Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Denkmalschutzrecht; Zumutbarkeit einer Veräußerung (hier: Villengarten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 14 Abs 1 GG, § 8 Abs 1 DSchG SN
Denkmalschutzrecht; Zumutbarkeit einer Veräußerung (hier: Villengarten) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesetzliche Genehmigungspflicht für die Beseitigung eines Kulturdenkmals
- datenbank.nwb.de
Denkmalschutzrecht; Zumutbarkeit einer Veräußerung (hier: Villengarten)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unwissenheit schützt vor Denkmalschutz nicht!
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 14.10.2015 - 4 K 540/13
- OVG Sachsen, 10.03.2022 - 1 A 64/16
- BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Die Privatnützigkeit wird aber erst dann nahezu vollständig beseitigt, wenn auch die Möglichkeit einer Veräußerung praktisch entfällt, weil sie sich nicht oder nur unzumutbar, etwa gegen einen allein symbolischen Kaufpreis, ins Werk setzen lässt (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 Rn. 8).Es ist mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar, dem Eigentümer die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden, dass er von seinem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 12 und vom 28. Juli 2016 a. a. O. Rn. 7;… ebenso UA Rn. 73 und 76).
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 20. November 2008 - 2 A 269/08 - (AS RP-SL 37, 20) hat sich der Senat bereits geäußert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 Rn. 12).
Rn. 11 Es erschließt sich nicht, welche rechtsgrundsätzliche Klärung die Beschwerde (wohl) für die Frage anstrebt, wann im Sinne des Senatsbeschlusses vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - (NVwZ 2017, 641 Rn. 8) die Möglichkeit einer Veräußerung praktisch entfällt.
Nach ihrer Auffassung weicht das Urteil von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (BVerfGE 100, 226) und vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 - (BVerfGE 102, 1) sowie dem Senatsbeschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - (NVwZ 2017, 641) ab.
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Rn. 7 Die Beschwerde verlangt in Anlehnung an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91, 315/99 - (BVerfGE 102, 1 ), die Grenze der Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht des § 8 Abs. 1 SächsDSchG abweichend zu bestimmen, wenn der Eigentümer bei Erwerb des Grundstücks dessen Denkmaleigenschaft nicht kannte.Nach ihrer Auffassung weicht das Urteil von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (BVerfGE 100, 226) und vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 - (BVerfGE 102, 1) sowie dem Senatsbeschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - (NVwZ 2017, 641) ab.
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Tritt eine gesetzliche Erhaltungspflicht hinzu, so wird aus dem Recht eine Last, die der Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung ziehen zu können (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).Nach ihrer Auffassung weicht das Urteil von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (BVerfGE 100, 226) und vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 - (BVerfGE 102, 1) sowie dem Senatsbeschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - (NVwZ 2017, 641) ab.
- BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09
Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Eigentümer; Erhaltungspflicht; wirtschaftliche …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Es ist mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar, dem Eigentümer die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden, dass er von seinem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 12 …und vom 28. Juli 2016 a. a. O. Rn. 7;… ebenso UA Rn. 73 und 76).Welche Möglichkeiten sich bieten, ein Denkmal überhaupt zu nutzen, wie deren Wirtschaftlichkeit einzuschätzen ist und ob es veräußert werden kann, sind Umstände, die im Lebensbereich des Eigentümers wurzeln und zu deren Klärung er regelmäßig ohne unzumutbare Schwierigkeiten im Stande ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 12).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Der Beschwerde obliegt es, aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen tragenden, abstrakten Rechtssatz zu einer revisiblen Rechtsvorschrift zu benennen und darzulegen, dass die Entscheidung der Vorinstanz auf einem abweichenden, abstrakten Rechtssatz zu derselben Rechtsvorschrift beruht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. …und vom 23. August 2021 - 4 BN 10.21 - NVwZ 2021, 1702 Rn. 11). - BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19
Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Rn. 3 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4). - BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17
Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Diese Abweichung setzt einen Widerspruch in einem abstrakten Rechtssatz voraus, also einen prinzipiellen Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines Rechtsgrundsatzes (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 198 Rn. 4). - BVerwG, 21.01.2016 - 4 BN 36.15
Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Zugang zur Revisionsinstanz; …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Frage findet aber nicht statt, wenn deren Entscheidungserheblichkeit nicht feststeht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2016 - 4 BN 36.15 - juris Rn. 12). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Rn. 3 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4). - OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08
Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals
Auszug aus BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 20. November 2008 - 2 A 269/08 - (AS RP-SL 37, 20) hat sich der Senat bereits geäußert (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 Rn. 12). - BVerwG, 23.08.2021 - 4 BN 10.21
Wirksamkeit des Beschlusses einer Gemeindevertretung trotz Nichtaufnahme der Zahl …
- VG München, 11.04.2018 - M 9 K 16.5292
Abbrucherlaubnis für Denkmal
- OVG Sachsen, 25.03.2026 - 1 A 590/24
Photovoltaikanlage; Genehmigungsfähigkeit; Kulturdenkmal; Erscheinungsbild; …
Eine derartige Fallkonstellation, für deren Vorliegen der jeweilige Denkmaleigentümer anerkanntermaßen auch unter der Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 2 VwGO) eine besondere Darlegungslast trägt (BVerwG, Beschl. v. 2. März 2023 - 4 B 23.22 -, juris Rn. 7 m. w. N.), weil die Nutzungsmöglichkeiten eines Denkmals in seinem Lebensbereich wurzeln und er zu deren Klärung regelmäßig ohne besondere Schwierigkeiten im Stande ist, liegt nicht vor. - OVG Sachsen, 07.12.2023 - 1 A 550/22
Beseitigung; Denkmaleigenschaft; Erhaltungspflicht; Kulturdenkmal; …
Wenn dem Eigentümer im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung im Übrigen auch eine Veräußerung des Kulturdenkmals, die dessen Erhalt durch einen neuen Eigentümer sichern soll, angesonnen werden kann (BVerwG, Beschl. v. 2. März 2023 - 4 B 23.22 - , juris Rn. 6;… Senatsurt. v.19. Januar 2016 - 1 A 275/14, juris Rn. 30;… Senatsbeschl. v. 13. Januar 2015 - 1 B 117/14 -, juris Rn. 8;… VGH BW, Urt. v. 22. November 2019 - 1 S 2984/18 -, juris Rn. 88 ff.), bedeutet das erst recht, dass für den bloßen Besitzer eine Besitzaufgabe in Betracht kommt. - OVG Sachsen, 07.04.2025 - 1 A 56/23
Sicherungsanordnung; maßgeblicher Zeitpunkt; Zumutbarkeit
Nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, auf die es für die Erforderlichkeit von Aufklärungsmaßnahmen ankommt, war die Klägerin zudem gehalten, die Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Grundlage eines Nutzungskonzepts darzulegen (Urteilabdruck S. 12, letzter Absatz); erst dann wäre die von ihr als erforderlich erachtete gerichtliche Sachaufklärung zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit der Maßnahmen nach § 86 Abs. 1 VwGO geboten gewesen (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 2. März 2023 - 4 B 23.22 -, juris Rn. 6). - VG Ansbach, 26.06.2025 - AN 3 K 25.74
Erlaubnis für Beseitigung eines Denkmals, Denkmaleigenschaft einer Scheune bei …
Entgegen der klägerischen Rechtsansicht sind Verkaufsbemühungen im Rahmen der Eigentumsfreiheit verfassungsrechtlich zumutbar (…BVerfG, B.v. 2.3.1999 - 1 BvL 7/91 - juris Rn. 85 = BVerfGE 100, 226;… BVerwG, B.v. 28.7.2016 - 4 B 12/16 - juris Rn. 8 ff. = NVwZ 2017, 641; B.v. 2.3.2023 - 4 B 23/22 - juris Rn. 6 ff = ZfBR 2023, 471).
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