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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4284
BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92 (https://dejure.org/1993,4284)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1993 - 4 B 258.92 (https://dejure.org/1993,4284)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1993 - 4 B 258.92 (https://dejure.org/1993,4284)
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92
    Eine Veränderungssperre kann auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes, der länger ist als die längstmögliche Dauer der Sperre, beschlossen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 19.92 - derzeit noch nicht veröffentlicht).

    Derartige Umstände, die das Sicherungsbedürfnis im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB auslösen, können bereits vorliegen, wenn der Aufstellungsbeschluß über den Bebauungsplan gefaßt wird; sie können aber auch erst später eintreten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 NB 19.92 -, s.o.).

  • BVerwG, 09.08.1991 - 4 B 135.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Wirksamkeit einer Veränderungssperre …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92
    Die mit der Veränderungssperre eintretende Sperrwirkung soll das bestehende Baugeschehen gewissermaßen für einen begrenzten Zeitraum konservieren und Veränderungen unterbinden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. August 1991 - BVerwG 4 B 135.91 - Buchholz 406.11 § 14 BauGB Nr. 17).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92
    Unabhängig davon, daß die Beschwerde damit einen so nicht vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt unterstellt, beantwortet sich die Frage ebenfalls nach § 14 Abs. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 [BVerwG 15.04.1988 - 4 N 4/87]).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92
    Erst nach Ablauf dieser Zeit verlangt das Gesetz das Vorliegen "besonderer Umstände" und sieht außerdem die Zustimmung einer nach Landesrecht zuständigen Behörde vor (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - BVerwGE 51, 121).
  • BVerwG, 06.08.1992 - 4 N 1.92

    Bauplanungsrecht: Wirksamkeit einer Veränderungssperre vor Bekanntmachung des …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92
    Das hat die Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. April 1992 - BVerwG 4 NB 11.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 5 = ZfBR 1992, 185 = UPR 1992, 344; Beschluß vom 6. August 1992 - BVerwG 4 N 1.92 - Buchholz 406.11 § 16 BauGB Nr. 1 = ZfBR 1992, 292; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 4 C 79.68 - Buchholz 406.11 § 17 BBauG Nr. 1 = NJW 1971, 445 zur verzögerlichen Bearbeitung des Bauantrages).
  • BVerwG, 11.11.1970 - IV C 79.68

    Anrechnung des Zeitablaufs bei Verhängung einer Veränderungssperre während des …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92
    Das hat die Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. April 1992 - BVerwG 4 NB 11.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 5 = ZfBR 1992, 185 = UPR 1992, 344; Beschluß vom 6. August 1992 - BVerwG 4 N 1.92 - Buchholz 406.11 § 16 BauGB Nr. 1 = ZfBR 1992, 292; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 4 C 79.68 - Buchholz 406.11 § 17 BBauG Nr. 1 = NJW 1971, 445 zur verzögerlichen Bearbeitung des Bauantrages).
  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 NB 44.92

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für den Erlassß einer erneuten …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92
    Allerdings müssen alsdann in jedem Falle die besonderen Umstände im Sinne des § 17 Abs. 2 BauGB gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. Oktober 1992 - BVerwG 4 NB 44.92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 27.04.1992 - 4 NB 11.92

    Verwaltungsprozeßrecht: Veränderungssperre als Streitgegenstand eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1993 - 4 B 258.92
    Das hat die Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. April 1992 - BVerwG 4 NB 11.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 5 = ZfBR 1992, 185 = UPR 1992, 344; Beschluß vom 6. August 1992 - BVerwG 4 N 1.92 - Buchholz 406.11 § 16 BauGB Nr. 1 = ZfBR 1992, 292; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 4 C 79.68 - Buchholz 406.11 § 17 BBauG Nr. 1 = NJW 1971, 445 zur verzögerlichen Bearbeitung des Bauantrages).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2020 - 2 K 68/18

    Normenkontrolle gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre; Feststellung …

    Es müssen lediglich die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre, wie sie § 14 Abs. 1 BauGB bestimmt, gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1993 - 4 B 258.92 - juris Rn. 4;… Rieger, in: Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 17 BauGB Rn. 9).

