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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5521
BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19 (https://dejure.org/2020,5521)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.2020 - 4 B 28.19 (https://dejure.org/2020,5521)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 (https://dejure.org/2020,5521)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Formulierung einer bestimmten Rechtsfrage; Keine Geltendmachung einer Besorgnis der Befangenheit nach Abschluss der Berufungsinstanz; Anforderungen an die Geltendmachung von Aufklärungsmängeln; ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Fehlende Formulierung einer bestimmten Rechtsfrage; Keine Geltendmachung einer Besorgnis der Befangenheit nach Abschluss der Berufungsinstanz; Anforderungen an die Geltendmachung von Aufklärungsmängeln; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den (vermeintlich) begründeten Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Hierzu muss u.a. dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - Buchholz 402.25 § 3 AsylVfG Nr. 19 Rn. 16 …und vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, siehe bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Denn die Aufklärungsrüge dient nicht dazu, Versäumnisse eines anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz zu kompensieren und insbesondere Beweisanträge zu ersetzen, die ein Beteiligter in zumutbarer Weise hätte stellen können, jedoch zu stellen unterlassen hat (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. August 2015 - 1 B 40.15 - Buchholz 402.25 § 3 AsylVfG Nr. 19 Rn. 16 und vom 5. Juli 2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 B 73.17

    Zur Ermittlung der nach § 154 Abs. 2 BauGB maßgeblichen Bodenwerte

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Ein Verfahrensfehler in Form der Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann aber ausnahmsweise dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung gesetzliche Beweisregeln außer Acht lässt, objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet bzw. irrtümlich annimmt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 4 B 73.17 - juris Rn. 3 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 C 35.18

    Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl; …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Eine bloße Bekanntschaft oder auch lockere Freundschaft eines Richters der Vorinstanz mit einem Verfahrensbeteiligten reicht dafür nicht aus (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen …

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Voraussetzung dafür ist, dass ein Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2017 - 4 BN 22.17 - juris Rn. 7 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2019 - 4 BN 28.18

    Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.02.2020 - 4 B 28.19
    Zudem legt er nicht dar, dass sich dem Berufungsgericht von seinem materiell-rechtlichen Standpunkt aus, der maßgeblich ist, selbst wenn er rechtlich verfehlt sein sollte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 2019 - 4 BN 28.18 - juris Rn. 12 m.w.N.), eine solche Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das genügt nicht (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22

    Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem …

    In der Sache erschöpft sie sich auch hier in einer Kritik an der rechtlichen Würdigung durch das Oberverwaltungsgericht, was nicht genügt (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 - juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2026 - 10 A 1416/25

    Wer ein Denkmal hat, muss Geld haben!

    Rn. 32 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 2020 - 4 B 28.19 -, juris Rn. 7, und vom 10. Oktober 2013 - 4 BN 36.13 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Beschluss vom 25. Februar 2026 - 10 A 251/24 -, juris Rn. 16.
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