Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.1987 - 4 B 248.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ermessen der Bauaufsichtsbehörde hinsichtlich eines Einschreitens gegen eine baurechtswidrige und Rechte eines Nachbarn verletzende Anlage - Vereinbarkeit der Auslegung von Landesrecht durch ein Oberverwaltungsgericht mit Bundesrecht - Bundesverwaltungsgerichtliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1987 - 8 A 93/86
- BVerwG, 18.12.1987 - 4 B 248.87
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59
Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen
Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 4 B 248.87
Der Beigeladene irrt, wenn er meint, Gegenteiliges aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - (BVerwGE 11, 95) herleiten zu können. - BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 25.79
Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts - Irrevisibilität - Landesrechtliche …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1987 - 4 B 248.87
Die von ihr als rechtsgrundsätzlich bezeichnete Frage nach dem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde für ein Einschreiten gegen eine baurechtswidrige und Rechte eines Nachbarn verletzende Anlage betrifft die Anwendung von Landesrecht, nämlich des § 113 der Landesbauordnung (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 4 C 25.79 - zur landesrechtlichen Qualität von allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts in Ergänzung von Landesrecht) und ist deshalb einer Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht nicht zugänglich (§§ 137 Abs. 1, 173 VwGO, § 562 ZPO).
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2016 - 1 A 10815/15
€žNatürliche" Geländeoberfläche vor Ablauf einer Frist von 30 Jahren seit der …
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15
Nachbarklage - zum Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zur Beseitigung …
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris). - VG Neustadt, 18.06.2018 - 3 K 575/17
Seniorenwohngemeinschaft im reinen Wohngebiet
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschriften in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (s. OVG RP, Urteil vom 3. November 1966 - 1 A 54/65.OVG - Urteil vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85.OVG - und Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG - ESOVGRP; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 -, Rn. 1, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10775/14
Einhaltung des Bauabstands; hervortretende Bauteile; Bestimmung der …
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10776/14
Konstruktion aus Aufschüttung, L-Steinen, Pflaster und Treppenstufen; bauliche …
Eine solche Ermessensreduzierung tritt nur dann nicht ein, wenn eine Abweichung von der auch im Interesse des Nachbarn liegenden Vorschrift in Betracht kommt, übergeordnete, sich aus der Sache selbst ergebende öffentliche Interessen einem Einschreiten entgegenstehen oder sich die Abweichung von der nachbarschützenden Vorschrift im Bagatellbereich hält (vgl. OVG RP, Urteile vom 3. November 1966 - 1 A 54/65 -, BRS Bd. 17 Nr. 12, und vom 22. Oktober 1987 - 1 A 108/85 - Beschluss vom 6. Juni 2011 - 8 A 10377/11.OVG -, ESOVGRP, st. Rspr.; zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit Bundesrecht vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 248/87 - juris).
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