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1993 - 4 B 258.92 - a.a.O. Rn. 9).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die …

    Rn. 91 Ein solches ist in aller Regel erst dann gegeben, wenn Umstände vorliegen oder für die Gemeinde erkennbar werden, welche die Verwirklichung der gemeindlichen Planungsabsichten gefährden oder erschweren können (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.1993 - 4 B 258.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 8 = juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7a D 131/02

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …

    Rn. 73 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1993 - 4 B 258.92 - BRS 55 Nr. 96.

    Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1993 - 4 B 258.92 - BRS 55 Nr. 96.

  • BVerwG, 25.04.2023 - 4 CN 9.21

    Anforderungen an die Bekanntmachung eines Satzungsbeschlusses zur Verlängerung …

    Rn. 32 aa) Eine Veränderungssperre darf nur erlassen - und: verlängert - werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1993 - 4 B 258.92 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 8 S. 16), wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 20/19

    Formelle und materielle Anforderungen an eine Satzung über eine …

    Es ist die offensichtliche Absicht des Gesetzgebers, die Gemeinde innerhalb von drei Jahren, für welche eine Veränderungssperre und eine erste Verlängerung beschlossen werden kann, nicht unter den Zwang zu stellen, ihre Arbeitsweise nach Zeit und Intensität näher rechtfertigen zu müssen; der Gesetzgeber hat den mittelbaren Zwang als ausreichend angesehen, dass bei einer erneuten Verlängerung besondere Umstände im Sinne von § 17 Abs. 2 BauGB wegen einer sachwidrigen Verzögerung im Planaufstellungsverfahren fehlen können (BVerwG, Beschluss vom 08.01.1993 - 4 B 258.92 -, Rn. 8 f., juris).
  • OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18

    Normenkontrolle bezüglich einer Veränderungssperre; Bestandsüberplanung; …

    Aus welchen Gründen es zu einer Verzögerung im Verfahren der Bauleitplanung kommt, ist für die Zulässigkeit dieser Verlängerung der Veränderungssperre grundsätzlich unerheblich.[vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8.1.1993 - 4 B 258.92 -, BRS 55 Nr. 96, wonach es die offensichtliche Absicht des Gesetzgebers ist, die Gemeinde innerhalb von drei Jahren, für welche eine Veränderungssperre und eine erste Verlängerung beschlossen werden kann, nicht unter den Zwang zu stellen, ihre Arbeitsweise nach Zeit und Intensität näher rechtfertigen zu müssen][vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8.1.1993 - 4 B 258.92 -, BRS 55 Nr. 96, wonach es die offensichtliche Absicht des Gesetzgebers ist, die Gemeinde innerhalb von drei Jahren, für welche eine Veränderungssperre und eine erste Verlängerung beschlossen werden kann, nicht unter den Zwang zu stellen, ihre Arbeitsweise nach Zeit und Intensität näher rechtfertigen zu müssen] Das enthob die Antragsgegnerin allerdings nicht der Verpflichtung, zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Veränderungssperre im April 2019 fortbestanden, insbesondere ob diese für eine sachgerechte Planung weiterhin erforderlich war.[vgl. etwa Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 17 Rn 9 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH][vgl. etwa Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 17 Rn 9 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH] Das ist nach den Abläufen geschehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2026 - 1 KN 12/25
    Es müssen lediglich die allgemeinen Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre, wie sie § 14 Abs. 1 BauGB bestimmt, gegeben sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1993 - 4 B 258.92 -, juris Rn 4), welche im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verlängerung am 5. Juni 2025 vorlagen.

    Es ist die offensichtliche Absicht des Gesetzgebers, die Gemeinde innerhalb von drei Jahren, für welche eine Veränderungssperre und eine erste Verlängerung beschlossen werden kann, nicht unter den Zwang zu stellen, ihre Arbeitsweise nach Zeit und Intensität näher rechtfertigen zu müssen; der Gesetzgeber hat den mittelbaren Zwang als ausreichend angesehen, dass bei einer erneuten Veränderung besondere Umstände im Sinne von § 17 Abs. 2 BauGB wegen einer sachwidrigen Verzögerung im Planaufstellungsverfahren fehlen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar1993 - 4 B 258.92 -, juris Rn. 8 f.).

