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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.01.1997 - 4 B 256.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3611
BVerwG, 06.01.1997 - 4 B 256.96 (https://dejure.org/1997,3611)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.1997 - 4 B 256.96 (https://dejure.org/1997,3611)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 1997 - 4 B 256.96 (https://dejure.org/1997,3611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich - Einordnung des Vorhabens als "landwirtschaftlicher Betrieb" - Erfordernis einer überwiegend eigenen Futtergrundlage in örtlicher Nähe zum Betrieb

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 35 Abs. 1 Nr. 1, 201 BauGB.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 § 201
    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Annahme landwirtschaftlicher Tierhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 590
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VG Neustadt, 22.02.2016 - 3 K 325/15

    Nachweis der Eignung und des Volumens für das Privileg nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 …

    Dabei müssen die zum Betrieb gehörenden und zur Futtererzeugung auch tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Nähe des Betriebes liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1997 - 4 B 256.96 -, NVwZ-RR 1997, 590; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2013 - 10 A 1606/11 -, juris und Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -, juris).
  • BVerwG, 24.06.2026 - 4 C 2.25

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

    Die Tierhaltung kann der unmittelbaren Bodenertragsnutzung nur dann zugeordnet werden, wenn sie überwiegend auf eigener Futtergrundlage betrieben wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. November 1989 - 4 B 194.89 - juris Rn. 3 und vom 6. Januar 1997 - 4 B 256.96 - Buchholz 406.11 § 201 BauGB Nr. 5 S. 1).

    Es steht in der Befugnis des Gesetzgebers, näher zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen eine Landwirtschaft anzunehmen ist, zu deren Ausübung im Außenbereich - als Ausnahme von dem § 35 BauGB zugrundeliegenden Leitgedanken der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs - bauliche Anlagen errichtet werden dürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1997 - 4 B 256.96 - Buchholz 406.11 § 201 BauGB Nr. 5 S. 1).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 10 A 1606/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen …

    Rn. 49 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1997 - 4 B 256.96 -, BRS 59 Nr. 85; OVG NRW, Urteil vom 27. September 2012 - 10 A 611/10 -.
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