nachweis über die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sind ebenso wenig veranlasst (zum Maßstab vgl. Senatsbeschl. v. 6.1.2005, SächsVBl. 2005, 169, 172; VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008, VBlBW 2008, 295, 296 m. w. N.). - VGH Bayern, 12.07.2007 - 23 BV 07.240
Anordnung zur Durchführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Ob es für die Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung der behördlichen Darlegung konkreter Zahlen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kostengefüge der vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durchgeführten gesamten Abfallentsorgung bedarf, wie es der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 12.7.2007 (BayVBl. 2008, 181, 183) für ein Hauptsacheverfahren gefordert hat, mag dahinstehen. - OVG Sachsen, 06.01.2005 - 4 BS 116/04
Haushaltsabfälle, Überlassungspflicht, Entsorgungsträger, Drittbeauftragung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Zweifel am erforderlichen Nachweis über die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung sind ebenso wenig veranlasst (zum Maßstab vgl. Senatsbeschl. v. 6.1.2005, SächsVBl. 2005, 169, 172; VGH BW, Beschl. v. 11.2.2008, VBlBW 2008, 295, 296 m. w. N.). - OVG Sachsen, 11.12.2008 - 4 B 141/06
Parteiwechsel; Funktionswechsel; Altlastensituation; Teilregelung; Teilaufhebung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Mit diesem umfassenden Zuständigkeitswechsel ist der genannte Landkreis im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels (§ 173 VwGO i. V. m. §§ 239 ff. ZPO) als Antragsgegner an die Stelle der Stadt Hoyerswerda getreten, die den angegriffenen Bescheid vom 31.3.2008 erlassen hat (…siehe dazu BVerwG, Urt. v. 2.11.1973, BVerwGE 44, 148; SächsOVG, Beschl. v. 11.12.2008, SächsVBl. 2009, 68 m. w. N.). - OVG Sachsen, 03.11.2008 - 4 B 251/08
Altpapiersammlung; blaue Tonne; PPK-Sammlung; Systemfeststellung
Auszug aus OVG Sachsen, 03.04.2009 - 4 B 229/08
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 27.6.2008, SächsVBl. 2009, 36, 37; Beschl. v. 3.11.2008, SächsVBl. 2009, 43, 44) gehören hierzu nicht jegliche öffentlichen Belange, sondern nur die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes gerichteten öffentlichen Interessen.
- OVG Sachsen, 10.06.2011 - 4 B 355/10
Bereitstellung Blauer Tonnen als gewerbliche Sammlung
Rn. 14 Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts sprechen dafür, dass es keine Zweifel an der bisherigen obergerichtlichen Rechsprechung hat, dass zu den überwiegenden öffentlichen Interessen im Sinne von § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG nicht jegliche öffentlichen Belange, sondern nur die auf die Verfolgung der Zielvorgaben und Zwecke des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gerichteten öffentlichen Interessen gehören (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 -, m. w. N.).Der Senat hält in ständiger Rechtsprechung einen Streitwert in Höhe von 20.000,- EUR für Verfahren der vorliegenden Art für angemessen; die davon abweichende Festsetzung des Verwaltungsgerichts ist entsprechend zu ändern (SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 - Rn. 28 bei juris …und Beschl. v. 27. Juni 2008 - 4 B 193/08 -, SächsVBl. 2009, 36, Rn. 16 bei juris).
- OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 528/09
Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung im Jahre …
Rn. 9 Die zulässige Berufung des Beklagten, der wegen des umfassenden Zuständigkeitswechsels für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung infolge der sächsischen Kreisgebietsneugliederung zum 1. Januar 2009 gemäß § 4 Abs. 2 SächsKrGebNG i. V. m. § 3 Abs. 1 SächsABG im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels die ehemals kreisfreie Stadt Z...... als Beklagte abgelöst hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 -, juris Rn. 1, m. w. N.), ist begründet. - OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 529/09
Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung …
Rn. 9 Die zulässige Berufung des Beklagten, der wegen des umfassenden Zuständigkeitswechsels für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung infolge der sächsischen Kreisgebietsneugliederung zum 1. Januar 2009 gemäß § 4 Abs. 2 SächsKrGebNG i. V. m. § 3 Abs. 1 SächsABG im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels die ehemals kreisfreie Stadt Z...... als Beklagte abgelöst hat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. April 2009 - 4 B 229/08 -, juris Rn. 1, m. w. N.), ist begründet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".