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich …

    Aus welchen Gründen es zu einer Verzögerung im Verfahren der Bauleitplanung kommt, ist für die Zulässigkeit dieser erstmaligen Verlängerung der Veränderungssperre grundsätzlich unerheblich.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8.1.1993 - 4 B 258.92 -, BRS 55 Nr. 96, wonach es die offensichtliche Absicht des Gesetzgebers ist, die Gemeinde innerhalb von drei Jahren, für welche eine Veränderungssperre und eine erste Verlängerung beschlossen werden kann, nicht unter den Zwang zu stellen, ihre Arbeitsweise nach Zeit und Intensität näher rechtfertigen zu müssen) Das enthob die Antragsgegnerin allerdings nicht der Verpflichtung, zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Veränderungssperre im September 2018 fortbestanden, insbesondere ob diese für eine sachgerechte Planung weiterhin erforderlich war.(…vgl. etwa Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 17 Rn 9 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH) Das ist nach den Abläufen geschehen.
  • VG Stuttgart, 30.03.2021 - 2 K 5949/20

    Wiederholtes Stellen von Bauanträgen

    Die Vorschrift verlangt dagegen nicht, dass zwischen der Fassung dieses Beschlusses und dem Erlass der Veränderungssperre höchstens eine bestimmte Zeitspanne liegen dürfe (BVerwG, Beschl. v. 26.06.1992 - 4 NB 19.92 - u. v. 08.01.1993 - 4 B 258.92 - jeweils juris).
  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 15 B 16.1834

    Schutz "klassischer Gewerbenutzung" vs. Teilumnutzung einer Lagerhalle für das …

    Nachdem § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB insoweit keine besonderen Voraussetzungen aufstellt, durfte die Beklagte - wie durch den am 19. Februar 2016 im Amtsblatt bekannt gemachten Satzungsbeschluss vom 28. Januar 2016 geschehen - die Veränderungssperre um ein Jahr verlängern (BVerwG, B. v. 8.1.1993 - 4 B 258.92 - BRS 55 Nr. 96 = juris Rn. 4, 5;… BayVGH, U. v. 13.12.2016 - 15 N 14.1019 - juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.08.2022 - 1 KN 12/20

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2016 - 1 KN 150/14

    Besondere Umstände; Veränderungssperre; Verlängerung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 10 A 33.15

    Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre bei einer im Wege des Berliner …

  • OVG Sachsen, 04.06.2026 - 1 C 30/23

    Veränderungssperre; erste Verlängerung; ergänzendes Verfahren; Normenkontrolle

  • VG Berlin, 18.05.2018 - 19 K 372.15
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2025 - 3 KM 19/25

    Verhinderung bestimmter Nutzungen ist keine Negativplanung!

  • VGH Bayern, 28.07.2021 - 9 ZB 20.3159

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines …

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2013 - 1 KN 69/11

    Möglichkeit der Heilung von Ausfertigungsmängel im ergänzenden Verfahren nach § …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2016 - 10 S 35.15

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; Besetzung des Senats; …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - 10 A 1.16

    Anspruch auf Erklärung der Ungültigkeit einer Veränderungssperre; …

  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 15 ZB 12.1562

    (Hilfsweise) Umstellung einer Verpflichtungs- in eine …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - 8 S 410/00

    Veränderungssperre: Zeitspanne zwischen Erlass und Aufstellungsbeschluss; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 3960/95

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre im Falle der Verhinderung eines …

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18

    ANTRAGSBEFUGNIS; AUFSTELLUNGSBESCHLUSS; AUSFERTIGUNG; BEKANNTMACHUNG; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2003 - 7a D 1/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Gebietsentwicklungsplans eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 8 S 1889/93

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Zeitspanne zwischen Auslegung des …

  • VG Augsburg, 14.04.2008 - Au 5 K 06.809

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung von …

  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 15 N 14.1019

    Verlängerung einer Veränderungssperre

  • OVG Saarland, 31.03.2003 - 1 N 1/03

    Nichtigkeit der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen …

  • VG Berlin, 31.07.2013 - 19 L 175.13

    Baurecht: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines …

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 K 18/94

    Veränderungssperre; Gemeindevertreter; Planung

  • VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 5 K 09.271

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; …

  • VG Aachen, 06.03.2007 - 3 K 1674/05

    Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung zur Errichtung von zwei …

  • OVG Saarland, 15.03.2003 - 1 N 1/03
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2008 - 7 A 2536/00
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