Rechtsprechung
| VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 1353 Abs 1 BGB, Art 105 Abs 2a GG, Art 6 Abs 1 GG
Zweitwohnungssteuer; Ehegattenwohnung; Gleichartigkeit mit der Grundsteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
- OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2022 - 5 MB 44/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (24)
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris, Rn. 75 …und vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - juris, Rn. 89;… BVerwG, Urteile vom 11.10.2016 - 9 C 28/15 - juris, Rn. 12…, vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris, Rn. 12 …und vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - juris, Rn. 16).Auch auf die Dauer des Innehabens einer Wohnung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris, Rn. 76), so dass die klarstellende Regelung in § 2 Abs. 6 ZwStS ("Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders oder nicht genutzt wird.") hiermit im Einklang steht.
Zweitwohnungs- und Grundsteuer sind nicht gleichartig, da unterschiedliche Quellen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erschlossen werden und ihre Steuergegenstände verschieden sind (BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris, Rn. 88).
Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG…, Urteil vom 11.10.2016 - 9 C 28.15 - juris, Rn. 12 - 13;… Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (…BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris, Rn. 75 und vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - juris, Rn. 89;… BVerwG, Urteile vom 11.10.2016 - 9 C 28/15 - juris, Rn. 12…, vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris, Rn. 12 …und vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - juris, Rn. 16).Es bestehen allerdings ernstliche Zweifel an der materiellen Wirksamkeit der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde ... , weil die Zweitwohnungssteuersatzung vom 30.10.2020 bei der Bestimmung der Steuerpflicht den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 - nicht berücksichtigt hat.
Darin hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete eine gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßende Diskriminierung der Ehe darstellt mit der Folge, dass die Satzungsregelung für nichtig zu erklären ist (BVerfG vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 - juris, Rn. 91, 98).
Es liegt auch kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG vor, da von der steuerlichen Belastung durch die Zweitwohnungsteuer solche Personen nicht erfasst werden, die nicht infolge einer ehelichen Bindung von der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes abgehalten werden (vgl. BVerfG vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 - juris, Rn. 94).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (…BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris, Rn. 75 …und vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - juris, Rn. 89;… BVerwG, Urteile vom 11.10.2016 - 9 C 28/15 - juris, Rn. 12…, vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris, Rn. 12 und vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - juris, Rn. 16).Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG…, Urteil vom 11.10.2016 - 9 C 28.15 - juris, Rn. 12 - 13; Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).
- BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15
Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (…BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris, Rn. 75 …und vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - juris, Rn. 89; BVerwG, Urteile vom 11.10.2016 - 9 C 28/15 - juris, Rn. 12…, vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris, Rn. 12 …und vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - juris, Rn. 16).Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG, Urteil vom 11.10.2016 - 9 C 28.15 - juris, Rn. 12 - 13;… Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).
- BVerwG, 26.01.2018 - 2 B 47.17
Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis bei unangemessener Dauer eines …
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Nach dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft haben sich Ehegatten die Benutzung der Ehewohnung nach § 1353 Abs. 1 BGB gegenseitig zu gestatten (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 05.02.2016 - 2 A 10/14 - juris, Rn. 23; Beschluss vom 15.09.2017 - 2 B 47/17 - n. v.).Der Aufwand in diesem Sinne ist typischerweise Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ohne dass es darauf ankommt, vom wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert und welchen Zwecken er dient (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 15.09.2017 - 2 B 47/17 - n. v.).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Mit Schreiben vom 05.03.2021 wies der Antragsgegner auf die Entscheidungen des OVG Schleswig vom 31.01.2019 - 2 LB 90/18 und 2 LB 92/18 - hin.Dem widerspreche auch das obiter dictum des OVG Schleswig im Urteil vom 20.01.2019 - 2 LB 90/18 - nicht, da darin keine abschließende Beurteilung für zulässige Steuermaßstäbe getroffen worden sei und die Aussagekraft eines obiter dictums gering sei.
- VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (…OVG Weimar, Beschuss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - juris, Rn. 25 m. w. N.;… Beschlüsse der Kammer vom 07.03.2019 - 4 B 105/18 - juris, Rn. 8, vom 19.11.2018 - 4 B 83/18 - n. v. und vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 - juris, Rn. 24).Der Vergleich mit der Grundsteuer, die einen anderen Besteuerungszweck als den dargestellten zur Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer hat, trägt daher nicht (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 - juris, Rn. 27).
- BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 29/04
Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gegen einen Dritten
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Es würde der Stellung des jeweils anderen Ehepartners nicht entsprechen, ihm jede selbstständige Nutzungsbefugnis der Wohnung zu versagen und ihn im Sinne einer Besitzdienerschaft von den Weisungen des Ehepartners abhängig sein zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.2004 - IX a ZB 29/04 - NJW 2004, 3041). - BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Im Gegensatz zu Benutzungsgebühren oder Beiträgen ist eine Steuer keine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung der Gemeinde (vgl. zur Zweitwohnungssteuer: BVerfG, Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris, Rn. 92). - BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Auszug aus VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Bei der im Rahmen des Zweitwohnungssteuerrechts gebotenen typisierenden Betrachtungsweise kommt es daher nicht darauf an, dass die finanziellen Mittel zur Unterhaltung der Zweitwohnung der Antragstellerin von ihrem Ehemann getragen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.02.2010 - 1 BvR 529/09 - juris, Rn. 41 f.). - BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07
Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche; …
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13
Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …
- BGH, 21.03.1990 - XII ARZ 11/90
Begriff der Ehewohnung
- BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12
Zweitwohnungssteuer; Überlassen der Wohnung ohne Entgelt an Familienangehörigen …
- VG Schleswig, 05.02.2016 - 2 A 10/14
Zweitwohnungssteuer bei Nutzung durch Ehegatten als Hauptwohnsitz
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2018 - 4 K 181/15
Kein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärmeversorgung mangels maßgeblichen …
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18
Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem …
- OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
- BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81
Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der …
- VG Schleswig, 07.03.2019 - 4 B 105/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Benutzungsgebühren für eine …
- VG München, 15.11.2005 - M 10 S 05.2876
- VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine auf dem Bodenrichtwert fußende Festsetzung …
Rn. 35 Es liegt auch kein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG vor, weil das von dem Antragsteller und seiner Ehefrau gelebte Modell eines räumlich getrennten Zusammenlebens ("living apart together") auf einer freien Entscheidung beruht, d. h. grundsätzlich würde auch die Möglichkeit bestehen, in nur einer Ehewohnung zu leben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29. September 2022 - 5 MB 18/22 - n.v.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 4. März 2022 - 5 MB 44/21 - juris Rn. 36 ; OVG Münster…, Beschluss vom 24. Mai 2007 - 14 A 2608/05 - juris Rn. 10; VG Schleswig, Beschluss vom 12. August 2022 - 4 B 20/22 - n.v.; VG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2021 - 4 B 29/21 - juris Rn. 42 ). - VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe
Die Erstreckung der Aufenthaltsvermutung in § 2 Abs. 2 Satz 1 KAS auf Ehegatten und Lebenspartner rechtfertigt sich vor dem Hintergrund, dass sich Ehegatten und Lebenspartner nach dem Gebot der ehelichen bzw. partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft die Benutzung der Wohnung nach § 1353 Abs. 1 BGB bzw. § 2 LPartG gegenseitig zu gestatten haben und Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb gleichberechtigte Mitbesitzer der ehelichen bzw. partnerschaftlichen Wohnung sind, zu der auch eine Zweitwohnung gehört (vgl. ausführlich VG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2021 - 4 B 29/21 - juris Rn. 39). - VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe
Die Erstreckung der Aufenthaltsvermutung in § 2 Abs. 2 Satz 1 KAS auf Ehegatten und Lebenspartner rechtfertigt sich vor dem Hintergrund, dass sich Ehegatten und Lebenspartner nach dem Gebot der ehelichen bzw. partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft die Benutzung der Wohnung nach § 1353 Abs. 1 BGB bzw. § 2 LPartG gegenseitig zu gestatten haben und Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb gleichberechtigte Mitbesitzer der ehelichen bzw. partnerschaftlichen Wohnung sind, zu der auch eine Zweitwohnung gehört (vgl. ausführlich VG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2021 - 4 B 29/21 - juris Rn. 39).
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